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von Cifer
17.11.2017 14:04
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Familienname und Wappen nach Adoption
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Familienname und Wappen nach Adoption

Uli hat geschrieben: 16.11.2017 17:04Also mein Beitrag ist missverständlich. HdR ist das nicht. ;) Anerkannte Bastarde sind bis auf vielleicht Darpatien überall identisch mit Ehekindern.
"Ähnlich verhält es sich bei Adoptivkindern."

:)
Auch HdR scheint missverständlich zu sein, denn tatsächlich steht im betreffenden Abschnitt "Nur in sehr traviagefälligen Regionen ist es ehrenrührig, ein Bankert zu sein." - von tatsächlicher Gleichbehandlung steht da erstmal nichts, nur, dass man nicht automatisch aus dem ganzen Ehrenkomplex draußen ist. Der vollständige relevante Passus wäre: "Unter Gemeinen können Bastarde erben, wenn es keine ehelichen Kinder gibt; im Adel ist das hingegen nur mit Einverständnis des Lehnsherrn möglich. Ähnlich verhält es sich bei Adoptivkindern."
Leider ist dieser Text nicht ganz eindeutig: Ersetzt das Einverständnis des Lehnsherren nun die Vorraussetzung eines Mangels an ehelichen Kindern oder kommt es noch oben drauf? Ich würde eher auf letzteres tippen. Will heißen: Der Bastard oder das Adoptivkind kann normalerweise nur erben, wenn es keine ehelichen Kinder gibt und der Lehnsherr zustimmt.

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