Auch HdR scheint missverständlich zu sein, denn tatsächlich steht im betreffenden Abschnitt "Nur in sehr traviagefälligen Regionen ist es ehrenrührig, ein Bankert zu sein." - von tatsächlicher Gleichbehandlung steht da erstmal nichts, nur, dass man nicht automatisch aus dem ganzen Ehrenkomplex draußen ist. Der vollständige relevante Passus wäre: "Unter Gemeinen können Bastarde erben, wenn es keine ehelichen Kinder gibt; im Adel ist das hingegen nur mit Einverständnis des Lehnsherrn möglich. Ähnlich verhält es sich bei Adoptivkindern."
Leider ist dieser Text nicht ganz eindeutig: Ersetzt das Einverständnis des Lehnsherren nun die Vorraussetzung eines Mangels an ehelichen Kindern oder kommt es noch oben drauf? Ich würde eher auf letzteres tippen. Will heißen: Der Bastard oder das Adoptivkind kann normalerweise nur erben, wenn es keine ehelichen Kinder gibt und der Lehnsherr zustimmt.