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von Praiodan Eichelhärter
13.01.2018 15:46
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund
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Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund

Bluthandel hat geschrieben: 13.01.2018 15:12 -Die Beseelung eines Artefaktes (Dienst "Beseelung" oder Nebeneffekt der Artefakterstellng) -> Dämon befindet sich "im" Gegenstand. Der Gegenstand wird regeltechnisch zu einem Artefakt.

-Bindung eines Dämons AN eine Person, einen Gegenstand oder einen Ort (Dienst "Bindung") -> Dämon befindet sich "am" Gegenstand (max 100 Schritt)/Ort/Person nicht darin - vermutlich wird er sich wenn ihm möglich die meiste Zeit im Limbus aufhalten. Beachte, dass Gegenstand/ort/Person hierdurch nicht zu Artefakten werden.
Nach WdZ. S 182 Beschwörung und Artefakte kann mithilfe des Dienstes Bindung ein Artefakt erschaffen werden.
Meinst du den Dienst Besessenheit?

Hab nochmal genauer nachgelesen.
1. Man kann durch den Dienst Bindung direkt ein Artefakt erschaffen. Da hier nicht gesagt wird, dass das Wesen IN den Gegenstand einfährt, muss hier die normale Formulierung des Dienstes Bindung herhalten. Das Wesen ist also AN den Gegenstand gebunden.
2. Man kann nach den Regeln in SRD 17 eine Wesenheit IN einen Gegenstand einbinden. Hier ist allerdings der Arcanovi nötig. (Man beachte dass von WdZ 182 auf SRD 17 verwiesen wird). Hierrauf bezieht sich vermutlich auch meine oben erwähnte stelle aus WdA.
3. Man benutzt den Dienst Besessenheit um eine Wesenheit IN einen Gegenstand einfahren zu lassen

Es gibt niergends eine Beschreibung die sagt, dass man mit dem Dienst Bindung eine Wesenheit IN einen Gegenstand binden kann. Es ist immer von "an Gegenstand gebundenen" Wesenheiten die Rede. Also Variante 2.
Somit ist es zumindest RAW nicht möglich mithilfe des Dienstes Bindung einen Dämon IN einen Gegenstand zu binden. MAn benötigt dafür den Arcanovi oder den Dienst Besessenheit. (Der Dienst Besessenheit eines Gegenstandes würde sonst ja auch keinen logischen Sinn ergeben)
Merios hat geschrieben: 13.01.2018 05:56Ich weiss jetzt auf die Schnelle nicht mehr die Quelle, aber war es nicht so, dass gebundene Dämonen und Artefaktdämonen auf geweihtem Boden "inaktiv" werden, bzw. "inaktive" Dämonen keinen Schaden durch geweihten Boden bekommen? Deswegen werden sie auf geweihtem Boden weggesperrt, weil sie dort keinen Schaden anrichten können. Dort bleiben sie bis man sie zerstören kann, oder halt permanent, wenn sie zu mächtig sind.
Weiß jemand zufällig die Quelle?
von Praiodan Eichelhärter
13.01.2018 14:14
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund
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Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund

Firnblut hat geschrieben: 13.01.2018 09:23 Erstmal ist bei gebundenen Dämonen mWn ungeklärt, ob sie in oder an ein Objekt gebunden werden.
In ein Objekt ist natürlich viel mächtiger.
Bei „an ein Objekt“ ergibt sich die Frage gar nicht.
Es ist nach dem Dienst Bindung eindeutig möglich ein Wesen AN einen Gegenstand zu Binden. Da bei dem Dienst dabei steht, dass sich das Wesen bis maximal 100 Schritt von diesem entfernen kann.

Nach WdA S99 ist es weiterhin auch möglich ein besessenes Artefakt zu erschaffen indem man einen Dämon IN dieses bindet. "Besessenheiten können durch die verstärkte Anwesenheit von Sphärenwesen während der Artefakterschaffung entstehen, insbesondere, wenn Formeln mit entsprechenden Merkmalen (Beschwörung, Herbeirufung, Dämonisch, Elementar, Geister) oder direkte Invokationen in das entstehende Artefakt gebunden werden (in diesem Fall ist das Artefakt ausschließlich von der beschworenen Wesenheit okkupiert)."(WdA S.99)
Von Dämonen besessene Schwerter oder andere Artefakte gibt es ja zuhauf in z.B. den Bleikammern der Praioskirch, wie ja auch oben schon gesagt wurde. Die Dämonen in diesen werden offensichtlich nicht von dem geweihten Boden zerstört.
Also kann man offensichtlich Dämonen IN Gegenstände binden und diesen wird dann von geweihtem Territorium kein Schaden mehr zugefügt.

Wenn ich da irgendwas falsch verstanden habe, bitte ich um korrektur ;)
von Praiodan Eichelhärter
12.01.2018 11:44
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Thema: Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund
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Kurze Fragen, kurze Antworten (Religionen & Dämonen DSA1-4)

Hesindian Fuxfell hat geschrieben: 12.01.2018 08:23
Zumindest ist nach Regeltext die Reg von Dämonen nur durch die Berührung mit geweihten Objekten halbiert, nicht für den Aufenthalt an geweihten Orten.

Wenn man den ganzen Text so auslegt, erleiden Dämonen auch in geweihtem Gebiet keinen Schaden, weil im Regeltext nur von "...erleiden durch diese Objekte je nach Dauer der Berührung und Schwere der Empfindlichkeit Schaden." (TcD S.153)
Aber ihr seid euch auf jeden Fall einig, dass Dämonen auch wenn sie in einen Gegenstand gebunden sind normal durch ihre Empfindlichkeiten verletzbar sind.
Wie handhabt ihr es dann mit Besessenen Artefakten?
von Praiodan Eichelhärter
11.01.2018 15:22
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Thema: Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund
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Gebundene Dämonen auf geweihtem Grund

Nachricht der Moderation - Eadee

Thema aufgrund des Umfangs aus dem kFkA abgetrennt.

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Hi,
wenn ich nen Dämon (z.B. nen Zant) in einen Gegenstand binde und diesen dann in einem Tempel(zweifach Geweihter Boden) ablege.
Stirbt der Dämon dann, oder kann ein Dämon der in einen Gegenstand gebunden ist keinen Schaden erleiden?

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