Die Probe von Seite 14 WdZ ist dafür da um zu schauen ob man bei Ablenkung wie Schmerzen durch SP oder Zauber wie dem "Blitz dich Find" noch konzentriert genug ist um zu Zaubern, nirgends in dem Text seht das sie Kampfunfähigkeit umgeht.
Sie ist dafür da um bei Schaden weiter Zaubern zu können 1 SP reicht da völlig um die Probe zu verlangen.
Kriegt man durch diesen Schaden eine Wunde wird das so abgehandelt wie sonst auch, sonst wäre eine Anmerkung das mit dieser Probe die Kampfunfähigkeit aus Wundschmerz ignoriert werden kann angebracht gewesen. Ich konnte keine solche Anmerkung finden, aber ich habe natürlich auch nur die 1 Version des WdZ.
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- 10.05.2011 22:07
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- 10.05.2011 20:45
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Re: Selbstbeherrschung nach Schaden beim Zaubern
Von den Auswirkungen ist es so ziemlich das selbe, aber ja es ist nicht das selbe, was nichts an dem ganzen Selbstbeherrschungssproben ändert.
- 10.05.2011 08:08
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Re: Selbstbeherrschung nach Schaden beim Zaubern
Sieh es so solange der Magier nicht zaubert, sondern mit seinem Stab Kämpft, etwas sagt oder etwas anderes tut was jeder andere im Kampf auch tun kann, muss er wenn er eine Wunde bekommt schauen ob er ohnmächtig wird, aber sobald er zaubert ist er dagegen Immun?
- 09.05.2011 16:29
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Re: Selbstbeherrschung nach Schaden beim Zaubern
Die Regeln auf Seite 14 WdZ sind für allgemeine Situationen bei welchen Zauberkundige in ihrer Tätigkeit gestört werden, das setzt keineswegs die Regeln aus dem WdS außer kraft.
Es ist völlig egal ob man Kampfer, Zuschauer, Magier, Geweihter, Paktierer oder sonst etwas vergleichbares ist (Ausnahme übernatürliche Kreaturen die haben eigene Regeln), wenn ich eine Wunde bekomme und den Wundschmerz nicht Ignorieren kann war es das mit meiner längerfristigen Handlung. Ob ich nun weg laufen wollte, beim applaudieren wollte, zauberte, mirakelte oder dämonische Gaben einsetzte wenn ich zwischen drin Kampfunfähig werde setzte ich diese selbstverständlich nicht fort.
Das ich dann noch schauen muss ob ich beim Zaubern nicht unterbrochen werde ist auch völlig ok, die Wundschmerz Probe schaut ja nur ob ich ohnmächtig werde oder nicht, die Probe aus dem WdZ ist völlig unabhängig davon ob ich gerade oder vor 5 Stunden eine Wunde bekommen habe modifiziert und tritt auch auf wenn ich nur einen 1 SP Kratzer abbekomme oder Ziel eines ablenkenden Zaubers werde.
Es ist völlig egal ob man Kampfer, Zuschauer, Magier, Geweihter, Paktierer oder sonst etwas vergleichbares ist (Ausnahme übernatürliche Kreaturen die haben eigene Regeln), wenn ich eine Wunde bekomme und den Wundschmerz nicht Ignorieren kann war es das mit meiner längerfristigen Handlung. Ob ich nun weg laufen wollte, beim applaudieren wollte, zauberte, mirakelte oder dämonische Gaben einsetzte wenn ich zwischen drin Kampfunfähig werde setzte ich diese selbstverständlich nicht fort.
Das ich dann noch schauen muss ob ich beim Zaubern nicht unterbrochen werde ist auch völlig ok, die Wundschmerz Probe schaut ja nur ob ich ohnmächtig werde oder nicht, die Probe aus dem WdZ ist völlig unabhängig davon ob ich gerade oder vor 5 Stunden eine Wunde bekommen habe modifiziert und tritt auch auf wenn ich nur einen 1 SP Kratzer abbekomme oder Ziel eines ablenkenden Zaubers werde.