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von Andwari
18.11.2017 16:27
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Familienname und Wappen nach Adoption
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Familienname und Wappen nach Adoption

@X76
DSA geht ja den ersten Schritt, eben nicht festzulegen dass "immer der erstgeborene Sohn" erbt o.ä. - sondern da aufzuführen, dass es unterschiedliche (aber vmtl. klare) Regelungen gibt.
Aber der zweite Schritt fehlt: Erbrecht in einer geschlechtlich gleichberechtigten Welt wird wohl kaum solche "Erblinien" ausbilden können, wie wir sie irdisch kennen - da ist schließlich die Tochter genauso viel wie der Sohn - und die Abstammung vom Vater genauso wichtig wie die von der Mutter. Das Ganze verkompliziert sich, weil man eben niemanden "wegverheiraten" kann und auch über weibliche Vorfahren eine vollgültige Anspruchsgrundlage hat. Die ist ja trotz anderslautender Regelungen auch irdisch öfters genutzt worden - sobald einer ohne Sohn starb waren natürlich auch die irdischen Answins (Schwager des Verstorbenen oder dessen Vaters) bzw. deren Kinder "interessiert", genau wie die männliche Verwandtschaft der Witwe = alle formal weniger berechtigt als ein entfernter Verwandter aus einer rein männlichen Linie.

Wenn das in Aventurien funktionieren soll, müssen die Leute einerseits mehr Wert auf die Befolgung festgelegter Regeln legen (vgl. irdisch Richard Löwenherz aka. "ist mir doch egal") und andererseits müsste es ein etwas anderes System geben. Einzelne Elemente irdischer Regelungen könnte man benutzen - z.B. würde die oft angewandte Regel, dass ein Zweitgeborener die (geringeren) Titel und Ländereien bekommt, die seine Mutter (als schwächerer Teil) mit in die Ehe gebracht hat, einer unvorteilhaften Machtanhäufung schon etwas entgegenwirken. Denn gerade weiter unten brauchen wir einfach zwei Bauernfamilien für zwei Höfe und zwei Ritter für zwei Lanzen und es bringt wenig, da mit zu wenig Personal (bzw. zu vielen angeworbenenen Knechten statt Bauern) zu agieren.
von Andwari
17.11.2017 10:16
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Familienname und Wappen nach Adoption
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Familienname und Wappen nach Adoption

Da prallen in Aventurien halt einige Kulturen aufeinander, wenn der weidensche Baron irgendwen adoptiert - DSA geht da nur sehr oberflächlich drauf ein und verwurschtelt z.B. immer "erben" mit feudalen Beziehungen Lehnsherr-Vasall. Generell dürfte gelten, dass man das zwar rechtlich regeln kann - ob im Einzelfall dann alle sich dran halten oder irgendwer sein Adelsprivileg zu außergerichtlicher Konfliktlösung nutzt (= den Konkurrenten befehden und erschlagen löst den Konflikt) ist nicht sicher.

- Adoption kommt irdisch aus einem römischen Kulturverständnis und war da absolut vollwertig. Da ging es in republikanischer Zeit um eine eher private Zugehörigkeit zu einer definierten Familie (das haben die RdH-Macher bei den Patrizierfamilien z.T. genutzt). Daraus ergaben sich zunächst nur private "Erb"-Ansprüche weil die Römer damals Ämter recht strikt nach durchlaufener Karriere vergeben haben und halt nicht mit "vererbt" (bis auf die prinzipielle Fähigkeit, ein Amt zu bekleiden). Nur weil Adoption ein so etabliertes Mittel war und ein alternder Patriarch halt auch voll akzeptiert statt dem Sohn einen (adoptierten) Neffen zum Nachfolger als Familienoberhaupt heranziehen konnte, konnte es später so was wie die Adoptions-Kaiser geben. Die Römer waren da sehr frei, was die Verfügungsgewalt eines Erblassers anging, da gab es halt keinen Pflichtteil o.ä. - und Testamente sind deren Erfindung.

- Lehenswesen beruht auf einem Vertrag zwischen zwei Personen (Lehensgeber und Vasall). Wenn einer stirbt (oder auch nur z.B. mehrmals in Folger nicht beim Hoftag erschienen ist), wird der Vertrag mehr oder weniger schwebend bis das neu bekräftigt worden ist. Das ist der Grund, warum ein neuer König üblicherweise ganz fix eine Versammlung einberuft, weil jeder der da nicht aufmuckt und brav huldigt ist wieder voll im Vertrag drin.
Eine Vererbbarkeit einer solchen Beziehung ist eigentlich systemwidrig und beschneidet die Rechte des Lehnsgebers - aber genau das ist irdisch halt die Entwicklung gewesen, irgendwann war der Lehnsgeber quasi-verpflichtet, einen legitimen Sohn eines Vasallen der ihm Treue schwören will auch anzunehmen - je schwächer oder anderweitig fragwürdiger die Stellung des Möchtegern-Vasallen war, um so eher konnte der Lehnsgeber da gestalten. Versuche von sterbenden Vasallen, z.B. den Sohn aus 1. Ehe zu übergehen um den aus 2.Ehe zum Nachfolger zu machen oder halt den fähigeren jüngeren Sohn statt dem älteren ... funktioniert vmtl. gut, wenn das mit dem Lehnsgeber abgeklärt ist und sich keine dritte mächtige Partei einmischt - und kann mächtig daneben gehen, wenn die sich da uneins sind.

Im irdischen Mittelalter wurde bald - auch weil es irgendwann mehrfach-Belehnungen gab und man halt vllt. nicht nur Vasall von X sondern auch von Y war (oder König von England, Rivale des französischen Königs und gleichzeitig sein Vasall) zwischen frei verfügbarem "Erbe" (d.h. Geld, Gegenstände, Eigengüter) und feudalen Rechten unterschieden - über erstere konnte ein Erblasser viel freier verfügen - oft auch da noch beschränkt durch einen familieninternen Vertrag, der halt das etwas weitere Familienumfeld einbezog.

Fürs HR kann man von einem ziemlich weit entwickelten, von persönlicher Beziehung ziemlich entfernten und rechtlich durchorganisierten Verfahren ausgehen - d.h. es könnte z.B. eine Standard-Erbfolge und Lehensnachfolgerangliste geben, von der man je nach Bedeutung nur mit horaskaiserlicher Genehmigung abweichen darf. Vielleicht darf ein übergangener Nobile auch eine der zahlreichen Institutionen des Reichs anrufen - ein Ausschuss des Kronkonvents (und wenn der dem Herrscher nur eine Handlungsempfehlung ausstellt) wäre dafür im HR vllt. stimmungsvoller als dass das ein Herrscher selbst mal eben entscheidet.

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