Willkommen bei unklaren Regeln in DSATee hat geschrieben: ↑12.11.2017 04:35Ich habe nun ein Knoten im Kopf... :D
Für mich bedeutet diese Stelle folgendes: SpoMos/Varianten sind keine Probenzuschläge, die von außen kommen (z.B. Ablenkung oder MR), sondern freiwillige Erschwernisse, für die es diese besondere Regel gibt (nämlich, dass du z.B. die Sprache nicht verlassen kannst, wenn du nur einen ZfW von 5 hast -da es 7 "ZfP kosten" würde- anders als bei einem Zauber mit 5 ZfW, der aber bei 7 MR immer noch klappen kann und versucht werden darf)Tee hat geschrieben: ↑12.11.2017 04:35Folgende Textstelle im LC S.6 bewertet SpoMods und Varianten aber gleich - sie sind kein klassischer Probenzuschlag. Dabei würde ich "Probenzuschlag" als synonym für "Erschwernis" verstehen.
LC S.6:
"Achtung: Die geforderten ZfP sind nicht als normale Probenzuschläge zu verstehen. Wer eine entsprechende Modifikation oder Variante
sprechen will, muss die ZfP vorher investieren und dennoch einen ZfW von mindestens 0 haben.)"
Was stimmt den nun? :D
Damit löst sich die Frage nach ZfP oder nur Erleichterung in dieser Textstelle auch auf, wenn die SpoMos nur Erschwernisse geben. Ansonsten müsste man noch komplizierter denken, da der Halbsatz nach der Hervorherbung noch mehr Schwierigkeiten bei dem Bereitstellen der ZfP aufwirft (wenn man sich etwas anstrengt und dort zu viel hineininterpretieren will).Tee hat geschrieben: ↑12.11.2017 04:35Wie Faladrion ja schon zitiert hat:
Falandrion hat geschrieben: ↑
10.11.2017 12:06
WdZ S. 20 hat geschrieben:
Veränderte Zauberdauer:
[...]
andererseits ist es auch möglich, den Zauber noch einmal 'im Kopf zu drehen und zu wenden', bevor man ihn schlussendlich spricht - eine solcherart verdoppelte Zauberdauer erleichtert die Zauberprobe um 3 Punkte, die der Zaubernde dazu nutzen kann, um andere spontane Modifikationen durchzuführen, um eine gegnerische MR zu überwinden etc.
Laut diesem Regeltext kann die "3 Punkte (4 Mag) erleichterte Zauberprobe" dazu genutzt werden kann um "weitere SPoMods" durchzuführen. Das wiederum müsste dann ja bedeuten, dass man durch "Zauberzeit Verlängern" 3 (4) ZfP dazu bekommt ! Wäre es nur eine "Erleichterung" könnte man damit ja keine weiteren SpoMods "finanzieren".
Für mich macht diese Denkart eher weniger Sinn. Außerdem wirft es Fragen auf was passiert, wenn man mehr ZfP aus "Zeit lassen" herausholt als man anderswo hineinsteckt. Werden die dann einfach zu Erleichterung oder kann man auf diese Art und Weise fast wie bei der Zauberspezialisierung echte ZfW/ZfP gewinnen?Tee hat geschrieben: ↑12.11.2017 04:35Jetzt kommt aber folgende Text stelle zum Tragen:
WdZ S. 19:
Wenn eine Modifikation die Probe erleichtert (Verlängerte Zauberdauer oder Erzwingen der Zauberwirkung), stellt sie auch keine zusätzlichen ZfP zur Verfügung, verbessert also nicht die maximale Qualität eines Spruchs, sondern nur die Wahrscheinlichkeit, dass dieser gelingt.
Das in Kombination mit den oben gennanten Regeln (LC S.6; WdZ S.20) ist für mich schwer nachzuvollziehen.
In Summe klingt es für mich so als ob "Verlängerte Zauberdauer oder Erzwingen der Zauberwirkung" als ZfP gelten sofern sie dazu genutzt werden andere SpoMods oder Varianten auszugleichen. Zaubert man nur "Verlängerte Zauberdauer oder Erzwingen der Zauberwirkung" ohne andere SpoMods/Varianten dann erhöhen sie die ZfP nicht - sie dienen nur als erleichterung für die Probe.
Macht das irgendwie Sinn?
Ein weiteres Beispiel für die Leseart als Erschwernisse und Erleichterungen ist für mich die Angabe beim "Ignifaxius":
Da die Anzahl der Würfel bei den Faxii von den ZfW abhängen lese ich dort heraus, dass normalerweise die SpoMos/Varianten die ZfW nicht verändern, in diesem einem Fall aber schon, weshalb es extra erwähnt wirdLC S.122 hat geschrieben:Die Punkte, die bei allen folgenden Modifikationen und Varianten aufgewendet werden, verringern (als Ausnahme zu WdZ 19) die Anzahl der zur Verfügung stehenden Trefferwürfel.