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von Tjorse
06.11.2017 20:58
Forum: Zauberkundige & Magie
Thema: Regeln zu Hexenflüchen
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Regeln zu Hexenflüchen

Na'rat hat geschrieben: 06.11.2017 20:29- Religionsfreiheit
- bekennen sich offen zu ihrem Status
- Magie ist gesellschaftlich anerkannt
- Magie ist gut erforscht
- leben in der Mitte der Gesellschaft
Religionsfreiheit -- ja, genau so lange, bis die Hexe sich auf den Marktplatz stellt und der Bevölkerung die Vorzüge von Satuaria gegenüber den Zwölfen zu Herzen bringt... sprich versucht zu missionieren. An der Stelle wird die Religionsfreiheit schnell ein Ende finden.

Offenes Bekenntnis -- manche mögen das tun, aber grade mit den Vorurteilen die in der relativ unaufgeklärten Landbevölkerung herrschen, sind viele Hexen besser dran, nicht offen rauszuposaunen, das sie Hexen sind. Der Unterschied ist lediglich, das sie sich in der Theorie bekennen können, ohne dafür direkt den Feuertod zu sterben.

Magie ist gesellschaftlich anerkannt -- sanktionierte Magie ist anerkannt, also Gildenmagie. Jegliche andere Magie ist erstmal suspekt und im Zweifelsfall ist immer die Zauberin diejenige, die erklären muss, wieso sie überhaupt Magie anwenden kann. Was sicher gegeben ist, ist das praktisch niemand glaubt, es gäbe Magie gar nicht.

Magie ist gut erforscht -- Manche Teile schon, andere eben nicht. Satuarische Magie ist laut WdZ längst nicht jedem Gildenmagier überhaupt bekannt. Für Magiekunde->Flüche muss er sogar damit vertraut sein.

Leben in der Mitte der Gesellschaft -- als Randgruppe (den Nachteil hatten Hexen bis 4.0 noch automatisch). Ich glaube kaum, das eine verschwiegene Schwester als Hexe in der Gesellschaft integriert ist und auch die gesellschaftlichsten Hexen der Schönen der Nacht werden wohl kaum bei völlig Fremden sagen "Guten Abend, Herr Alrik. Freut mich sie kennenzulernen, ich bin Alrike, Hexe und Sängerin"

Was sich tatsächlich in keiner Weise anwenden lässt ist die Argumentation, das eigentlich alle der Hexerei beschuldigten Frauen unsculdig waren, denn bei DSA sind sie das ja eben nicht. Sie sind tatsächlich in der Lage, all das zu tun, was ihnen auf der realen Erde immer vorgeworfen wurde. Es gibt nur schlicht keinen Grund, das ohne NOt zuzugeben. Wenn eine Hexe sich als Hexe offenbart, wird sie sich davon einen wie auch immer gearteten Vorteil versprechen, im Falle der Zusammenarbeit mit Magiern vermutlich der, das sie nicht mit ihnen zusammenarbeiten könnte, wenn sie nicht erklären könnte, wieso sie überhaupt zaubern kann.

Und ob jetzt wie im realen Mittelalter nur beschuldigt wurde, die Rothaarige hätte die Ernte verflucht und damit die Missernte verschuldet, oder ob es auf Dere tatsächlich so passiert ist, das Resultat ist dasselbe: Scheiterhaufen. Und daher bleibe ich bei meiner Darstellung, das Hexen-Flüche selten eingesetzt werden, alleine schon aus Selbsterhaltungstrieb der Hexe, denn wie ebenfalls im WdZ steht ist die günstigste Strafe für einen Fluch eben Kerkerhaft, die übliche ist Scheiterhaufen. Da kommt ein Gildenmagier, der aus Versehen auch einen Zivilisten mit einem Zauber verletzt, deutlich besser davon, zumeist mit einer Geldstrafe und Wiedergutmachung des Schadens.
von Tjorse
06.11.2017 10:13
Forum: Zauberkundige & Magie
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Regeln zu Hexenflüchen

Na'rat hat geschrieben: 05.11.2017 23:34Habe ich ja auch nicht geschrieben. Aber so gut integriert wie viele Hexen sind wäre es reichlich absurd, wenn der einzigartige Bestandteil ihrer Magie nicht bekannt wäre. Nicht zuletzt weil der Austausch mit der Gildenmagie sonst ja reichlich einseitig wäre.
Der Austausch hat eben auch seine Grenzen. Genauso wie die Gildenmagier ihre Stab- und Kugelrituale nicht mit den Hexen teilen, werden Flüche nicht mit anderen geteilt. Und wenn sich das Wissen von Akademikern auch auf das von Alrik Normalbauer beschränkt ("Hexen können fluchen!"), dann ist das zwar wahr, hilft bei Gegenmaßnahmen oder Vorsichtsmaßnahmen aber überhaupt nichts.

Die meisten Gildenmagier werden wissen, das Hexen auch fluchen können und das das eine spezielle Form der Magie ist.. aber damit wird es dann auch vorbei sein. Laut Regeln des WdZ muss man schon "Einblick in satuarische Zauberei" haben, damit man überhaupt auf Magiekunde würfeln darf, um Details zu einem Fluch zu wissen. Ich schätze mal nicht, das das Bestandteil aller Lehrpläner der Gildenmagier ist. Sicherlich wird es einige Spezialisten geben, die Fluchmagie kennen, das Wissen stammt dann aber sicher aus Beobachtung und Forschung, aber nicht aus Austausch mit "assimilierten" Hexen, genauso wie das Rezept für die Flugsalbe ganz sicher keinem Alchemisten bekannt ist, der nicht selbst Hexer ist.

Da das Erkennen des Fluchs auch durch die RkP* der Hexe erschwert wird, legt das nahe, das jede Hexe auf eine etwas andere Weise flucht. Da der Fluch (im Zorn) zwar eine Wortkomponente, aber keine Formel hat, kann der geneigte Forscher einen Fluch auch nicht an einer bestimmten Wortwahl festmachen.

Natürlich "hilft" es bei der Kenntnis, wenn man selbst mal Opfer eines Fluchs war, oder zumindest anwesend, während ein Fluch im Zorn ausgesprochen wurde, und sichtbare Auswirkungen hatte... wenn mal z.B. als Zauberer nicht mehr sprechen kann, nachdem die schöne Frau wildeste Verwünschungen ausgerufen hat, dann wird auch Alrik Zauberanfänger 1+1=2 rechnen können, und darauf schliessen können, das er Opfer von ihm unbekannter Magie wurde. Wenn er direkt sagen könnte "das war ne Hexe, die hat mich verflucht" und das auch noch allgemeines Wissen wäre, dann wäre jede Hexe tot, sobald sie einen Fluch im Zorn spricht, es sei denn, sie erwischt zufällig ein Ziel, das aus anderen Gründen nicht zur Obrigkeit geht.
Auch ist die Fluchmagie brandtgefährlich und gänzlich heimstückisch, sollte einen Forschungsschwerpunkt bei ausgewiesenen Schulen bilden.
Auch nicht gefährlicher als jeder andere Zauber, der Schaden verursachen kann und auch nicht heimtückischer, weil man im Normalfall erstmal Schuld auf sich geladen haben muss gegenüber der Hexe, bevor sie einen Fluch ausspricht. (Dabei meine ich jetzt nicht sowas wie Kornfäule oder Hagelschauer...) Ohne das sie auf jemanden sauer ist, wird die Hexe ihn ja nicht verfluchen, damit ist eigentlich jeder erstmal sicher vor Flüchen, bis er anfängt, den Hexen unrecht zu tun (okay, damit sind einige recht schnell dabei).

Auch der drohende Scheiterhaufen ist vermutlich ein Grund, das Hexen nur Verfluchen, wenn es wirklich wichtig ist, sie also emotional am Limit sind. Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Hexe sich absichtlich erstmal reinsteigert, um zu fluchen (bei Zaubern ist das ja ausdrücklich erlaubt). Einen Fluch im Zorn auf einem Marktplatz auszusprechen wird für die Hexe sehr wahrscheinlich tödliche Auswirkungen haben, wenn sie nicht unmittelbar flieht und nicht zurück kommt. ... Die damit einhergehende Seltenheit von Flüchen wirkt sich logischerweise wieder auf die Verbreitung von Kenntnis über Flüche aus... was sehr selten angewendet wird, kann natürlich nur sehr selten beobachtet werden... und damit auch nicht häufiger effektiv erforscht werden.
von Tjorse
05.11.2017 17:56
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FrumolvomBrandefels hat geschrieben: 05.11.2017 14:03Der Fluch selbst ist aber durchaus auch erschwert (zb Schlaf rauben +5). Darum habe ich die RKP+3. weggelassen, da sich dies im Schnitt aufhebt.
Ausgerechnet einer der im Kampf sinnvollsten Flüche (Hexenschuss) ist aber z.B. ein +0 Fluch und dabei mit "nur" 9 AsP (im Zorn*2 = 18) noch relativ billig. Er wirkt gegen Konstitution und kann ausdrücklich auch nicht den Rücken, sondern den Kopf des Gegners betreffen. Wenn man dann mal RK bei 7 ansetzt (was ja nun wirklich nicht abstrus hoch ist), dann darf ein gegnerischer Magier unter besten Umständen eine um 10 erschwerte KO Probe machen... das ist schon nicht ganz so einfach... vermutlich schwerer als müsste man seine MR umgehen. Die Wirklung wäre dann, das MU, IN und KL um je 6 Punkte fallen und jeglicher Zauber wieder um RkP*+3 (also im Beispiel auch 10) erschwert sind. .. Das ist durchaus gleichbedeutend mit "der zaubert praktisch nicht mehr".

Sowas wie Schlaf rauben im Kampf zu sprechen ist ja eh witzlos, denn das Opfer denkt sicherlich eh grade nicht an schlafen.

Auch noch machbar (und sinnvoll) wäre:
Blindheit (probe+3, 20 AsP in Zorn)
Zunge lähmen (probe+0, 24 AsP in Zorn)
Abgesehen von diesen drei Flüchen, hat ein Fluch direkt im Kampf sowieso keinerlei Auswirkung, wäre also eher Fluff als sonstwas und für Fluff sind Zorn-Flüche dann doch bischen teuer. Diese drei haben aber recht niedrige Erschwernisse, so das sie bei ausreichend AsP durchaus gegen den Boss-Gegner eingesetzt werden können, grade weil damit die normalen Verteidigungsmechanismen umgangen werden können und die Eigenschaftsprobe doch recht schnell auch ganz schön knackig werden kann und selbst bei einem grade so geschafften Fluch immer noch um 4 erschwert ist.
von Tjorse
04.11.2017 17:32
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Cifer hat geschrieben: 04.11.2017 16:35Das würde ich so nicht sehen. Hexen sind keine unterbewussten Magiedillettanten, sondern echte Vollzauberer. Was eine Hexe kann, das kann sie immer - Gefühle machen es nur besser.
Für jegliche normale Zauberei stimme ich dir zu, aber eben nicht für ausdrücklich spontane Flüche. Jähzorn-Fluchen ist für mich eine Affekt-Handlung, die eines Auslösers bedarf. Wenn die Hexe Zeit hat um drüber nachzudenken und sich einen Plan zu machen (was Hexen ja durchaus können), dann ist das kein Jähzorn-Fluchen mehr, sondern Rachsucht-Fluchen, bzw. es gibt überhaupt keinen Grund zu fluchen.

Ich könnte mir z.B. nicht vorstellen, das meine Heilerin (hust, woher weiss die eigentlich was über Flüche?) voraus plant, einen Magier, der mich vielleicht gar nicht kennt und mir persönlich auch überhaupt nichts getan hat, zu verfluchen... quasi präventives fluchen. Das mag nicht so direkt in den Regeln stehen, das es nicht erlaubt ist, aber es macht für mich keinen Sinn, weil dabei weder Rachsucht noch Jähzorn beteiligt sind und die beiden Eigenschaften bilden nunmal die Basis der Hexenflüche.

Und wenn ich mich recht entsinne, sind Hexenflüche auch gar keine normale Magie, sonst würde man sie ja wie Zauber lernen und nicht alle als SF über die gemeinsame Ritualkenntnis auslösen.
von Tjorse
04.11.2017 15:49
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Naja, die Flüche sind ja auch nicht ganz billig und ausserdem kann man einen "lodernden Zorn" Zauber auch nicht vorher geplant und aus dem Hinterhalt sprechen, das würde nach meinem Verständnis gegen die eomtionale HAndlungsweise von Hexen verstoßen. Sobald man es vorher plant ist es halt ein "kalte Wut" Fluch und der kommt halt nicht rechtzeitig, wenn der Kampf gegen den Zungengelämten Magier in einer Stunde ist.

Aber wenn der dreimal verfluchte Gildenmagier grade deinen Vertrauten angetoasted hat, dann macht ein sofortig wirkender Zungenlähmen Sinn und ist auch stimmig... nur mit der Heimlichkeit einer Hexe isses dann natürlich vorbei, wenn ein verbal geäußerter Fluch auch tatsächlich sichtbar Wirkung zeigt.
von Tjorse
04.11.2017 15:15
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Watership hat geschrieben: 04.11.2017 14:34Konkret geht es darum ob man die Flüche im Kampf einsetzen kann (natürlich für doppelte Asp, da in loderndem Zorn)...
Ja kann man. Lodernde Zorn-Flüche wirken unmittelbar nach dem Aussprechen (ausser natürlich, der Fluch sagt etwas anderes, z.B. wird Schlaf rauben einen Schlafenden nicht unmittelbar aufwecken und ein Wacher wird erstmal nichts davon merken)

Kalte Wut-Flüche werden dagegen vom Vertrauten nachts "überbracht", da vergeht dann zwischen eigentlichem Fluch und Eintritt der Wirkung noch die Zeit, die der Vertraute benötigt, um Sichtkontakt zum Fluchziel herzustellen. Auch meine ich mich zu erinnern, das Kalte Wut-Flüche die Hexe eine Stunde Vorbereitung kosten.

Und Vorsicht mit loderndem Zorn-Flüchen. Dabei ist es ausdrücklich möglich, das man sich selbst zu Tode flucht, indem man die gesammte Lebensenergie in den Fluch wirft (passiert automatisch, da man bei nicht ausreichend AsP automatisch LeP verbraucht)

(Diese Informationen hab ich aus dem WdZ, Bereich Hexenflüche)