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Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

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Shadow-chan
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Shadow-chan »

Blergh.
Ich guck grad Günther Jauch und krieg bei manchen Leuten einfach mal wieder nur das kalte kotzen.
Und wie immer hat Lexaja recht.

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Whyme
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Whyme »

Ich auch...

LG
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Die zwei wichtigsten Tage in deinem Leben sind der, an dem du geboren wurdest
und der, an dem Du weißt, wofür.

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Velym
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Velym »

Was ist denn Thema beim Jauch?

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Whyme »

Das Thema bei Jauch war die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.
Die zwei wichtigsten Tage in deinem Leben sind der, an dem du geboren wurdest
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Velym
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Velym »

Und die Person in der Rolle des Emetikums war nicht zufaällig konservativ eingestellt oder gar Mitglied der CSU?

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Whyme »

Yasha hat geschrieben:Und die Person in der Rolle des Emetikums war nicht zufaällig konservativ eingestellt oder gar Mitglied der CSU?
Die Dame war konservativ und Mitglied der CDU. Sie vertrat penetrant die Meinung, der Staat sei für die Arterhaltung zuständig und daher müsse die Ehe zwischen Mann und Frau besonders geschützt werden weil nur da Kinder gezeugt würden.

LG
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Benutzer 3205 gelöscht »

Whyme hat geschrieben:und daher müsse die Ehe zwischen Mann und Frau besonders geschützt werden weil nur da Kinder gezeugt würden.
Die VerfassungsväterInnen sahen das ähnlich:
Artikel 6 hat geschrieben: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Jetzt kann man sich trefflich darüber streiten, was das aussagen soll. Doch der "besondere Schutz" ist semantisch der zweitstärkste Schutz in der Verfassung überhaupt. Nur die Würde des Menschen ist in Art 1 GG stärker, nämlich unantastbar, geschützt. Daher sollte es schon eine nach außen wahrnehmbare Auswirkung haben.

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Grinder »

Da steht doch aber nichts von Hetero-Ehe, oder?
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Shadow-chan
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Shadow-chan »

1. Kann ich da nirgendwo lesen, dass eine Ehe oder eine Familie nur aus einem Mann und einer Frau bestehen kann.

2. Dann sollen sie das Grundgesetz halt ändern! Meine Güte, als das geschrieben wurde, war Homosexualität ja auch noch eine Krankheit und verboten und haste nicht gesehn, ich kann daher nicht verstehen, wie man das ernsthaft als Argument heranziehen kann.

3. Wenn man gleichgeschlechtliche Ehen so richtig erlauben würde und sie gleichstellen würde, nähme man den anderen Ehen doch nichts weg. Und sie hätten ja immer noch Vorteile gegenüber nicht Verheirateten.

Sorry, aber das regt mich echt auf. Wenn die Leute wenigstens so ehrlich wären und einfach zugeben würden, dass sie ein Problem mit Homosexuellen haben -.-"
Und wie immer hat Lexaja recht.

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Grinder »

Da kommen dann eher so Aussagen Marke "Ich habe nichts gegen Schwule, aber...", ganz im Stile der "Ich bin kein Rassist, aber..."-Typen. Gerne gefolgt von "Das wird man doch noch mal sagen dürfen!". :kotz:
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Feyamius »

Grinder hat geschrieben:"Ich bin kein Rassist, aber..."-Typen. Gerne gefolgt von "Das wird man doch noch mal sagen dürfen!". :kotz:
Hast du den Text irgendwo im Zwischenspeicher? :P

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Grinder »

Was, nee. Wieso?
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Whyme »

@Cattivo

Ja, auf diesen Paragraphen des GG hat die Dame auch ständig hingewiesen. Es gibt aber auch nicht §3 GG sowie das AGG.

Insgesamt finde ich die Sache etwas arg scheinheilig. Angeblich geht es bei der Bevorzugung von Ehepaaren um die "Arterhaltung" auf der anderen Seite kommen auch Ehepaare ohne Kinder in den Genuss der Vorzüge während nicht-verheiratete Paare mit Kindern ebenfalls nicht von den Begünstigungen profitieren.

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Sarafin »

Zustimmung zu Shadow!

Ich finde es immer süß, wie argumentiert wird, dass man ja die Ehe zwischen Mann und Frau schützen müsste, damit wir genug Kinder haben - als wenn ein homosexueller Mensch mehr Kinder zeugen würde, wenn ihm die Ehe mit einem andersgeschlechtlichen Menschen schmackhaft gemacht wird.
Ich habe bei solchen Argumenten immer den Eindruck, dass in dem betreffenden Schädel noch ganz fest verankert ist, dass sich der Homosexuelle für seine Sexualität ENTSCHEIDET. Als wenn man wirklich eine Wahl hätte...
Whyme hat geschrieben:Angeblich geht es bei der Bevorzugung von Ehepaaren um die "Arterhaltung" auf der anderen Seite kommen auch Ehepaare ohne Kinder in den Genuss der Vorzüge während nicht-verheiratete Paare mit Kindern ebenfalls nicht von den Begünstigungen profitieren.
Eben - wenn man WIRKLICH wollen würde, dass die Leute mehr Kinder bekommen, würde man bessere Konditionen für Familien schaffen.

Aber vielen geht es bei so einer Debatte ja doch nur um die Rettung ihres eingestaubten Weltbildes.
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Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Alecto »

Sarafin hat geschrieben:Aber vielen geht es bei so einer Debatte ja doch nur um die Rettung ihres eingestaubten Weltbildes.
Das Weltbild dürfte zwar auch eine Rolle spielen, jedoch denke ich daß gerade in den Augen der Politik finanzielle und populistische Motive deutlich schwerer wiegen.

@topic: Der erste Nachtdienst rückt näher. Ich sollte zusehen daß ich vorher noch etwas Eßbares auf den Tisch bringe.
Zuletzt geändert von bluedragon7 am 04.03.2013 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Benutzer 3205 gelöscht

Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Benutzer 3205 gelöscht »

Shadow-chan hat geschrieben:2. Dann sollen sie das Grundgesetz halt ändern!
Ich persönlich finde es gut, dass man eine Verfassung nicht mal eben so ändert. Die 1elf! Einstellung, dass sich lieber die Verfassung, statt der eigenen Meinung ändern sollte, ist wenig förderlich für eine erbauliche Diskussion.
Whyme hat geschrieben:Ja, auf diesen Paragraphen des GG hat die Dame auch ständig hingewiesen. Es gibt aber auch nicht §3 GG sowie das AGG.
Art. 3 GG verbietet keine Ungleichbehandlung. Art. 3 GG verbietet nur eine willkürliche Ungleichbehandlung. Hierbei wird dem Gesetzgeber durchaus ein weiter Ermessens- und Gestaltungsspielraum zugebilligt. Das ist für mich etwas anderes und weniger, als der "besondere Schutz" des Art. 6 GG.

Von dem einfach gesetzlichen AGG, dass Art. 3 GG lediglich konkretisiert und nicht gleichwertig neben den von der Verfassung garantierten Grundrechten steht, will ich gar nicht weiter reden.
Sarafin hat geschrieben:
Whyme hat geschrieben:Angeblich geht es bei der Bevorzugung von Ehepaaren um die "Arterhaltung" auf der anderen Seite kommen auch Ehepaare ohne Kinder in den Genuss der Vorzüge während nicht-verheiratete Paare mit Kindern ebenfalls nicht von den Begünstigungen profitieren.
Eben - wenn man WIRKLICH wollen würde, dass die Leute mehr Kinder bekommen, würde man bessere Konditionen für Familien schaffen.
Und jetzt wird die Diskussion langsam spannend. Wenn man sich nämlich mal Gedanken darüber macht, was an dem derzeitigen System falsch ist und was man verbessern müsste, damit sich tatsächlich etwas verbessert.

Kinder sind die einfachste Möglichkeit zu verarmen.
Und Kinder sind die effektivste Möglichkeit, Frauen aus der Berufswelt zu entfernen.

Eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Kindern und eine Verbesserung der Betreuungsmöglichkeit wären meiner Meinung nach hier sinnvoll, wenn nicht sogar geboten.

Ich könnte mir ein Steuersystem, bei dem das Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder rechnerisch verteilt und dann nach einem einzigen Steuertarif versteuert wird, gut vorstellen. Das würde zum einen Kinder steuerlich begünstigen. Und hierbei könnte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die man aufgrund einer Heirat / Partnerschaft / etc. für seinen Lebenspartner übernimmt, gegenüber Singels o.ä., diese Verpflichtung gerade nicht übernehmen wollen, honoriert werden ohne eine Lebensform gegenüber einer anderen zu bevorzugen.

Hinsichtlich der Rentenversicherung ist die Gleichstellung bereits jetzt Realität.

Womit dann als letztes maßgebliches Kriterium des "besonderen Schutzes" die Möglichkeit der Adoption geblieben wäre. Hier hätte ich durchaus mit einer Exklusivität als Ausdruck des besonderen Schutzes leben können. Nachdem das BVerfG diese Frage - in einer Teilfrage - kürzlich anders entschieden hat, ist dieser Drops aber auch gelutscht. Hier stellt sich nicht mehr die Frage, ob die vollständige Gleichstellung kommt, sondern nur noch wann.

Und damit reduziert sich die ganze so emotional ausgetragene Frage auf das Geld (Steuern und Betreuungsgeld bzw. Betreuungseinrichtungen). Und wieder einmal zeigt sich: Meisterinformationen: Phex rules!

Nachtrag (@Heldi)
Du hast unumwunden Recht. Die Güte der Anwälte ist häufig erschreckend.
Leider ist das bei den Richtern nicht anders. Und wenn den Richtern ein Fehler unterläuft, dann sind die Anwälte daran schuld, weil sie die Richter nicht von ihren Irrtümern abgehalten haben. Sogar wenn es drei Berufsrichter und ein Anwalt waren.

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Das Leben ist nicht immer fair. Doch nicht immer zu Deinen Ungunsten.
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Shadow-chan »

Cattivo von Aravanadi hat geschrieben:
Shadow-chan hat geschrieben:2. Dann sollen sie das Grundgesetz halt ändern!
Ich persönlich finde es gut, dass man eine Verfassung nicht mal eben so ändert. Die 1elf! Einstellung, dass sich lieber die Verfassung, statt der eigenen Meinung ändern sollte, ist wenig förderlich für eine erbauliche Diskussion.
Ja richtig, wie kann ich es nur wagen, meine Einstellung, dass alle Menschen gleich sind und deswegen bitte auch alle gleich behandelt werden sollen, nicht ändern zu wollen, ich Schuft.
Weißte, ich bin normalerweise ein sehr gesetzestreuer Mensch, ich hab nochnie was geklaut, ich halt mich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung etc. pp.
Aber wenn das doofe Gesetz der Grund dafür ist, dass Homosexuelle nicht ganz normal heiraten und Kinder adoptieren dürfen und was nicht alles, dann ist es einfach ein scheiß Gesetz.

Aber ganz ehrlich, deine beiden Beiträge haben mir schon gezeigt, dass du eh kein Mensch bist, mit dem ich das noch weiter diskutieren möchte, sonst werd ich hier noch ausfällig, insofern sag ich dazu jetzt auch nichts mehr.
Und wie immer hat Lexaja recht.

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Olvir Albruch »

Prinzipiell stimme ich Cattivo darin zu, dass die Verfassung nichts ist, was man mal eben per Hausregel ändern sollte. Gleichzeitig bin ich jedoch auch der Ansicht, dass homosexuelle Paare gleiche Rechte wie heterosexuelle Paare haben sollten, bspw. was die Ehe anbelangt (und kann mir auch nicht vorstellen, dass Cattivo dies dramatisch anders sieht).
Man sollte die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass das Grundgesetz womöglich nicht mehr vollkommen zeitgemäß ist, was letztendlich dem natürlichen Lauf der Dinge entspricht. Hier kommt etwas ins Spiel, was mich Heldi in diesem Forum gelehrt hat, nämlich Rollenspielregeln ebenso wie Gesetze danach zu befragen, was ihre Intention sei: Und hier komme ich zu der Erkenntnis, dass den Autoren unserer Verfassung wohl wenig ferner lag als bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren.

MfG,
Olvir Albruch

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Talasha »

Cattivo von Aravanadi hat geschrieben:

Die VerfassungsväterInnen sahen das ähnlich:
Artikel 6 hat geschrieben: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Jetzt kann man sich trefflich darüber streiten, was das aussagen soll. Doch der "besondere Schutz" ist semantisch der zweitstärkste Schutz in der Verfassung überhaupt. Nur die Würde des Menschen ist in Art 1 GG stärker, nämlich unantastbar, geschützt. Daher sollte es schon eine nach außen wahrnehmbare Auswirkung haben.

Öhm doofe Frage: Wird Ehe und Familie näher definiert, als Verbindung zwischen Ehemann und Ehefrau?

Edith meint:
Puh, GaldirEonai hat auch eine GURPS-Runde, die haben mich zu Tode erschreckt. :ijw:
Zuletzt geändert von Talasha am 04.03.2013 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Heldi »

@ Ehe- und Lebensparnerschaftsdiskussion:

1. Die völlige Gleichstellung zwischen heterosexueller Ehe und homosexueller Lebenspartnerschaft auf allen Gebieten, also eine faktische "homosexuelle Ehe" (wenn auch leider unter anderem Etikett) ist nur noch eine Frage der Zeit. Kommt dem der Gesetzgeber nicht nach - nur die Union ist ja dagegen - dann wird das BVerfG Stück für Stück dafür sorgen. Es kann leider immer nur in den Bereichen/Fragen dafür sorgen, in dem ihm Sachverhalte zur Entscheidung vorgelegt werden. Aber wenn ihm diese Sachverhalte vorgelegt werden, wird es die Ungleichbehandlung in allen vorgelegten Fällen untersagen. Das ist meine professionelle Vorhersage!

2. Der Begriff der Ehe in Art 6 GG kann nur als heterosexuelle Ehe verstanden werden. Weil der Verfassungsgeber (die ominösen Eltern des GG) das damals eindeutig so verstanden hat. Man nennt das subjektive Gesetzesauslegung. Im Gesetzeswortlaut kommt der subjektive Rechtssetzungswillen des Normgebers zum Ausdruck; und der war 1949 eben nur auf die Bevorzugung heterosexueller Lebensgemeinschaften bezogen.

3. Art 6 GG enthält aber nach einer berühmten Wendung des BVerfG "kein Abstandsgebot". Die heterosexuelle Ehe darf deshalb allenfalls nicht schlechter behandelt werden als andere Lebensformen, sie muss aber nicht besser behandelt werden. Deshalb steht Art 6 GG den bevorstehenden weiteren Urteilen des BVerfG und evtl. Akten des Gesetzgebers nicht entgegen. Art 3 GG wird die Oberhand gewinnen. Bisher hat das BVerfG diesen stets gegenüber Art 6 GG die Oberhand gegeben. Denn, ganz im Gegenteil: Der Aspekt von (2.) verkehrt sich hier gegen sich selbst: Weil der Verfassungsgeber 1949 nur an heterosexuelle Paare gedacht hat, wollte er den "besonderen Schutz" auch nur gegenüber anderen heterosexuellen Lebensformen, also der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Über das Verhältnis zum homosexuellen Partnerschaften wollten die "Eltern des GG" gar nichts sagen.

4. Diese Auslegung von (3.) ist auch bei teleologischer (=zweck- und gerechtigkeitsorientierter) Auslegung das einzige gerechte und sinnvolle Ergebnis. Es ist allein gerecht, weil es bei wertungsmäßiger Betrachtung (beim frewilligen Handeln eigenverantwortlicher Menschen) scheiß egal ist, wer wen in welches Loch ficken möchte [Anm.: Ich wähle bei diesem Thema immer diese brachiale Ausdrucksweise, weil sie - wie ich finde - die Lächerlichkeit und Banalität der Diskussion plastisch vor Augen führt.]. Und es ist allein zweckmäßig aus den von Sarafin genannten Gründen: Keinen Homosexuellen kann man durch die Ehe zu einer heterosexuellen Lebensgemeinschaft "überreden". Ganz im Gegenteil: Wenn der Staat das doch wollen würde, würde das die ganze Unmenschlichkeit des geschriebenen Rechts zeigen!
Zuletzt geändert von Heldi am 04.03.2013 20:50, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Feyamius »

Ich hätte es ein bisschen anders ausgedrückt als Shadow, aber: +1

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Re: Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Cyberian Korninger »

Die einzige Chance für die CDU aus dem Schlamassel rauszukommen ist eigentlich:

- Homo-Ehe gleichstellen.
- Kurz danach Ehegattensplitting auf Ehe mit Familie begrenzen (wegen mir auch ohne Ehe aber weiss nicht ob die das übers Herz bringen).
- Das Geld was man von den kinderlosen Paaren gespart hat kann man in sinnvolle Sachen investieren.

Dann haben die das was die wollen nämlich die Förderung von Familien.
Also keine Ehe fördern aus der biologisch kein Kind rauskommen kann das will ja die CDU nicht.

Naja in DE ist es aber schwer was anderes als kosmetische Änderungen durchzusetzen das kostet ja Wählerstimmen. Also bleibt alles beim Status Quo. Gehört dringend Kranken und Rentensystem reformiert aber da tut sich seit Jahrzehnten immer nur Kleinkram.
Zuletzt geändert von Cyberian Korninger am 04.03.2013 21:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Talasha »

Cattivo von Aravanadi hat geschrieben:
Shadow-chan hat geschrieben:2. Dann sollen sie das Grundgesetz halt ändern!
Ich persönlich finde es gut, dass man eine Verfassung nicht mal eben so ändert. Die 1elf! Einstellung, dass sich lieber die Verfassung, statt der eigenen Meinung ändern sollte, ist wenig förderlich für eine erbauliche Diskussion.
Finde ich auch, dazu ist mir der Pöbel etwas zu suspekt. Eine Verfassung ist keine einfache Ansammlung von Gesetzen. Ich habe auch homosexuelle Neigungen und könnte mir eine Ehe gut vorstellen, erzkatholisch wie ich erzogen wurde, aber lieber verzichte ich darauf als das ich an der Verfassung herumschraube. Muss ich mir wirklich den Godwynnpunkt holen und sagen wieso?

Vor allem wenn Heldi schon ausführt das es auch ohne geht.

Kleiner Edit:
Wobei man die "Was würde Jesus tun"-Frage auch etwas umformulieren könntw: Was würden die Väter und Mütter des Grundgesetzes heute tun?
Zuletzt geändert von Talasha am 04.03.2013 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
Sir Isaac Newton ist der tödlichste Bastard im ganzen Weltraum!

Benutzer 3205 gelöscht

Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Benutzer 3205 gelöscht »

Heldi hat geschrieben:Art 6 GG enthält aber nach einer berühmten Wendung des BVerfG "kein Abstandsgebot". Die heterosexuelle Ehe darf deshalb allenfalls nicht schlechter behandelt werden als andere Lebensformen, sie muss aber nicht besser behandelt werden.
  1. Quelle (Fundstelle) für die Wendung?
  2. Wer die "nacheheliche Solidarität" jemals in Aktion erlebt hat, wird Zweifel hegen, ob dies tatsächlich in der praktischen Anwendung umgesetzt wurde.
  3. Ansonsten stimme ich mit Heldi überein; das zukünftige Ergebnis steht fest.
  4. Ich vermute, dass 2018 keine nennenswerten Unterschiede mehr bestehen werden. Und es dann noch immer kein sinnvolles Steuerrecht geben wird. Aber zumindest werden die Fehlanreize dann gleichmäßig gesetzt.

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Cavia
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Re: Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Cavia »

Und hierbei könnte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die man aufgrund einer Heirat / Partnerschaft / etc. für seinen Lebenspartner übernimmt, gegenüber Singels o.ä., diese Verpflichtung gerade nicht übernehmen wollen, honoriert werden ohne eine Lebensform gegenüber einer anderen zu bevorzugen.
Ich weiß ja nich, ob die Formulierung mit Absicht so gewählt ist, aber: Nicht jeder Single möchte keine Verantwortung für andere Menschen übernehmen oder hätte nicht gern einen Lebenspartner, um selbiges zu tun.
Is ja nich so, dass man sich das ständig aussuchen könnte, ob man in einer Beziehung ist oder nicht.
Wer die "nacheheliche Solidarität" jemals in Aktion erlebt hat, wird Zweifel hegen, ob dies tatsächlich in der praktischen Anwendung umgesetzt wurde.
Das ist allerdings wahr, wobei da ja mit der Reform von 2007 schon viel geändert wurde.
Zuletzt geändert von Cavia am 04.03.2013 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von GaldirEonai »

Ich bin da auch bei Cattivo: Es ist grundsätzlich eine gute Idee dass eine Verfassung nur langsam und schwierig geändert werden kann. Mechanismen um diesen Prozess zu beschleunigen wären vielleicht in einigen Fällen positiv (wie z.B. in diesem spezifischen Fall), allerdings wäre auch dem sehr, sehr üblen Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Heldi hat im Übrigen recht gut erklärt wie man sozusagen durch die Hintertüre weiterkommt, und wenn erst mal einige Jahr(-zehnt?)e lang veränderte Tatsachen bestehen wird es deutlich leichter auch die Verfassung dahingehend zu korrigieren.


Ganz anderes Thema:
Talasha hat geschrieben: Edith meint:
Puh, GaldirEonai hat auch eine GURPS-Runde, die haben mich zu Tode erschreckt. :ijw:
Häh? :P

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Re: Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Feyana »

Olvir Albruch hat geschrieben: Und hier komme ich zu der Erkenntnis, dass den Autoren unserer Verfassung wohl wenig ferner lag als bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren.
Mag sein, aber die heutige Regierung?

Ich halte die jetzige Regierung für nicht mehr tragbar.
Das ist nur meine bescheidene Meinung, die dieser Diskussion nur am Rande dienlich ist.
Mfg Feyana

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Ungelesener Beitrag von Eulenspiegel »

Cattivo von Aravanadi hat geschrieben:Doch der "besondere Schutz" ist semantisch der zweitstärkste Schutz in der Verfassung überhaupt. Nur die Würde des Menschen ist in Art 1 GG stärker, nämlich unantastbar, geschützt. Daher sollte es schon eine nach außen wahrnehmbare Auswirkung haben.
Eben, viele CSUler tun so, als ob die Ehe unantastbar wäre und die gleiche Bedeutung wie die Menschenwürde hätte.

Man sollte diesen Leuten erklären, dass die Ehe nicht unantastbar ist und dass die Ehe einen schwächeren Schutz als die Menschenwürde besitzt.

Desweiteren: Dadurch, dass ich die Homo-Ehe auf eine Stufe mit der Hetero-Ehe stelle, schädige ich doch nicht die Hetero-Ehe.
Zuletzt geändert von Eulenspiegel am 04.03.2013 22:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Diskussion Homo-Ehe, war Wie geht's Euch grad 2?

Ungelesener Beitrag von Fenia_Winterkalt »

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Zuletzt geändert von Fenia_Winterkalt am 22.01.2015 22:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Ungelesener Beitrag von Heldi »

Google hätte auch geholfen, Cattivo v.A., da Wikipedia direkt verweist. Noch besser wäre freilich Fachwissen gewesen, Herr "Fachanwalt für Familienrecht". Die erste Fundstelle ist aus dem Urteil zum LebPartG, die zweite aus dem zur Hinterbliebenenversorgung.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00101.html
"Ein Gebot, andere Lebensformen zu benachteiligen, lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Das Ausmaß des rechtlichen Schutzes und der Förderung der Ehe wird in keinerlei Hinsicht verringert, wenn die Rechtsordnung auch andere Lebensformen anerkennt, die mit der Ehe als Gemeinschaft verschiedengeschlechtlicher Partner nicht in Konkurrenz treten können. Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 16407.html
"Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht. Denn aus der Befugnis, in Erfüllung und Ausgestaltung des verfassungsrechtlichen Förderauftrags die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenes Gebot herleiten, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 <348>). Hier bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt."

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