Ebook-Kopien?

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Gorbalad
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

@Feuer!: Fraglich ist übrigens auch, ob ein E-Book als Buch im Sinne dieses Gesetzes gilt.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Feuer!
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Feuer! »

@Gubblinus: Dann hier für dich auch noch mal Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 kopiert:
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird
(Hervorhebung wieder von mir)

Damit ist eindeutig festgelegt, dass man ganze Bücher nur für das eigene Archiv vervielfältigen darf, wenn man die Kopie von einem eigenen Werkstück machen kann. Also eine Kopie fürs Archiv von einem Original eines Freundes ist hiernach unzulässig.

Die Abgabe auf Kopiergeräte hängt auch nicht mit dem Kopieren kompletter Bücher zusammen, sondern bezieht sich vor allem auf das Recht, Werke in kleinen Teilen für diverse Nutzungen zu kopieren.

@Eulenspiegel: Viele Handwerker sind angestellt, aber du hast Recht, es gibt natürlich auch freiberufliche Handwerker. Und nein, ich rufe in der Regel nicht selbst Handwerker, weil das unsere Hausverwaltung übernimmt, da wir zur Miete wohnen. Und auch ein freiberuflicher Maurer wird von jemandem beauftragt, ihm ein Haus zu bauen. In dieser Auftragsvereinbarung wird dann auch festgelegt, dass der Maurer nur einmal Geld bekommt. Baut der Maurer hingegen aus freien Stücken und ohne Auftraggeber ein Haus, gehört es ihm und er kann es vermieten oder verkaufen. Im ersten Fall, also mit Auftraggeber, ist es im Prinzip nichts anderes als ein Ghostwriter, der beauftragt wird, ein Buch zu schreiben, und dafür sämtliche Rechte an den Auftraggeber abtritt. Auch er wird nur einmal bezahlt.

@Gorbalad: Dazu müsste man jetzt genauer ins Urheberrecht schauen.

Ich frage mich aber langsam tatsächlich, warum hier mehrere User dermaßen hinterher sind, zu beweisen, dass man Ebooks kopieren darf ... :rolleyes: Aber gut, es ist Mitternacht, mein Mann hat Geburtstag, und ich muss morgen früh wieder unterrichten ... Gute Nacht!

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Gorbalad
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Ich will nicht beweisen, dass man ebooks kopieren darf.

Aber wenn ein Unterschied zwischen Büchern und ebooks, Papier und Dateien gemacht wird (z.b. Kauf vs. Nutzungslizenz oder die Sonderregelung zu Privatkopien auf Papier in dieser Gesetzesstelle) liegt es doch nahe, dass auch bei der Privatkopie ein Unterschied besteht. Vermutlich ist das aber noch nicht höchstrichterlich ausjudiziert.

Hinzu kommt noch, das diese Bücher-Sonderregelung nur in Deutschland zu bestehen scheint, in der Schweiz und Österreich ist das wieder anders.

Richtig spannend wird es dann international, sagen wir ein Schweizer kauft in Österreich ein Buch oder ebook und erstellt dann in der Schweiz eine Privatkopie für einen deutschen Freund...
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dead-flunky
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von dead-flunky »

Handwerker arbeiten nie freiberuflich, wenn dann selbstständig ;) Deshalb hinken die Vergleiche hier grad so oft - praktisch alle die hauptberuflich urheberrechtlich geschütztes Material produzieren, sind eben Freiberufler mit einer eigenen Historie ihrer Rechte.

Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar (außer an Erben). So hat z.B. ein Ghostwriter immer das Urheberrecht an seinen Werken. Lediglich Nutzungsrechte können veräußert werden.

UrhG §95 a): Ein Kopierschutz darf nur dann nicht umgangen werden, wenn er "technisch wirksam" ist - ziemlicher nonsense, weil was umgangen werden kann war offensichtlich nicht wirksam^^. Hier wird häufig mit dem Normalverbraucher argumentiert. Gilt übrigens nicht für Software.

Privatkopien sind personengebunden. UrhG §53 (6): "Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, [...] solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind."

UrhG §53 (1) Satz 1: Privatkopien dürfen auf beliebigen Trägern angefertigt werden. Die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht sein. Ich darf also das Buch von meinem Freund einscannen. Aber nicht das aus der Bibliothek.

UrhG §53 (1) Satz 2: Eine Privatkopie auf Papier, mit photomechanischen Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung (scannen?) darf auch mein Freund und Besitzer des Buches für mich durchführen. Andere Verfahren (Strg-C+Strg-V?) darf der andere nur unentgeltlich durchführen.

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Gubblinus
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

Dann unterscheidet sich hier das Gesetz wirklich in Deutschland und in Österreich, zumindest was Printmedien angeht. Allerdings bin ich kein Jurist der "ein eigenes Werkstück" beurteilen kann, da der Satz nicht von einem Besitzer, Eigentümer, oder Lizenzinhaber spricht. Denn wenn sich "eigen" ebenfalls auch Besitzer bezieht, und nicht nur auf Eigentümer, so darf man das sehr wohl.
Abgesehen davon kann ich meinem Nachbar das Buch ja für einen Tag schenken ..., dann ist er sogar Eigentümer sowie Lizenzinhaber.
Auch das Wort "verbreiten" kann ich juristisch nicht einordnen. Denn wenn ich es einem zweiten weitergebe würde man nicht davon sprechen dass es "verbreitet" ist. Aber wie gesagt, bin kein Jurist, von da her halte ich mich weniger an den Gesetzestext, sondern an dazu beschlossene Gerichtsurteile.

Mir ists im Endeffekt sowieso egal. Ich hab für dieses Recht der Privatkopie alleine für meine Elektronik+Drucker mehr als 200 Euro bezahlt (7 Festplatten, 2 Drucker, Laptop, Tablet, Handy ...), auf denen ich kaum irgendwelche Privatkopien hab sondern fast ausschließlich Dinge die unter mein eigenes Urheberrechts fallen (oder eben Zeug von Steam). Von dem her werde ich das Recht auf Privatkopie auch weiterhin gebrauchen, und dabei auch kein schlechtes Gewissen haben ... (vor allem weil sich um 200€ wenn man zB für Bücher Vertrieb, Werbung und Herstellungskosten wegrechnet recht viel ausgeht, weiß nicht was der Künstler so pro verkauftem Buch bekommt, aber die Welt isses sicher nicht).
Daneben werde ich trotzdem immer wieder gegen Veröffentlichungen argumentieren, damit Künstler ebenfalls ihr Auslangen finden können (und damit fing das ganze Thema hier ja auch an, so ein Verhalten finde ich ebenfalls eine Sauerei, denn sie führt dazu dass eventuell die ganze Privat-Kopie als Gesetz fallen könnte). Aber ein Recht für das ich schon bezahlt habe, will ich mir nicht wegnehmen lassen.

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Feuer!
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Ich bin raus aus der Diskussion ... mehr als den Gesetzestext hier verlinken und erklären kann ich nicht ... wer es dann immer noch nicht einsehen will ...

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Gubblinus
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen. Mir ist es ebenfalls deswegen egal weil ich nicht in Deutschland bin, sondern in Österreich.

Gegenfrage: Wie begründest du die Reprogaphieabgabe auf Drucker und Kopiergeräte, wenn man damit doch sowieso keine Privatkopie anfertigen darf?
edit: oder meinst du wirklich dass 12% auf alle Drucker/Scanner/etc. eine adäquate Abgabe sind um damit nur das Recht zu bezahlen dass ich das gleiche Buch dann zweimal hab, aber niemandem geben darf. (wobei, darf ichs eigentlich kopieren und dann das Original weitergeben?)
edit2: wobei mir gerade einfällt, diese Abgabe mit 12% bezieht sich auf Österreich, weiß jemand wie hoch die in Deutschland ist? Sollte es für Drucker keine Abgabe in Deutschland geben, ziehe ich zurück was ich über Printmedien gesagt habe (denn dann wurde für so eine Kopie nicht bezahlt).
Aber Festplattenabgabe gibt es in Deutschland ja ebenfalls. Das heißt digitale Kopien sollten durch diese Abgabe (theoretisch) bezahlt sein.

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Demus
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Demus »

Gubblinus hat geschrieben:Reprogaphieabgabe
Gibts das eigentlich auch in Deutschland?
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Feuer!
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Gubblinus hat geschrieben: Gegenfrage: Wie begründest du die Reprogaphieabgabe auf Drucker und Kopiergeräte, wenn man damit doch sowieso keine Privatkopie anfertigen darf?
Ganz einfach: Die ist für die Sach- und Fachbuchkopien, die auszugsweise vor allem für Unterrichtszwecke angefertigt werden dürfen. Die Sach- und Fachbuchautoren erhalten dementsprechend auch Geld von der VG Wort, während Romanautoren so gut wie gar nichts über die VG Wort verdienen (außer die Bücher sind in vielen Bibliotheken gelistet und werden häufig ausgeliehen). Diese Abgabe hat aber so gut wie gar nichts mit Literatur zu tun.

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/p ... recht.html

hier wird dir zumindest von einer Seite die den Anschein erweckt sich mit Justiz auszukennen widersprochen. Es werden ebenfalls die von dir zitierten Punkte zitiert, die Schlussfolgerung lautet allerdings:
Der Bundesgerichtshof hat als Anhaltspunkt die Obergrenze bei sieben Vervielfältigungen gesehen (BGH, GRUR 1978, 474). Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein.
Das widerspricht deiner Interpretation von "eigenem privaten Gebrauch" und entspricht auch der Formulierung im österreichischen Gesetz, die "privater Gebrauch" ebenso nicht nur zum ausschließlich auf die Person bezogenen Gebrauch sieht.

Ebenso ist das Wort "Verbreitung" juristisch näher an meiner Interpretation
Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt.
Ich habs gerade im Netz gefunden: Es gibt im Deutschland eine gleichartige Abgabe, nennt sich Pauschalabgabe und richtet sich nicht nach dem Verkaufswert des Gerätes.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

edit @Feuer:
Beim Bestimmen des Tarifs wird durch die Verwertungsgesellschaften in regelmäßigen Abständen das Nutzerverhalten analysiert und daraus die Höhe der Abgaben berechnet.
Ob das eine Begründung dafür sein könnte dass Romane kaum etwas von dieser Abgabe sehen weiß ich nicht. Ich kenn aber kaum wen der Romane kopiert, aber viele die aus Sachbüchern kopieren, oder Sachbücher kopieren (Romane werden nach dem Lesen oft einfach weiterverschenkt, oder derjenige möchte gerne eine eigene Originalkopie im Regal haben).

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Demus hat geschrieben:
Gubblinus hat geschrieben:Reprogaphieabgabe
Gibts das eigentlich auch in Deutschland?
Kurzer Enwurf von der Seitenlinie.
http://www.t-online.de/computer/interne ... ahlen.html

:)

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

Bezieht sich aber nur auf Geräte die vor 2008 verkauft wurden, seit 2008 wird das schon eingehoben.

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Gorbalad
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Gorbalad hat geschrieben:In Österreich wird wiederum zwischen "eigenen oder privaten Gebrauch" unterschieden:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40074744
(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor...
Leider sehe ich da nicht, was der Unterschied ist. Meine naive Vermutung wäre, das der eigene Gebrauch der durch den Kopierenden selbst und der private Gebrauch der durch dessen Umfeld, sprich Freunde und Verwandte wäre.

Ich bin aber kein Jurist...
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Gubblinus hat geschrieben:Bezieht sich aber nur auf Geräte die vor 2008 verkauft wurden, seit 2008 wird das schon eingehoben.
Klar, aber das beantwortet Demus Frage recht sicher, ohne das extra Paragraphen gewälzt werden müssten. Einzig darum ging es. :wink:
Zuletzt geändert von Farmelon am 25.02.2016 21:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Gubblinus
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

weil ich während ich hier schreib weiter im Netz les und das eine oder andere finde nachdem ich hier gefragt hab :)

edit: dachte das bezieht sich auf meine Frage ob es so eine Abgabe in Deutschland ebenfalls gibt. (Nach der Frage hab ich mich dann auf die Suche im Netz gemacht)
Zuletzt geändert von Gubblinus am 25.02.2016 21:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Sorry, war eine Verwechslung. hab ja auch schon editiert. :)
Ich hab dich mit Demus verwechselt. Der hat ja gefragt, nicht du. :)

Edit:
Ok, dann habe ich das wohl doch durcheinander geschmissen, beziehungsweise Demus geantwortet obwohl es eigentlich für mehr Leute hier interessant gewesen wäre. Schön das wir das aufklären konnten.

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

@Topic

Ich kann hier aber einerseits mit dem Eigentumsrecht argumentieren "Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will"

UND

Solange ich es nur privat verbreite ist es legal

:wink:

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Gubblinus
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

Die Rechte am Werk hat noch der Autor.

Verbreiten darfst dus gar nicht (das wäre nämlich "jedem beliebigen anbieten"), solltest du für den privaten Gebrauch kopieren (und an Freunde oder Verwandte weitergeben) ist eine Kopienanzahl über 7 auf jeden Fall ebenfalls illegal (laut Gerichtsurteil, nicht laut Gesetz).
Veröffentlichungen (wie eigentlich das Topic entstanden ist) sind in jedem Fall illegal.

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Feuer!
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Und darüber hinaus erhält man in den meisten Fällen an einem Ebook kein Eigentum ;)

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Vistella
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Vistella »

Feuer! hat geschrieben:Und darüber hinaus erhält man in den meisten Fällen an einem Ebook kein Eigentum ;)
Bekommt man für Ebooks also nur eine Lizenz es zu nutzen und der Autor/Verkäufer kann diese Lizenz jederzeit wieder entziehen, damit ich keinen Zugriff mehr auf die von mir gekauften Ebooks habe?

Denn ansonsten ist es mein Eigentum. Genau wie jedes normale Buch, dass ich gekauft habe, mein Eigentum ist

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Fessy
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Fessy »

Ein E-Book ist rechtlich gesehen eine Dienstleistung.
Never argue with an idiot. He will drag you down on his level and then beat you with experience.

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Gubblinus
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

Das geistige Eigentum verbleibt beim Author. Damit auch in der Regel alle Rechte. Eine Ausnahme dieses Rechts ist die Privatkopie die über eine Abgabe von kopierfähigen Geräten und Datenträgern pauschal im Vorraus bezahlt wird, und gewisse Rechte einräumt. (wie zB die Vervielfältigung von fremdem geistigen Eigentum zum privaten Gebrauch, und zur Weitergabe an Verwandte und Freunde, im privaten Umfeld. Also niemals kommerziell, und nur ohne Veröffentlichung. Bis zu einer Maximalkopiezahl von 7). Das gilt für das gedruckte Buch allerdings genau in der gleichen Weise.
Es kann allerdings auch ebooks geben die unter anderer Lizenz veröffentlicht wurden, zB einer Creative Commons Lizenz, oder überhaupt Gemeinfrei.

Die Sache ob Daten, Dateien, etc. überhaupt Eigentum sind, oder sein können, ist schwierig und noch nicht abschließend beantwortet (solange sie nicht sowieso unter andere Regelungen, wie zB "geistiges Eigentum" fallen).

edit: Eine Dienstleistung ist das gedruckte Buch in gewisser Weise ebenfalls (man zahlt einen Beitrag an den Author, und einen Beitrag für die Dienstleistung des Druckens und in ein Geschäft stellens). Ein gekauftes ebook kann man eigentlich nur dann wieder verlieren wenn der Anbieter explizit nur ein Abo vertreibt, oder zusätzlich zum gekauften Buch auch deren Aufbewahrung erzwingt (zB das ebook irgendwo hostet, ohne die Möglichkeit zu geben dieses lokal zu speichern). Dann kann der Dienst auslaufen, und das zur Verfügung stellen geht verloren. Man hat dann zwar noch "Besitz" an diesen ebooks, aber keinen Zugriff mehr.

edit2: achja, ich glaub das Recht auf Privatkopie gibts nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nur falls wer glaubt das ist universal.

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

@Vistella: Eine Lizenz könnte auch nicht-widerruflich sein.

@Feuer!: Wenn ein E-Book diesbezüglich anders gehandhabt wird als ein Papierbuch, könnte es durchaus sein, dass es auch bezüglich des §53 (4) b anders gehandhabt wird als ein Papierbuch. Muss aber nicht.

Ich weiß aber nicht, ob das mittlerweile schon höchstrichterlich ausjudiziert wurde, und so oder so gilt das erstmal nur für Deutschland.
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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von dead-flunky »

In Bezug auf Software hat der EuGH dahingehend geurteilt, dass eine Lizenz zur dauerhaften Nutzung in Verbindung mit einem Download einem kauf gleichkommt, also Eigentum übertragen wird.

Ob das Urteil auch für E-Books und Musik einschlägig ist, scheint momentan diskutiert zu werden.

@Gubblinus: Besitz ist, wenn man Zugriff hat. Du meinst Eigentum oder Nutzungsrecht - jenachdem, was es nun ist, was man da erwerben konnte...

Kauft besser Bücher, die enteignet keiner und die kopiert man auch nicht freiwillig komplett ;)

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

Gubblinus hat geschrieben:Die Rechte am Werk hat noch der Autor.

Verbreiten darfst dus gar nicht (das wäre nämlich "jedem beliebigen anbieten"), solltest du für den privaten Gebrauch kopieren (und an Freunde oder Verwandte weitergeben) ist eine Kopienanzahl über 7 auf jeden Fall ebenfalls illegal (laut Gerichtsurteil, nicht laut Gesetz).
Veröffentlichungen (wie eigentlich das Topic entstanden ist) sind in jedem Fall illegal.
Verbreiten darf ich privat alles solange ich es nicht öffentlich mache ;)

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

"verbreiten" heißt im juristischen Sprech offenbar "beliebig Leuten zur Verfügung stellen". Also impliziert das juristisch gebrauchte "verbreiten" schon dass man die private Nutzung sprengt (indem die Weitergabe nicht mehr nur an Freunde oder Verwandte erfolgt).

Ist nur als Hinweis darauf wie der Gesetzestext in Bezug auf "verbreiten" zu lesen ist, denn "verbreiten" ist laut Gesetz explizit verboten.

(ich nehme aber eh an dass du eben das umgangssprachlich gebrauchte "verbreiten" meinst, und nicht das juristisch gebrauchte "verbreiten", aber nur um sprachlich genau zu bleiben: Eine (juristische) Verbreitung ist nicht erlaubt, eine private Weitergabe im persönlichen Naheverhältnis (Freunde und Verwandte) bis zu 7 Kopien ist zulässig).
Die Kopienanzahl könnte übrigens auch noch irgendwann mit einem Urteil nach unten revidiert werden, das jetzige Urteil spricht nur davon dass eine Kopienanzahl über 7 definitiv nicht erlaubt ist, eine Grenze bis zu dem es erlaubt ist wurde noch nicht genannt. Hat im konkreten Fall damit zu tun dass die Klage genau so formuliert war.

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

Gubblinus hat geschrieben:"verbreiten" heißt im juristischen Sprech offenbar "beliebig Leuten zur Verfügung stellen". Also impliziert das juristisch gebrauchte "verbreiten" schon dass man die private Nutzung sprengt (indem die Weitergabe nicht mehr nur an Freunde oder Verwandte erfolgt).

Ist nur als Hinweis darauf wie der Gesetzestext in Bezug auf "verbreiten" zu lesen ist, denn "verbreiten" ist laut Gesetz explizit verboten.

(ich nehme aber eh an dass du eben das umgangssprachlich gebrauchte "verbreiten" meinst, und nicht das juristisch gebrauchte "verbreiten", aber nur um sprachlich genau zu bleiben: Eine (juristische) Verbreitung ist nicht erlaubt, eine private Weitergabe im persönlichen Naheverhältnis (Freunde und Verwandte) bis zu 7 Kopien ist zulässig).
Die Kopienanzahl könnte übrigens auch noch irgendwann mit einem Urteil nach unten revidiert werden, das jetzige Urteil spricht nur davon dass eine Kopienanzahl über 7 definitiv nicht erlaubt ist, eine Grenze bis zu dem es erlaubt ist wurde noch nicht genannt. Hat im konkreten Fall damit zu tun dass die Klage genau so formuliert war.
Quelle bzgl dieses Urteils bitte

Denn du hast eines vergessen. Wer sagt, dass ich diese Kopie verbreite. Ich borge es 50 Leuten und jeder macht sich selber die Kopie.... ;). Und wie gesagt ich hatte mit dieser Thematik lange indirekt zu tun und wirklich ich darf privat alles weitergeben/verbreiten was ich möchte solange ich es nicht mit einem Fetten Link auf Facebook stelle.

Und was man allgemein noch anmerken sollte ist die Tatsache, dass Urheberrecht etc. aus einer Zeit stammt als es noch kein Internet &co gab also sollte man dies einmal anpassen

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Re: Ebook-Kopien?

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

Gorbalad hat geschrieben:7 Kopien (de):
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkop ... der_Kopien
Weil das Jahr 1978 für heutige Verhältnisse aussagekräftig ist :rolleyes: :rolleyes:

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Re: Ebook-Kopien?

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Wenn das das letzte Urteil zum Thema ist, ist das das letzte Urteil. Kannst ja bis zum entsprechenden Höchstgericht durchklagen, wenn Du was ändern willst :)
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