Aber macht denn das - also letzteres - die deutsche Regierung, oder hat die da irgend einen Einfluss drauf?
Nö, oder?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste/sollte die deutsche Regierung idealerweise die Todesstrafe generell in gleicher Weise kritisieren, egal in welchem Land, und ob sie sich gegen Ausländer oder Inländer richtet.
Dem stimme ich zu.
Du kritisierst weiter, dass das in Deutschland derzeit nicht gleichmäßig erfolgt, je nachdem, ob man auf denjenigen welchen Druck ausüben möchte oder ob man evtl. noch Verpflichtungen ihm gegenüber hat oder vielleicht auch ganz platt von ihm etwas möchte.
Das kann ich nachvollziehen.
Ich kann auch nachvollziehen, dass es Leute gibt, die sagen, man sollte sich in so etwas konsequent gar nicht einmischen, es müssten nicht ständig die Deutschen aller Welt erklären, wie sie auszusehen habe... (ich kann dem aber nicht folgen, dafür bin ich wohl zu "deutsch". Wenn ich niemandem mehr erklären könnte, wie die Welt auszusehen hat... - aber ich schweife ab. )
Allerdings ist es doch so, dass eine Kritik an der Todesstrafe generell noch am ehesten eine Chance hat, überhaupt in praktische Ergebnisse (etwa Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft) umgemünzt zu werden, wenn ein eigener Staatsbürger betroffen ist. Ansonsten ist es doch eher so, dass die Kritik je nach Temperament höflich bis genervt zur Kenntnis genommen wird, wobei empfindlichere Naturen unter den Regierungsvertretern sich gleich jede Einmischung verbitten - und dann kocht der betreffende Staat weiter sein eigenes Süppchen, was ja auch sein gutes Recht ist.
Protestieren kann man also immer. Tatsächlich eventuell vor einer Hinrichtung bewahren kann man aber, wenn überhaupt, nur "eigene" Leute, unabhängig davon, ob man sie zurückhaben möchte oder nicht.
Ist allen denen gegenüber, die nicht aus dem Ausland gekommen sind, unfair, ist aber so.
Nun stellt sich halt die Frage: Sollte also die Regierung jetzt tätig werden, etwa, weil immerhin die Chance besteht, dass man so eine Einzelperson retten kann - oder sollte sie es auf Fairnessgründen lassen, weil all die irakischen Terroristen ja auch keiner rettet?
Das ist die erste Grundsatzfrage.
Soll man überhaupt tätig werden?
Die zweite Frage wäre:
Sollte man die Entscheidung darüber davon abhängig machen, ob die Täterin eine solche Hilfe verdient, weil die Strafe nach unserem Rechtsverständnis unverhältnismäßig hart wäre, oder die Tat hier gar nicht strafbar gewesen wäre?
Für den, der die Frage 1 schon mit Nein beantwortet, ist alles weitere uninteressant.
Frage 2 kann durchaus unterschiedlich beantwortet werden...
"Ja - die Intervention sollte von der Tat abhängen, Terroristen haben eben Pech gehabt" habe ich hier allerdings noch nicht gelesen.
Für die Antwort: "Nein, wir sollten immer eingreifen", kann man zwei verschiedene Begründungen geben.
a) Die Todesstrafe ist immer abzulehnen, also mischen wir uns ein, egal, was die Verurteilte getan hat. Wir können kein Land davon überzeugne, die Todesstrafe abzuschaffen, aber wenigstens die Chance nutzen, Einzelpersonen davor zu bewahren.
Das geht aber nur dann, wenn wirklich ein deutscher Staatsbürger betroffen ist. Bei allem anderen haben wir schlicht keine Aktien in der Sache, also kein Mitspracherecht. Dass also der indische Vergewaltiger weniger stark erwähnt wird als der deutsche Drogenkurier in Singapur, ist nach meinem Verständnis eigentlich kein Wunder.
und
b) Die Todesstrafe ist Sache des jeweiligen Landes, aber wenn Deutschland normalerweise bei deutschen Straftätern im Ausland, die eine übermäßig harte Strafe zu erwarten haben, interveniert, muss es das auch bei Terroristen tun, denen die Todesstrafe droht. Weil dei nach unserem Verständnis immer übermäßig hart ist.
Das ist, wenn ich es richtig verstanden habe, Alectos Standpunkt.
Das Ergebnis ist da das gleiche. Die Sichtweise auf die Tat, die Strafe und den Täter aber eine andere.
(Eigentlich sollte hier jetzt noch eine unheimlich gescheite Schlussfolgerung stehen, aber die ist mir schon wieder entfallen. )