Euthanasie

Für alles, was uns sonst noch so interessiert.
Moguhli
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Ungelesener Beitrag von Moguhli »

Ja est ist schon ein Unterschied aber man tötet quasi leben ab, aber das ist eben wieder Definitionssache wann Leben beginnt!

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Amat von Lowangen
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Ungelesener Beitrag von Amat von Lowangen »

Die "Titanic" scherzte mal zur Abtreibungsdebatte "Wo beginnt menschliches Leben? Und wo hört menschliches Leben endgültig auf?". Jetzt aber ist diese Frage tatsächlich relevant im öffentlichen Bewusstsein.

Heldi
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Ungelesener Beitrag von Heldi »

Ich habe mich schon mit meinem Tod beschäftigt, würde mich sogar als latend suizidgefährdet bezeichnen. Ich hänge, wenigstens rational, nicht sonderlich an meinem Leben, da ich darin keinen Sinn sehe.
Meine Hochachtung, das nicht zu Verdrängen (den Glauben an die Sinnlosigkeit unseres Lebens) ist der schwerste und hürdenreichste gedankliche Prozess den ein Mensch anstrengen und beenden kann. Es ist eine Erkenntnis gegen die sich alles Irrationale im Menschen wehren will, und daher umso schwerer die Erkenntis als Wappen vor sich her zu tragen. Das die Erkenntis von der Sinnlosigkeit trotzallem nicht den Selbstmord als Folge haben muss (im Sinne der Frage: Gibt es eine Logik zum Selbstmord?) zeigt A. Camus in "Der Mythos des Sisyphos" auf.

Nochmals Respekt für deine Schonungslosigkeit zu dir selbst!

Moguhli
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Ungelesener Beitrag von Moguhli »

Der SInn unseres Lebens ist es, andere Menschen glücklich zu machen, obwohl es keinen großen Unterschied aufs Weltgeschehen hätte ob man Leben würde oder nicht.
Vor allem stellt sich die Frage wenn man sich überlegt wie so im allgemeinen ein Leben abläuft:
1. Kindheit
2. Beruf
3. Heiraten
4. Kinderbekommen
5. IN Rente gehen
6. Sterben
Und da das auf die meisten Menschen zutrifft kann man echt ins Grübeln kommen.

Ich komm vor allem ins Grübeln wenn ich an die Zeit und Raum denk.

Eulenspiegel

Ungelesener Beitrag von Eulenspiegel »

Rodonatrin hat geschrieben:Es fehlt aber eine klare Regelung wann Leben beginnt.
Oh, der Fehler wird häufig gemacht.
Es ist durchaus klar, wann Leben beginnt. Ein Embryo ist eindeutig lebendig. (Genau so lebendig, wie die Fliege, die durch mein Zimmer fliegt.)

Es ist aber noch unklar, wann menschlich sein beginnt. (Ich persönlich würde ein menschl. Embryo auf einer Stufe mit Menschenaffen stellen. - Also knapp unter dem Menschen.)

Ancoron Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Ancoron Fuxfell »

Die Abtreibung wurde erlaubt, um nicht zu viele Leute gegen sich aufzubringen. Die Stammzellenforschung wurde verboten, um nicht zu viele Leute gegen sich aufzubringen (dafür sind nämlich fast nur die Forscher). Insofern sind die meisten Entscheidungen Politik und nicht Ethik oder Wissenschaft. Achtung: Ich könnte niemanden dazu zwingen, nicht abzutreiben, halte es aber eigentlich für Mord. Nur stellt sich bei Abtreibung die Frage, ob man in gewissen Fällen beim nicht abtreiben nicht die Mutter in gewisser Weise seelisch ermorden würde. Insofern verurteile ich niemanden, der abtreibt, finde es aber mutig, wenn es nicht passiert. Ich wüsste aber selber nicht, ob ich so eine Situation meistern würde und habe deshalb kein Recht auf ein Urteil.

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Lumpi der lumpige lump
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Ungelesener Beitrag von Lumpi der lumpige lump »

hier mal auszüge meines Referates über Sterbehilfe, dass zum Nachdenken anregen wird. Referat wurde im Seminar "Über das Sterben" gehalten und bekam ne glatte 1 :lol: . Wollt ich nur mal sagen. Also hier der Ausschnitt:

Aktive Sterbehilfe

Die gesetzliche Situation in Deutschland
- absichtlich lebensverkürzende Maßnahmen nicht erlaubt, egal ob der Betroffene sein Einverständnis gibt oder nicht

- wo der Unterschied von „passiver und aktiver Sterbehilfe“, Totschlag, Beihilfe zum Selbsmord und Unterlassener Hilfeleistung genau liegt, wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt


Alternative durch Passive Sterbehilfe?
Passive Sterbehilfe
- ist Unterlassung oder Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen

- sie kann nur in vertretbarer Zeit zum Tode führen, wenn der Körper des Patienten in einem entsprechenden Zustand ist.

- ein schneller Tod ist also nicht immer möglich

- dieser natürliche Tod ist also nicht unbedingt human

- passive Sterbehilfe kann nicht allen Menschen zum Sterben verhelfen

- Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und passiver Sterbehilfe ist für manche Patienten der Unterschied zwischen humanem Sterben und einem qualvollen Tod.



Nachteile der passiven Sterbehilfe:
Die Angst vor der passiven Sterbehilfe
Auch wenn der Patient in der Lage ist den Wunsch zu äußern, durch passive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, verzichten doch viele Menschen darauf, aus Angst langsam und qualvoll zu sterben.


Abbruch von Passiver Sterbehilfe
Ein weiteres Problem tritt auf, wenn ein Patient einen Versuch, durch passive Sterbehilfe zu sterben, wegen der damit verbundenen körperlichen Beschwerden nicht durchhält und abbricht.
Wenn ein Patient abbricht, kann es bei bestimmter Formen der passiven Sterbehilfe zu irreversiblen Gesundheitsschäden kommen.


Die Dauernarkose,
manchmal die einzige Möglichkeit zu einer schmerzfreien passiven Sterbehilfe.
Allerdings stellt ein solches Weiterleben für die Angehörigen eine zusätzliche Seelische Belastung dar. Die Zeit des Wartens zieht sich so unnötig in die Länge.


Fazit:
Passive Sterbehilfe kann aktive Sterbehilfe nicht überflüssig machen. Einigen Patienten kann sie überhaupt nicht zum Sterben verhelfen, einigen anderen nicht auf eine zumutbare Weise






Indirekte Sterbehilfe
- ist die Gabe von Medikamenten, die zur Linderung von Schmerzen oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind, die aber als unvermeidliche Nebenwirkung das Laben des Patienten verkürzen

- ist in Deutschland legal, wenn das angestrebte Ziel dabei die Linderung der Schmerzen oder Beschwerden ist, die Verkürzung des Lebens darf nur ein unvermeidlicher Nebeneffekt sein.

- indirekte Sterbehilfe kommt immer wieder vor, da man schließlich schlecht nachprüfen kann, welche Absicht der Arzt verfolgt


- die Anwendung von indirekter Sterbehilfe zu dem Zwecke, Leben zu verkürzen, ist in Wirklichkeit eine verkappte aktive Sterbehilfe

Nachteile der indirekten Sterbehilfe:
Dieser Zwang zur Tarnung hat für den Patienten nur Nachteile:
Der Arzt kann nicht seine ganze Kunst einsetzen, um den Patienten so sterben zu lassen, wie dieser das wünscht. Der Arzt wird immer darauf achten müssen, dass Art und Dosierung der Medikamente in dem Rahmen bleiben, in dem glaubhaft gemacht werden kann, dass die Lebensverkürzung nicht angestrebt wurde. Für den Patienten kann das zur Folge haben, dass der Sterbeprozess unter unangenehmeren Begleiterscheinungen abläuft als nötig, und dass er sich mehr als nötig in die Länge zieht.

Fazit
Auch indirekte Sterbehilfe macht aktive Sterbehilfe nicht überflüssig.




Selbsttötung

- bei der Selbsttötung verabreicht sich der Patient selbst das tödliche Medikament. Sich selbst umzubringen ist legal.

- dem Arzt wird so auch die seelische Belastung genommen


Nachteile der Selbsttötung:
Es gibt natürlich auch Patienten, die nicht mehr schlucken können, und Patienten, die allzu leicht alles wieder erbrechen. Für diese Menschen scheidet die Selbsttötung natürlich aus.

Wieder bewegen sich die Ärzte und Angehörigen in einer politischen Grauzone. Näheres wird später erläutert.

Andere Patienten, die sterben wollen, sind in einem körperlichen Zustand, dass sie beide Möglichkeiten wahrnehmen könnten: aktive Sterbehilfe erhalten oder ihrem Leben selbst ein Ende setzen.
Einige dieser Patienten in den Niederlanden bevorzugen die aktive Sterbehilfe, weil die Wirkung des tödlichen Mittels schneller und kalkulierbarer eintritt, wenn es gespritzt wird, als wenn es oral eingenommen wird; im letzteren Falle kann sich das Sterben über viele Stunden hinziehen.


Gesetzliche Bestimmung zur Selbsttötung:
Wie gesagt, die Selbsttötung ist in Deutschland nicht verboten. Aber es müsste einiges geändert werden, bevor allen Patienten, denen die körperlichen Voraussetzungen gegeben sind, in der Selbsttötung eine zumutbare Möglichkeit finden, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Der Arzt darf dem Patienten das nötige Medikament zwar zukommen lassen, aber sobald der Patient sich das Mittel verabreicht und bewusstlos wird, muss der Arzt den Patienten wieder retten.
Der Arzt ist dazu verpflichtet Leben zu bewahren. Aber wenn der Patient das Medikament eingenommen hat, dann muss der Arzt vor Eintritt der Bewusstlosigkeit den Patienten verlassen, wenn er sich nicht dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzen wollen.
Der Arzt schützt sich vor diesem Risiko am besten, wenn er dafür sorgt, dass er nicht erreichbar ist und nicht um „Rettung“ gebeten werden kann. Mit der Folge für den Patienten, dass der Arzt nicht eingreifen kann, falls es unerwartete und quälende Komplikationen gibt. Wenn auch die Angehörigen den Patienten verlassen – sei es, weil sie sich vor Strafverfolgung fürchten, sei es, weil der Patient selbst sie darum gebeten hat, um sie nicht diesem Risiko auszusetzen – dann muss der Patient allein sterben.

Fazit
Auch die Selbsttötung ist nicht für jeden Patienten geeignet und wieder bewegen sich Arzt und Angehörige in einer gesetzlichen Grauzone.




Die großen Problematiken der aktiven Sterbehilfe
Unbeantwortete Fragen:

Wer darf, wer darf nicht? Wer soll? Wer muss?
Der 30jährige Manager mit Depressionen? Die 80jährige einsame Frau im Pflegeheim? Der 23jährige Rollstuhlfahrer mit MS?

Wer entscheidet ob ein Leben noch lebenswert ist?
Wie bereits Untersuchungen in den Niederlanden ergaben, werden auch Personen, die im Koma liegen, behinderte Neugeborene, Babys, Kinder, verwirrte alte Personen, Personen mit einer sog. geistigen Behinderung getötet. Bei "nicht - einwilligungsfähigen" Personen entscheidet die Gesellschaft, die Norm, wer noch leben soll und wer nicht!

Ethisches Problem!
Darf ein Mensch einen anderen Menschen töten?

Der Druck!
Die Praxis der aktiven Sterbehilfe könnte dazu führen, dass schwerstkranke Menschen gegen ihren Willen unter Druck geraten, dem Beispiel anderer zu folgen und ebenfalls den Tod zu wählen. Da die Pflege in diesen Fällen auch sehr kostspielig ist, würde zudem die Zahlungsbereitschaft von Angehörigen und Gesellschaft dadurch weiter zurückgehen.

Gibt es noch andere Dinge die gegen die aktive Sterbehilfe sprechen?

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So das war´s. Ich tendiere übrigens dazu, aktive Sterbehilfe in einem Verantwortlichen und streng kontrolliertem Rahmen in Deutschland zu erlauben. Es sollte alleridngs nicht ausarten wie in Deutschland.
Meine Begründung findet sich im oben genannten Text wieder, der Text ist absichtlich zu Gunsten der aktiven Sterbehilfe ausgelegt.

Wenn ihr was zu motzen hab, nur los, ich finde das Thema einfach sehr interessant!

Zac
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Ungelesener Beitrag von Zac »

Alecto hat geschrieben:Ich kann aber nicht sehen, inwiefern die Todesstrafe eine derartige Gesetzgebung erleichtern würde. Auch wir haben in Deutschland mit der Abtreibung schon eine vorbestehende gesetzliche Regelung, welche das Töten menschlichen Lebens unter gewissen Umständen zuläßt.
Eine Regierung, welche die Todesstrafe zulässt, kann Selbstmord eigentlich nicht verbieten, weil jemand sich somit auf Kosten eines Mordes (oder mit der Todesstrafe bestraften Tat) sich selbst töten kann.
Abtreibung als Mord zu bezeichnen ist nicht angebrachter Zynismus. Gerade im Gespräch über Euthanasie zeigen sich doch philosophische Parallelen: Leben zu beenden ist doch eine Frage von Bewußtsein des zu Tötenden. Wenn es der Wunsch des Sterbenden ist, zu sterben, ist sein Wunsch dann legitim? Wie kann man für jemand, der noch keine Wünsche hat (ein ungeborenes Kind) oder jemand, der keine Wünsche mehr hat (Terry Shiavo) entscheiden, ob er leben oder sterben soll?
Wenn wir Tiere (Kühe, Schweine) töten, die ein Bewußtsein haben, machen wir einen Unterschied, wenn es ein Mensch ohne Bewußt-sein ist?

RightfulYeti
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Ungelesener Beitrag von RightfulYeti »

Lumpi hat geschrieben:So das war´s. Ich tendiere übrigens dazu, aktive Sterbehilfe in einem Verantwortlichen und streng kontrolliertem Rahmen in Deutschland zu erlauben. Es sollte alleridngs nicht ausarten wie in Deutschland.
Irgendwie ist da der Wurm drin, oder meintest du das Deutschland vor ca. 60 Jahren?

Ansonsten hast du mich voll überzeugt!

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Lumpi der lumpige lump
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Ungelesener Beitrag von Lumpi der lumpige lump »

ach verdammt, ich meinte wie in Holland.

Moguhli
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Ungelesener Beitrag von Moguhli »

Oh Deutschland und Holland sind ja sooo ähnlich *g* ne schmarrn
Aber es stimmt schon was Zac sagt, dass man schlecht über ein Baby entscheiden kann ob man es abtreibt oder nicht oder man Leute tötet von denen man nicht weiß ob sie leben wollen oder nicht.

Ancoron Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Ancoron Fuxfell »

@ Zac

Wenn ein Mensch mal bewusstlos bist, hat er auch kein Bewusstsein (schöne, selbsterfüllende Aussage ;-)). Wäre es dann schlimmer ihn zu töten als ein Tier?

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Alecto
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Ungelesener Beitrag von Alecto »

Zac hat geschrieben:Eine Regierung, welche die Todesstrafe zulässt, kann Selbstmord eigentlich nicht verbieten, weil jemand sich somit auf Kosten eines Mordes (oder mit der Todesstrafe bestraften Tat) sich selbst töten kann.
Nur gehen wir im Falle einer Sterbehilfe ja davon aus, daß der Betroffene nicht mehr dazu in der Lage ist sich selbst zu töten, ggf ist er nicht einmal in der Lage diesbezüglich seinen Willen zu äußern. Wo die Parallele zwischen einem "Selbstmord mit Hilfe" und "der Staat richtet einen Verbrecher (sicherlich gegen dessen Willen) hin" kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Zac hat geschrieben:Abtreibung als Mord zu bezeichnen ist nicht angebrachter Zynismus.
Abtreibung als Mord zu bezeichnen sehe ich jetzt nicht als Zynismus an, sondern als individuelle moralische Bewertung, welche ich zwar nicht teile, welche aber relativ oft anzutreffen ist. (Insbesondere da eine Abtreibung bei medizinischer Indikation bis zum Geburtszeitpunkt legal durchführbar wäre)
Zac hat geschrieben: Gerade im Gespräch über Euthanasie zeigen sich doch philosophische Parallelen: Leben zu beenden ist doch eine Frage von Bewußtsein des zu Tötenden. Wenn es der Wunsch des Sterbenden ist, zu sterben, ist sein Wunsch dann legitim? Wie kann man für jemand, der noch keine Wünsche hat (ein ungeborenes Kind) oder jemand, der keine Wünsche mehr hat (Terry Shiavo) entscheiden, ob er leben oder sterben soll?
Wenn wir Tiere (Kühe, Schweine) töten, die ein Bewußtsein haben, machen wir einen Unterschied, wenn es ein Mensch ohne Bewußt-sein ist?
Genau das sehe ich auch bei der Frage, ob eine aktive Sterbehilfe wünschenswert wäre als Problem.

Sorry, Posts zerpflücken ist sonst nicht meine Art.... :wink:

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Feyamius
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Sie hat's ja jetzt geschafft, die arme Frau.


Bye, Feyamius...
...nur mal einwerfend.

Zac
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Ungelesener Beitrag von Zac »

@Ancoron
wie erkläre ich dir ohne Zynismus den Unterschied zwischen (Selbst-)Bewußtsein und deiner primitiven Auffassung von Bewußtsein (im Sinne von "gerade nicht ohnmächtig")? Wohl, gar nicht.

@Alecto
ad 1) wenn der Staat sich selbst das Recht gibt, dem Leben ein Ende zu bereiten, kann er dazu mißbraucht werden, wenn jemand seinem Leben ein Ende bereiten will. Man hätte Terry "einfach nur" ein paar Morde anhängen müssen, dann wäre sie durch die Giftspritze gestorben. Insgesamt zeigt geht die Diskussion aber eher auf die unsinnigkeit der Todesstrafe, von daher lasse ich mal davon ab.

ad2) trotzdem bleibt es Zynismus im eigentlichen Sinne des Wortes Zynismus. Die dahinterstehende Meinung kann auch ohne Zynismus abgegeben werden.

Moguhli
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Ungelesener Beitrag von Moguhli »

Tja das ist ja dann auch immer die Frage mit dem Bewusstsein ob denn Tiere eins haben oder nicht. Ob man dann einfach so Massentierhaltung erlauben kann oder nicht und so weiter ;-)

Moguhli
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Tja das ist ja dann auch immer die Frage mit dem Bewusstsein ob denn Tiere eins haben oder nicht. Ob man dann einfach so Massentierhaltung erlauben kann oder nicht und so weiter ;-)

Der Wanderer, heute faul...

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Vielleicht sollte man sich in der Frage einmal vom Bewusstsein lösen...

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