Also so wie ich das lese kann man damit z.B. auch mit einer Hiebwaffe einen Ausfall einleiten, allerdings ist dies um +8 erschwert statt um +4. Oder einen Wuchtschlag mit einem Speer, dieser gibt dann jedoch nur +1 Schaden je +2 Ansage etc...Wege des Schwertes hat geschrieben:Wenn zum Ausführen eines Manövers nur bestimmte Waffen zugelassen sind, dann beziehen sich diese Angaben stets auf Waffen, die von Haus aus mit den genannten Waffentalenten zu führen sind.
Optional: Alle anderen Waffen, mit denen das Manöver versucht werden soll, müssen die doppelten geforderten Zuschläge hinnehmen, und auch Ansagen können nur zur Hälfte angerechnet werden.
Wenn ja, wie behandelt ihr dabei folgende Manöver wenn sie mit ungeeigneten Waffen durchgeführt werden?
- Klingensturm (hier gibt es weder Aufschlag noch Ansage, sondern der Pool wird aufgeteilt)
- Klingenwand (wie Klingensturm)
- Tod von Links (hat keine Erschwernis abgesehen von hypothetischen Abzügen für die falsche Hand)
- Defensiver Kampfstil (ja, das ist ein "Manöver" laut WdS S67 und hat keinen Aufschlag, sondern negiert den Aufschlag fürs umwandeln sogar)
- Formationsparade (auch hier, Abwehraktion ohne jeglichen Aufschlag, macht Formation schon fast wieder brauchbar wenn die Waffeneinschränkungen ignoriert werden können)
- Beidhändiger Kampf (hat keinen Aufschlag außer hypothetischem Aufschlag für die falsche Hand. z.B. mit einer Zweihandwaffe die wegen hoher KK einhändig geführt werden darf, ist normalerweise nicht erlaubt, wäre hiermit doppelter Aufschlag 2*0=0 also erlaubt?)