Der Halbelf hat geschrieben: ↑18.01.2018 19:07DSA 4.1
Kann man eine Zweihandwaffe (z.B. Schmiedehanmer) einhändig führen, wenn die KK durch einen Attributo erhöht wird?
Kurze Antwort: Nein.
Lange Antwort: Nein, es sei denn, deine KK würde sich wirklich dramatisch verbessern (ca. jenseits der 30) und auch dann würdest du plötzlich das Problem haben, das die Kampftechnik, die du mit der Waffe gelernt hast, nunmal zweihändige Techniken sind und nicht einhändige. Da spielt Balance, Hebelwirkung, Zielgenauigkeit mit hinein, nicht einfach nur reine Kraft. Einhändig geführt würdest du den Hammer einmal schwingen und dir dabei das Handgelenk brechen.
Der Attributo[KK] hat natürlich trotzdem einen Sinn... nämlich dir zusätzliche TP zu verschaffen.
EDIT: Korrigierte Aussage siehe unten...
Zuletzt geändert von Tjorse am 18.01.2018 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
also generell ist es unabhängig von der KK möglich 2handwaffen in nur einer zu führen. Steht zumindest so im WdS, auch wenn es dort eher für erzwungene Situationen gilt.
"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich" -Satz des Pythagoras
Der Halbelf hat geschrieben: ↑18.01.2018 21:20Wieso kann man das plötzlich ab KK30? Gibt es da einen regeltechnischen Hintergrund zu?
Wenn der Charakter also zusätzlich Hiebwaffen beherrscht, sollte es also möglich sein? Dann ist die Technik ja kein Problem mehr oder?
Sorry, das mit KK30 war ein willkürlich extrem hoch angesetzer Wert... um darzustellen, das überstarke Nichtmenschen, wie z.B. Riesen eine menschliche Zweihandwaffe mit einer Hand führen.
In der Tat gibt es im WdS auf Seite 115 eine Optionale Regel, wonach man Zweihandwaffen ab KK 15 einhändig führen kann, dann aber auch zwangsweise mit einem passenden Einhand-Talent. Ein großer Kriegshammer kann ab KK 18 mit Hiebwaffen geführt werden und dann eben einhändig. Die Schwellenwerte für TP/KK sind für den Einhändigen KH: 15/3.. Dies gilt für "einige" Waffen und ist auf den Seiten rund um 120 jeweils bei den Waffenarten angegeben.
Wenn ein Zweihandkämpfer verletzt wird und daher nicht mehr beide Hände benutzen kann, kann er aus der Not heraus einhändig angreifen und erhält dann 2 Punkte Abzug auf AT, 3 auf PA und macht 3 TP weniger schaden.
Zuletzt geändert von Tjorse am 18.01.2018 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
Alle Zweihand-Waffen, die man ab einer bestimmten KK-Schwelle mit einer Hand führen kann, haben eben jene Schwelle bereits angegeben. Ist dies nicht angegeben, ist es nicht vorgesehen. Vermutlich könnte man aber einfach die gleichen Regeln anwenden und mit dem Meister eine Schwelle absprechen. Dann nutzt du halt den Zweihänder mit einer Hand und den oben genannten schlechteren TP/KK.
Sorry meinte oben den Kriegshammer und nicht den Schmiedehammer.
Aber um auf meine ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Muss der Grundwert die Schwelle erreichen oder reicht auch eine vorübergehende Steigerung durch Zauber, Tränke oder ähnliches?
Der Halbelf hat geschrieben: ↑19.01.2018 08:08Sorry meinte oben den Kriegshammer und nicht den Schmiedehammer.
Aber um auf meine ursprüngliche Frage zurück zu kommen: Muss der Grundwert die Schwelle erreichen oder reicht auch eine vorübergehende Steigerung durch Zauber, Tränke oder ähnliches?
Eine kurzfristige Steigerung auf mindestens den Schwellenwert reicht aus.
- Wer dem Licht dienen will, darf die Schatten nicht scheuen -