Momentan kommt es vermehrt zu Problemen beim anmelden und Formularübermittlungen. Wir wissen davon und suchen nach der Ursache. Erfahrungsgemäß klappt das anmelden nach einiger Zeit wieder, versucht es also ab und an erneut.

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Der Codex Albyricus und geistbeeinflussende Magie

Von A wie Astralpunkte bis Z wie Zauberer: Alles über magische Kräfte.
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Shihayazad
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Der Codex Albyricus und geistbeeinflussende Magie

Ungelesener Beitrag von Shihayazad »

bluedragon7 in einem anderen bereits gesperrten Thread hat geschrieben:Das ist falsch, nur einige Anwendungen von bestimmten Zaubern (Grosse Gier) oder in bestimmten Situationen (Geschäftsverhandlungen) sind Verboten laut CA.
Es ging dabei darum, dass Robak feststellte, dass fast alle Einfluss- und Herrschaftszauberei laut CA untersagt sei. Für Hellsichtsmagie darf da sicher von ausgegangen werden. Nicht zuletzt gibt es in Meisterinformation zu "3 Millionen Dukaten": eine Situation, wo die Helden wegen unerlaubter Hellsichtsmagie angeklagt werden könnten. Ich kann mir schwerlich nur vorstellen, dass die Anwendung wohl kaum weniger verwerflicher geistbeeinflussender Magie (Herrschaft und viel Einfluss) da nicht verboten sein sollte. Gibt es da irgendwo in Regelwerken oder Abenteuern klare Aussagen zu?

Ansonsten wie handhabt ihr das? Wenn möglich auch mit Belegstelle in offiziellen Publikationen.

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Robak
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Ungelesener Beitrag von Robak »

In WdZ im Kapitel über Magie und Recht finden sich relevante Angaben.
Dort steht zum Beispiel, dass unerlaubtes Gedankenlesen verboten ist.
Dort steht auch, dass geistige Beeinflussung bei Verhandlungen verboten ist.
Überraschenderweise findet sich dort aber kein allgemeines Verbot der Anwendung von geistbeeinflussender Zauberei auf unfreiwillige Zielobjekte.

Ist es demzufolge erlaubt Personen einfach so per Respondami zu verhören?

Gruß Robak

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Shihayazad hat geschrieben:Ich kann mir schwerlich nur vorstellen, dass die Anwendung wohl kaum weniger verwerflicher geistbeeinflussender Magie (Herrschaft und viel Einfluss) da nicht verboten sein sollte. Gibt es da irgendwo in Regelwerken oder Abenteuern klare Aussagen zu?
Abenteuer taugen nur begrenzt für allgemeine Festlegungen, da diese dort oft dem Plot geopfert werden.
Laut MWWW ist Geistesbeeinflussung nur bei offiziellen Gesprächen unter Strafe gestellt.
Shihayazad hat geschrieben: Ansonsten wie handhabt ihr das?
Ist in meinen Aventurien schlicht verboten so lange die örtliche Autorität es nicht anordnet bzw. gut heißt.
Den Händler um die Ecke seine Ware für einen Buchteil des Preises abzuschwatzen wäre im Höchstfall Betrug (WdZ S. 300). Bei mir wäre es zumindest Diebstahl und ein Gildenverbrechen.
Ein Imperavi oder so zur Wahrheitsfindung vor Gericht ist im offiziellen Aventurien ungültig. Bei mir hätte er, entsprechenden Leumund des Anwenders vorausgesetzt, Beweiskraft.
Robak hat geschrieben: Ist es demzufolge erlaubt Personen einfach so per Respondami zu verhören?
Erlaubt ja, nur Beweiskraft hätte es keine. Womit so schicke Akademien wie Elenvina und Neersand ihrer Existenzgrundlage beraubt wären.

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Chephren
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Ungelesener Beitrag von Chephren »

Ich handhabe das so:
Wenn der beeinflusste zu Handlungen gezwungen wird, die er sonst nicht gemacht hätte, z.B. das "Verschenken" eines Schwerts oder die Herausgabe von Informationen, so versucht man zu ermitteln welche weltlichen Mittel dazu nötig gewesen wären um dies zu bewerkstelligen.
Sprich Raub beim Schwert und zumindest Nötigung bei den Informationen, so es diese Tatbestände eben gibt. Daran knüpfen sich die Strafen, allerdings immer an der oberen Grenze der Strafbemessung, da mit Magie gewirkt.
Erlaubt dahingegen sind sie wenn auch die weltlichen Aktionen erlaubt wären.

Zac
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Ungelesener Beitrag von Zac »

Was Blue da schreibt ist falsch. Laut WdZ S. 300 ist unerlaubtes Gedankenlesen verboten, einflussmagie bei offiziellen Anlässen, und alle andere Magie wird, sollte sie zu einem Gesetzesbruch führen, so bestraft, als ob Vorsatz vorgelegen hat.

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Mythraelis
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Ungelesener Beitrag von Mythraelis »

Ich hab die Texte bisher auch immer so interpretiert, dass es nicht erlaubt sei.

Etwas weiter hinten kommt doch mWn noch der Abschnitt, dass eine Befragung mittels Respondami nur im Beisein von Gildenmitgliedern und autorisierten Personen durchgeführt werden darf.
Bin auf Arbeit, kann deshalb leider keine Seitenangaben machen.

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Robak
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Ungelesener Beitrag von Robak »

Zac hat geschrieben:Was Blue da schreibt ist falsch. Laut WdZ S. 300 ist unerlaubtes Gedankenlesen verboten, einflussmagie bei offiziellen Anlässen, und alle andere Magie wird, sollte sie zu einem Gesetzesbruch führen, so bestraft, als ob Vorsatz vorgelegen hat.
Was Blue schreibt ist richtig. Einflussmagie ist bei offiziellen Anlässen verboten. Das sagt aber nichts über Situationen aus die nicht als offizielle Anlässe gelten. Man kann allerdings davon ausgehen, dass wenn es allgemein verboten wäre man die Einschränkung "bei offiziellen Anlässen" nicht gesetzt hätte.

Ich halte es auch für sinnvoll, dass die Geistbeeinflussung erst mal allgemein verboten ist.

Gruß Robak

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Mythraelis
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Ungelesener Beitrag von Mythraelis »

Stand da nicht, dass das alles Verbote sind die U.A. (!) verboten sind?
Unter anderem bedeutet also nicht, dass die Liste durch die Angaben dort erschöpft sei.

Wenn ja, kann man davon ausgehen, dass eine Befragung wider Willen einem Magier nicht zusteht.
Das würde die Praioskirche nie zulassen, dass die Magier dort in Ihrem ureigensten Zuständigkeitsbereich herumpfuschen dürfen.

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Mythraelis hat geschrieben: Wenn ja, kann man davon ausgehen, dass eine Befragung wider Willen einem Magier nicht zusteht.
Das würde die Praioskirche nie zulassen, dass die Magier dort in Ihrem ureigensten Zuständigkeitsbereich herumpfuschen dürfen.
Dann erkläre Akademien wie Neersand und Elenvina, gerade Elenvina.

Edit: Hätten die Kirchen in Aventurien was zu melden sähe Aventurien anders aus.

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Mythraelis
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Ungelesener Beitrag von Mythraelis »

Niemand sagt, dass Sie es nicht dürfen, wenn autorisierter Personen anwesend sind.

Nur dass es jeder darf (da es ja nicht verboten ist), das bezweifle ich doch sehr stark.

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Ungelesener Beitrag von Zac »

@Robak
Meine Aussage war selbstverständlich nur auf "nur einige Anwendungen von bestimmten Zaubern (Grosse Gier)" bezogen. Das mit den offiziellen Anlässen habe ich ja selbst geschrieben!

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Amazeroth
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Ungelesener Beitrag von Amazeroth »

Mythraelis hat geschrieben:Nur dass es jeder darf (da es ja nicht verboten ist), das bezweifle ich doch sehr stark.
Naja... bleibt locker. Wo kein Kläger da kein Richter. :)

Erstmal muß es ja bemerkt werden vom Geschädigten und dann müßte er es auch beweisen, erst dann kann man einhaken und die Gerichtsbarkeit auf den Plan rufen.

Ich finde, es kommt immer ganz stark auf die Situation und den Anwender an, ebenso auf den Spieler, der wenn er es geschickt anstellt durchaus mit seiner Aktion durchkommen kann.

Offiziell verboten bzw. untersagt ist Geistbeeinflussung und Gedankenlesen wahrscheinlich schon, aber es ist halt auch ziemlich schwer nachzuweisen. Besonders in abgelegenen Provinzen oder so, in "modernen" Städten wie Punin oder Gareth findet sich wohl eher Jemand und hier achtet man auch mehr auf solche Dinge aber kaum irgendwo im tiefesten Bornland.

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Amazeroth hat geschrieben:
Mythraelis hat geschrieben:Nur dass es jeder darf (da es ja nicht verboten ist), das bezweifle ich doch sehr stark.
Naja... bleibt locker. Wo kein Kläger da kein Richter. :)

Erstmal muß es ja bemerkt werden vom Geschädigten und dann müßte er es auch beweisen, erst dann kann man einhaken und die Gerichtsbarkeit auf den Plan rufen.
Das ist recht leicht, spätestens seit dem letzten Errata wo Gildenmagier die Formel LAUT aussprechen müssen.
Auch reden wir hier von recht massiven Eingriffen, nur wenn man den Bannbaladin sehr gut kann merkt das Opfer nichts weil es sich an nichts erinnert.
Amazeroth hat geschrieben:Offiziell verboten bzw. untersagt ist Geistbeeinflussung und Gedankenlesen wahrscheinlich schon, aber es ist halt auch ziemlich schwer nachzuweisen. Besonders in abgelegenen Provinzen oder so, in "modernen" Städten wie Punin oder Gareth findet sich wohl eher Jemand und hier achtet man auch mehr auf solche Dinge aber kaum irgendwo im tiefesten Bornland.
Wozu lebt man in einer Standesgesellschaft? Wenn der zünftige Handwerker behauptet das der ortsfremde Magier ihn verzaubert hat wird man ihm glauben.
Mag man keine Magie wird man den Handwerker auch bei einem einheimischen Magier glauben.
Selbst Unfreie und Leibeigene sind nicht so einfach zu folgenlos zu verzaubern, zumindest wenn es der jeweiligen Herrschaft nicht passt das jemand anderes als sie selbst mit den Unterlingen Schindluder treibt.

Nachgewiesen werden braucht da gar nichts.

Shihayazad
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Ungelesener Beitrag von Shihayazad »

Und die Frage nach dem CA ist auch insbesondere für die sich meist sklavisch an den selben haltenden Weißmagier von Interesse.

Und ich denke - wie auch Na'rat - dass wir hier von massiven Eingriffen sprechen. Selbst der vergleichsweise harmlose Respondami: Zwang ausüben mittels Magie. Ohne Einwilligung des Gegenüber wohl kaum geeignet ne gute Reputation aufzubauen. Wenn ich mit nem Dolch an der Kehle solchen Zwang ausübe, wäre das strafbar (außer es geht um den Räuber aus dem Hain vor der Stadt, der die Bürger und die Gerichtsbarkeit eh nervt). Ich würde also annehmen, dass im CA eine entsprechende Passage zu finden ist. Und ich würde auch annehmen, dass da nicht drin steht, wie legitim selbst diese einfache Ausübung von geistbeeinflussender Magie ist.

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Amazeroth
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Ungelesener Beitrag von Amazeroth »

Na'rat hat geschrieben:Wozu lebt man in einer Standesgesellschaft? Wenn der zünftige Handwerker behauptet das der ortsfremde Magier ihn verzaubert hat wird man ihm glauben.
Hmm... seit wann steht denn ein Handwerker über einem Gildenmagier?
Woran machst du das denn fest?

Warum denkt ihr eigentlich immer in Extremen ?

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Amazeroth hat geschrieben:
Na'rat hat geschrieben:Wozu lebt man in einer Standesgesellschaft? Wenn der zünftige Handwerker behauptet das der ortsfremde Magier ihn verzaubert hat wird man ihm glauben.
Hmm... seit wann steht denn ein Handwerker über einem Gildenmagier?
Woran machst du das denn fest?
Magier in Weiden -> verschissen, Magier auf Illaskan -> verschissen, Magier in den Nordmarken -> verschissen, Magier irgendwo wo man Magie nicht mag -> verschissen.
Sozialstatus ist eine verflixst relative Angelegenheit.
Amazeroth hat geschrieben:Warum denkt ihr eigentlich immer in Extremen ?
:rolleyes:

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Na'rat hat geschrieben:Das ist recht leicht, spätestens seit dem letzten Errata wo Gildenmagier die Formel LAUT aussprechen müssen.
Auch reden wir hier von recht massiven Eingriffen, nur wenn man den Bannbaladin sehr gut kann merkt das Opfer nichts weil es sich an nichts erinnert.
Nunja.
Das erste Problem kann man SpoModen, das zweite Stellt sich beim Banbaladin nicht. Oder zumindest nicht so, wie du es darstellst.
Das Opfer eines Banbaladins KANN bemerken das es Verzauber war. Dazu ist eine KL-Probe nötig (die aber nicht erschwert ist, dafür dürfen nur KL-ZfP* Versuche unternommen werden. Über das Errata dazu, decken wir den Mantel der Ignoranz... das ist nämlich Schwachsinn).
Er kann, nicht er wird. Die angesprochene Variante, sorgt "nur" dafür das es Sicher ist, das es nie vom Opfer bemerkt werden wird.
(Übrigens geht auch die allgemeine Regel über das Bemerken von Verzauberungen (WdZ 30) eher in die Richtung: Wird üblicherweise nicht bemerkt)
Amazeroth hat geschrieben:Hmm... seit wann steht denn ein Handwerker über einem Gildenmagier?
Woran machst du das denn fest?
Das ist eigentlich ziemlich einfach:
Zunächst einmal sind beide Freie und unterscheiden sich, in der Theorie, in der Höhe ihres Standes garnicht(!).
Aber das ist nur blanke Theorie. Wie Na'Rat schon sagte, sollte man als Magier in Gegenden wo die Magie mehr als nur schief angesehen wird, tunlichst die Füsse still halten. Auch wenn ich nicht gleich "Verschissen" sagen würde, ganz so schlimm ist es dann auch wieder nicht (deswegen die extreme Na'Rat. Du Schreibst ehr oft in Extremen, die bisweilen so garnicht, bzw. nur selten, stimmen).
Das große Problem des reisenden Magus ist, das er kein Bürger der jeweiligen Stadt ist. Ein Problem das alle Helden, mal von solchen mit den Vorteil "Adlig" abgesehen, haben.
Sie sind nicht Bürger der Stadt und stehen damit tatsächlich rein Praktisch unterhalb eben jener. Klagt dich als Fremder ein Bürger der Stadt an, wird man dem Glauben und nicht dir. Gleich welcher Prof. du nachgehst (berühmter Held sein, soll aber helfen ;) ). Den du bist ja nur ein "dahergelaufener Fremder, dem man alles Zutraut" (etwas überspitzt ausgedrückt).
Zumal das aventurische Rechtssystem in der Tat meist den Unschuldsbeweis fordert und nicht den Schuldbeweis (nichts desto trotz ist falsche keine Lappalie...). Und die Unschuld zu beweisen... das kann Haarig werden. Wenn man nicht Grau- und Weismagier ist, kann sie eine Anklage sehr unangenehm sein.

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Satinavian
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Ungelesener Beitrag von Satinavian »

ChaoGirDja hat geschrieben:
Na'rat hat geschrieben:Das ist recht leicht, spätestens seit dem letzten Errata wo Gildenmagier die Formel LAUT aussprechen müssen.
Auch reden wir hier von recht massiven Eingriffen, nur wenn man den Bannbaladin sehr gut kann merkt das Opfer nichts weil es sich an nichts erinnert.
Nunja.
Das erste Problem kann man SpoModen, das zweite Stellt sich beim Banbaladin nicht. Oder zumindest nicht so, wie du es darstellst.
Das Opfer eines Banbaladins KANN bemerken das es Verzauber war. Dazu ist eine KL-Probe nötig (die aber nicht erschwert ist, dafür dürfen nur KL-ZfP* Versuche unternommen werden. Über das Errata dazu, decken wir den Mantel der Ignoranz... das ist nämlich Schwachsinn).
Er kann, nicht er wird. Die angesprochene Variante, sorgt "nur" dafür das es Sicher ist, das es nie vom Opfer bemerkt werden wird.
(Übrigens geht auch die allgemeine Regel über das Bemerken von Verzauberungen (WdZ 30) eher in die Richtung: Wird üblicherweise nicht bemerkt)
Bei mir gibt es z.T. drastische Situationsmodifikatoren je nach dem, wozu einem die Verzauberung getrieben hat und wie viel man hinterher noch davon weiß bzw. erzählt bekommt. Insofern ist das "Verschenken" wertvoller Waare an Unbekannte etwas, was einem einen deutlichen Hinweis darauf liefert, das etwas nicht mit rechten Dingen zu tun hat. Die unmodifizierten Regeln beziehen sich nur auf das Bemerken des Zaubers, nicht auf das Bemerken all der potenziell extrem seltsamen Folgen des Zaubers.
Amazeroth hat geschrieben:Hmm... seit wann steht denn ein Handwerker über einem Gildenmagier?
Woran machst du das denn fest?
Das ist eigentlich ziemlich einfach:
Zunächst einmal sind beide Freie und unterscheiden sich, in der Theorie, in der Höhe ihres Standes garnicht(!).
Aber das ist nur blanke Theorie. Wie Na'Rat schon sagte, sollte man als Magier in Gegenden wo die Magie mehr als nur schief angesehen wird, tunlichst die Füsse still halten. Auch wenn ich nicht gleich "Verschissen" sagen würde, ganz so schlimm ist es dann auch wieder nicht (deswegen die extreme Na'Rat. Du Schreibst ehr oft in Extremen, die bisweilen so garnicht, bzw. nur selten, stimmen).
Das große Problem des reisenden Magus ist, das er kein Bürger der jeweiligen Stadt ist. Ein Problem das alle Helden, mal von solchen mit den Vorteil "Adlig" abgesehen, haben.
Sie sind nicht Bürger der Stadt und stehen damit tatsächlich rein Praktisch unterhalb eben jener. Klagt dich als Fremder ein Bürger der Stadt an, wird man dem Glauben und nicht dir. Gleich welcher Prof. du nachgehst (berühmter Held sein, soll aber helfen ;) ). Den du bist ja nur ein "dahergelaufener Fremder, dem man alles Zutraut" (etwas überspitzt ausgedrückt).
Zumal das aventurische Rechtssystem in der Tat meist den Unschuldsbeweis fordert und nicht den Schuldbeweis (nichts desto trotz ist falsche keine Lappalie...). Und die Unschuld zu beweisen... das kann Haarig werden. Wenn man nicht Grau- und Weismagier ist, kann sie eine Anklage sehr unangenehm sein.
[/quote]
Wieder mal sehr mittelreichzentriert. Viele der größten Städte Aventuriens haben keine derartigen Vorrechte von Bürgern (Z.B. die zweit- und drittgrößte Stadt) gegenüber Fremden. Hinzu kommt, dass auch dort, wo diese Rechte existieren, die meisten Siedlungen keine Stadt- oder Bürgerrechte kennen. Selbst in Städten mit Bürgerrechten und einer Magierakademie haben fast alle Magier, die dort in Rechtssteit verwickelt werden könnten, gleichzeitig die Bürgerrechte. Der Anteil ist sogar größer als bei den Nichtmagiern.

Wirklich schlechte Karten haben Magier gegenüber Nichtmnagiern nur dort, wo es fast keine Magier gibt (warum wohl). Dies sind dann aber auch die Gebiete, in denen es wohl extrem selten vorkommen wird, dass ein solcher Streitfall auftritt - schon aus Mangel an Magiern.


@ Topic

Neben den expliziten Verboten bei formellen Gesprächen (die deshalb immer Gildenstrafen nach sich ziehen) wird die Einfluß- Hellsichts- und Herrschaftsmagie nach Effekt beurteilt. Üblicherweise also Nötigung und dazu noch je nach Verwendung Betrug, Hochstapelei, Diebstahl, Raub, Entführung, Sklaverei etc.

Dazu braucht es keine zusätzlichen Gesetze. Wer einen Händler per Bannbaladin beklaut ist ein Dieb. Wer einen Freien mittels Imperavi - Dauerhafter Diener unter seine Knute zwingt, zählt wie jemand, der Freie Leute einfängt und versklavt. Wer per Imperavi einem Geheimnisträger des Reiches Informationen entlockt um diese zu Verhökern, kann u.U. ein Hochverräter sein.

Wer im Auftrag seines Befehlshabers im Kriegsfall Gefangene per Respondami verhört, macht nichts verbotenes. Wer mittels Imperavi Zwangsarbeiter im Auftrag der zugehörigen Autorität an der Flucht hindert, tut nichts verbotenes. Und auch der Bannbaladin kann in vielen Situationen ganz legal eingesetzt werden.


Wenn die Situation wichtig genug ist, klappt das auch mit dem Nachweis. Hellsichtsmagie kann sehr mächtig sein, wenn man sich darauf spezialisiert, Zeit hat und Hilfsmittel verwendet. Bei Bagatellen lohnt aber der Aufwand nicht.

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Satinavian hat geschrieben:Die unmodifizierten Regeln beziehen sich nur auf das Bemerken des Zaubers, nicht auf das Bemerken all der potenziell extrem seltsamen Folgen des Zaubers.
Richtig, WdZ30 richtet sich auf das Bemerken der eigentlich Verzauberung.
Die Sonderregel beim Banbaladin richtet sich jedoch explizit an das nachherige Bemerken. Der Zauber, wie auch der Imperavie, greift tief in das Unterbewusstsein(und auch das Bewusstsein) ein. So tief, das die meisten kaum eine Changse haben es zu bemerken. Selbst wenn sie ihren wertvollsten Besitzt dabei heraus geben. Das ist nun mal die Natur des Zaubers. Beim Imperavie währe diese Hausregel mMn Sinnvoll, nicht jedoch beim Potentiell mächtigeren Banbaladin.
Satinavian hat geschrieben:Wieder mal sehr mittelreichzentriert. Viele der größten Städte Aventuriens haben keine derartigen Vorrechte von Bürgern (Z.B. die zweit- und drittgrößte Stadt) gegenüber Fremden.
Um ehrlich zu sein, war das sogar Ausgesprochen allgemein Gesprochen!
Jede Stadt, die man Gewissenhaft Stadt nennen kann, hat das Stadt recht. Reche Stadt die das Stadtrecht hat, kennt schon bald Zwangsläufig das Bürgertum.
Und jede Stadt die das Bürgertum kennt, kennt die Bevorzugung der Bürger gegenüber Fremden. Das beginnt beim Handelsrecht, geht über das Waffen Trag- und Besitzrecht über in das Klagerecht (ein nicht Bürger darf nicht Klagen, zumindest ohne Bürgen).
Das man einen Fremden nicht Glaub, einem Bürger jedoch schon, hat allerdings eher Mentalitätsgründe, zugegeben. Ist aber ein sehr sehr verbreitetes Phenomen.
Satinavian hat geschrieben:Hinzu kommt, dass auch dort, wo diese Rechte existieren, die meisten Siedlungen keine Stadt- oder Bürgerrechte kennen.
Drum heist das eine ja auch Siedlung und das andere Stadt ;)
Aber es hier Grade um Städte geht... ist dieser Unterschied grade Irrelevant.
Satinavian hat geschrieben:Selbst in Städten mit Bürgerrechten und einer Magierakademie haben fast alle Magier, die dort in Rechtssteit verwickelt werden könnten, gleichzeitig die Bürgerrechte. Der Anteil ist sogar größer als bei den Nichtmagiern.
Es ging hier aber grade nicht um den heimischen Magus (der übrigens nicht zwingend automatisch das Bürgerrecht haben muss. Bis zu seinem Abschluss ist er Mündel der Akademie [=ohne Bürgerrecht] und danach muss er auch erst "beantragen". Automatisch hat er das nicht. Den anderes als das Kind eines Bürgers, stammen die Magier üblicherweise nicht aus der Stadt, so das seine Elter nicht Bürger der Stadt sind. Und nur wenn sie das sind ist der Status vererbbar [wobei ich mir grade nicht sicher bin, ob er wirklich automatisch Vererbt wird]), sonder es ging um einen Magier in einer fremden Stadt. Und dort hat er, sinnigerweise, NICHT das Bürgerrecht.

Deinen sonstigen Ausführen ist aber nichts hinzuzufügen. Da geht, wenn man sich die restlichen Beiträge ansieht, der größte Teil des Forums mit dir Dakor (ich auch).

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Amazeroth
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Ungelesener Beitrag von Amazeroth »

ChaoGirDja hat geschrieben:Da geht, wenn man sich die restlichen Beiträge ansieht, der größte Teil des Forums mit dir Dakor (ich auch).
*Klugscheißmodus ein*

Es heißt aber d'accord... tut mir leid, aber diese grobe Mißachtung der französischen (Schrift)Sprache konnte ich so nicht stehen lassen. :oops:

*Klugscheißmodus aus*

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Ungelesener Beitrag von Elayoê »

Naja, ich denke nicht, dass ein Bürger automatisch mehr Glauben geschenkt bekommt, als ein nicht-Bürger. Ist beispielsweise der Bürger von recht niedrigem Stand, hat grade eben so das Bürgerrecht, kann es durchaus sein, dass ein Stadtfremder Krieger oder Magier höherwertig gesehen wird, von Geweihtenschaft oder Adel wollen wir mal gar nicht erst reden.

Zum Topic, da denke ich, kommt es ganz auf die Anwendung der Zauber an. neben erwähnten expliziten Verboten, wir eben ein Verbrechen als Vorsätzlich angesehen. Aber ein generelles Verbot wird es nichgt geben.

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Satinavian
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Ungelesener Beitrag von Satinavian »

ChaoGirDja hat geschrieben:Um ehrlich zu sein, war das sogar Ausgesprochen allgemein Gesprochen!
Jede Stadt, die man Gewissenhaft Stadt nennen kann, hat das Stadt recht. Reche Stadt die das Stadtrecht hat, kennt schon bald Zwangsläufig das Bürgertum.
Und jede Stadt die das Bürgertum kennt, kennt die Bevorzugung der Bürger gegenüber Fremden. Das beginnt beim Handelsrecht, geht über das Waffen Trag- und Besitzrecht über in das Klagerecht (ein nicht Bürger darf nicht Klagen, zumindest ohne Bürgen).
Das man einen Fremden nicht Glaub, einem Bürger jedoch schon, hat allerdings eher Mentalitätsgründe, zugegeben. Ist aber ein sehr sehr verbreitetes Phenomen.
In der zweitgrößten Stadt Aventuriens (Al'Anfa) haben Fanas gegenüber fremden Freien keine erwähnenswerten zusätzlichen Rechte. In der drittgrößten Stadt (Fasar) kommt es nur darauf an, ob man zum Gefolge der Erhabenen gehört. Alle anderen nehmen sich nicht viel. Aber auch im Mittelreich hat nicht alles, was man üblicherweise Stadt tituliert auch alle üblichen Privilegien. Für Beispiele müßte ich jedoch zu Hause nachsehen. Dass Fremde allgemein schlechter dran sind als gleichwertige Einheimische, was die Glaubwürdigkeit angeht, geschenkt.
Drum heist das eine ja auch Siedlung und das andere Stadt ;)
Aber es hier Grade um Städte geht... ist dieser Unterschied grade Irrelevant.
Da hab' ich was verpaßt. Das betrifft auch den Status des Magiers. Ich dachte, es geht um den allgemeinen Fall und Na'rat hätte sich den sehr speziellen Fall eines fremden Magiers, eines einheimischen Handwerkers, einer Stadt mit Stadtrechten in einer magiefeindlichen region rausgepickt. Diese Kombination erscheint mir sehr das Ergebnis zu verzerren, ist es doch wohl das für den Magier ungünstigste und mit Sicherheit nicht der übliche Fall. Nebenbei glaube ich mich zu erinnern, dass Magier mit dem Abschluß die Bürgerrechte ihrer Stadt (so vorhanden) automatisch erhalten. Aber dazu müßte ich noch mal nachsehen.

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Ungelesener Beitrag von Raskir »

@Chao:
Da hängt aber ein Pferdehuf raus.
Ein Magier der S&S, der zusätzlich Leutnant in der Reicharmee ist, dem soll in Punin kein Glauben geschenkt werden. Zumindest weniger als einem Tuchmacher aus Punin?
Reichlich unplausibel, ähnlich sieht es für andere Magier aus. Selbst wenn ein Magier nicht aus einer Stadt stammt dürfte sein Wort einiges an Gewicht haben (aber das wird hier OT).

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Ungelesener Beitrag von Robak »

Ein Magier der S&S, der zusätzlich Leutnant in der Reicharmee ist, dem soll in Punin kein Glauben geschenkt werden. Zumindest weniger als einem Tuchmacher aus Punin?
Meisterinformation zu "Post JDF": Ich denke nicht, dass ein Soldat der dem falschen Kaiser dient in Punin einen sonderlich guten Stand hat. :wink:

Gruß Robak

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Ungelesener Beitrag von Raskir »

@Robak:

Lassen wir diese kleinen temporalen Probleme mal weg. Ich wollte nur ein besonders krasses und effektheischendes Beispiel aufführen.

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Ungelesener Beitrag von Chephren »

Es ist schlicht und ergreifend wie bei jedem anderen Verbrechen auch.
a) Bürger A aus X raubt Handwerker b aus Y aus.
--> Wenn A in Y angeklagt wird und keine stichhaltigen Beweise seiner Unschuld liefern kann sieht es doof aus.
b) Magier C aus X raubt Handwerker b aus Y aus, mittels dem Imperavi/Bannbaladin.
-->Wenn A in Y angeklagt wird und keine stichhaltigen Beweise seiner Unschuld liefern kann sieht es doof aus.
Zwar könnte es im zweiten Fall für den Handwerker schwierig sein zu erkennen, dass er ausgeraubt wurde. Aber so lange das GEdächtnis nicht weg ist, darf er sich schon fragen wieso er dem Kerl gerade das Schwert geschenkt hat... Zwar wird sein Wort vielleicht höher gelten, aber es gibt nun mal schon Fragen die sich dann auftun. (Vor allem da Magier zwar respektiert, aber vermutlich nicht gerade beliebt sind (Neid, Angst etc.))
Das ganze kann man jetzt je nach Stand der beiden Parteien abstufen, aber der Raub in B) bleibt ein Raub, da bräuchte ich keinen CA dazu.
a) muss 100 Dukaten zahlen als Strafe.
b) wird deutlich härter bestraft.

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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Raskir hat geschrieben:Ein Magier der S&S, der zusätzlich Leutnant in der Reicharmee ist, dem soll in Punin kein Glauben geschenkt werden. Zumindest weniger als einem Tuchmacher aus Punin?
Reichlich unplausibel, ähnlich sieht es für andere Magier aus. Selbst wenn ein Magier nicht aus einer Stadt stammt dürfte sein Wort einiges an Gewicht haben (aber das wird hier OT).
Um solche Feinheiten geht es doch erstmal garnicht...
Meine Güte, das von mir ist eine allgemeine Aussage (und sollte nun auch wirklich als solche zu erkennen sein...).
Ein Leutnant der Reichsarme hat selbstmurmelnd eine andere Position. Aber nicht weil er Magier ist, sondern weil er Leutnant der Reichsarmee ist (wobei das in neuerer Zeit auch nicht mehr viel heist, wie wir ja wissen... Meisterinformation zu "": Gibt es die überhaupt noch?).
Er ist dann zwar ein Fremder, aber nicht mehr "irgendwer".
Eine ähnliche Fallunterscheidung müssen wir auch bei Städten machen, die eine Magierakademie haben. Auch hier wird der u.U. Magier ganz anderes angesehen, als in denen ohne. Oder gar in denen, in denen Magie nichts Wert ist.
Aber das sind Feinheiten, auf die man schwerlich alle eingehen kann.
Wenn du das willst... bitte, fang schon mal an ;)

Grundsätzlich ein Magier in einer Fremden Stadt jedoch erst einmal ein Fremder und hat mit den selben Problemen zu Kämpfen, wie jeder andere Fremde auch (und das gilt auch Al'Anfa Satinavian. Und selbst diese Stadt kennt sowas wie ein Bürgerrecht, du hast es selbst in deinen Ausführungen eingeräumt. Das du die zusätzlichen Rechte nicht für Erwähnenswert hellst, heist ja nicht das sie dennoch gibt [selbst wenn sie nur theoretischer Natur sind]).
Das man an solche Aussagen mit GMV unter Berücksichtung der jeweiligen Speziellen Situation heran gehen muss, versteht sich von selbst.

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Raskir
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Ungelesener Beitrag von Raskir »

@Chao:
Das war (wie bereits erwähnt) ein besonders krasses Beispiel, du kannst auch gerne eine andere Akademie einsetzen (Magische Rüstung, Elenvina, Perricum, etc.).
Aber ich habe etwas Quellstudium betrieben (zwar DSA3, aber egal).
Es gibt seit Raul dem Großen den REICHSbürger, das heißt, daß man Bürger im Mittelreich ist, da eines der Rechte des REICHSbürgers die Freizügigkeit ist, macht es keinen Sinn, Bürgerrechte nur in einer Stadt zu vergeben.
Von daher dürfte ein Magier aus Gareth oder Elenvina im Kosch genauso angesehen sein wie in Garetien, und auch sein Wort dürfte mehr Gewicht haben als das eines einfachen Bürgers.

Sayonara
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