Satinavian hat geschrieben:Die unmodifizierten Regeln beziehen sich nur auf das Bemerken des Zaubers, nicht auf das Bemerken all der potenziell extrem seltsamen Folgen des Zaubers.
Richtig, WdZ30 richtet sich auf das Bemerken der eigentlich Verzauberung.
Die Sonderregel beim Banbaladin richtet sich jedoch explizit an das nachherige Bemerken. Der Zauber, wie auch der Imperavie, greift tief in das Unterbewusstsein(und auch das Bewusstsein) ein. So tief, das die meisten kaum eine Changse haben es zu bemerken. Selbst wenn sie ihren wertvollsten Besitzt dabei heraus geben. Das ist nun mal die Natur des Zaubers. Beim Imperavie währe diese Hausregel mMn Sinnvoll, nicht jedoch beim Potentiell mächtigeren Banbaladin.
Satinavian hat geschrieben:Wieder mal sehr mittelreichzentriert. Viele der größten Städte Aventuriens haben keine derartigen Vorrechte von Bürgern (Z.B. die zweit- und drittgrößte Stadt) gegenüber Fremden.
Um ehrlich zu sein, war das sogar Ausgesprochen allgemein Gesprochen!
Jede Stadt, die man Gewissenhaft Stadt nennen kann, hat das Stadt recht. Reche Stadt die das Stadtrecht hat, kennt schon bald Zwangsläufig das Bürgertum.
Und jede Stadt die das Bürgertum kennt, kennt die Bevorzugung der Bürger gegenüber Fremden. Das beginnt beim Handelsrecht, geht über das Waffen Trag- und Besitzrecht über in das Klagerecht (ein nicht Bürger darf nicht Klagen, zumindest ohne Bürgen).
Das man einen Fremden nicht Glaub, einem Bürger jedoch schon, hat allerdings eher Mentalitätsgründe, zugegeben. Ist aber ein sehr sehr verbreitetes Phenomen.
Satinavian hat geschrieben:Hinzu kommt, dass auch dort, wo diese Rechte existieren, die meisten Siedlungen keine Stadt- oder Bürgerrechte kennen.
Drum heist das eine ja auch Siedlung und das andere Stadt
Aber es hier Grade um Städte geht... ist dieser Unterschied grade Irrelevant.
Satinavian hat geschrieben:Selbst in Städten mit Bürgerrechten und einer Magierakademie haben fast alle Magier, die dort in Rechtssteit verwickelt werden könnten, gleichzeitig die Bürgerrechte. Der Anteil ist sogar größer als bei den Nichtmagiern.
Es ging hier aber grade nicht um den heimischen Magus (der übrigens nicht zwingend automatisch das Bürgerrecht haben muss. Bis zu seinem Abschluss ist er Mündel der Akademie [=ohne Bürgerrecht] und danach muss er auch erst "beantragen". Automatisch hat er das nicht. Den anderes als das Kind eines Bürgers, stammen die Magier üblicherweise nicht aus der Stadt, so das seine Elter nicht Bürger der Stadt sind. Und nur wenn sie das sind ist der Status vererbbar [wobei ich mir grade nicht sicher bin, ob er wirklich automatisch Vererbt wird]), sonder es ging um einen Magier in einer fremden Stadt. Und dort hat er, sinnigerweise, NICHT das Bürgerrecht.
Deinen sonstigen Ausführen ist aber nichts hinzuzufügen. Da geht, wenn man sich die restlichen Beiträge ansieht, der größte Teil des Forums mit dir Dakor (ich auch).