Ich wuerde es eher als ueberkommenes Gesetz sehen, was zwar dem Wortlaut nach noch Gesetz ist, jedoch nicht mehr durchgesetzt wird. Das haben wir irdisch auch in groesseren Mengen. In England etwa erließ 1280 Henry II ein Gesetz, welches alle waffenfähigen Männer verpflichtete mindestens 3 Stunden im Monat Bogenschiessen zu üben. Heute werden diese Gesetze nicht mehr kontrolliert, obwohl sie immer noch gültig sind, und Verfehlungen werden - soweit mir bekannt - auch nicht geahndet.Nemrod hat geschrieben: Leider steht dagegen der unzweideutige Wortlaut des WdZ S. 298: ,,Die Gewandung muss den Konvents-Regularien entsprechen''.
Das spricht eindeutig dagegen, dass diese nur Empfehlungen seien sollen, vielmehr sind sie wohl verbindlich...
Ausserdem ist nach einem mittelalterlichen Rechtsverstaendnis - welches von der Redax angestrebt wird, wie mir scheint - ein Gesetz nur gueltig, wenn es auch durchgesetzt wird. Es wird sich also kaum jemand auf ein Gesetz berufen, welches schon seit langer Zeit ignoriert wird - es sei denn, er nutzt es lediglich als Vorwand.
Von daher scheint sich aus einem ehemals strikten Gewandungskodex ein eher weiches Gebot, erkennbar zu sein, entwickelt zu haben.
Ich wurde denken, das sobald die Magier der gueldenlaendisch gepraegten Gegenden ihren tulamidischen Kollegen mit diesen Regeln kamen, diese nicht wirklich durchsetzbar waren, und man sich dann nach einiger Zeit auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der Erkennbarkeit geeinigt hat.
Den mundanen Machthabern duerfte es egal sein, wie Magier sich kleiden, solange sie erkennbar sind. Wie dies genau zu bewerkstelligen ist, haben sie mit Sicherheit den Gilden ueberlassen, so lange wie sich zumindest der Grossteil der Magierschaft daran haelt, duerfte niemand hier ein Problem sehen. Klar gibt es auch hier Individuen, die sich nicht dran halten, aber das gibt es wohl bei allen Gesetzen.
Insgesamt wuerde ich - auch, da Magier als angesehener Stand beschrieben werden - davon ausgehen, das kein Magier behelligt wird, weil er grade den falschen (oder auch keinen) Hut traegt oder seinen Stab nicht in der Hand hat, weil er den Masskrug mit beiden Haenden haelt.
So die Erkennbarkeit fragwuerdig ist, ist das IMHO kein Verbrechen sonderns sowas wie eine Ordnungswidrigkeit, fuer die es maximal eine kleine Geldstrafe geben sollte.
Ist die Erkennbarkeit jedoch nicht gegeben, so sollten dort etwas empfindlichere Gildenstrafen folgen, vor allem jedoch eine eindringlichere Befragung, zu welchem Zwecke der Stand verhelt wurde.
So lang,
Tankred