Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

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Oxijohn
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Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Oxijohn »

Hallo
Ich habe eine Frage zur nutzung von Elementargeistern

Wenn man einen Elementargeist beschwört kann dieser sich ja nur in einem bestimmten Radius um den Bechwörungsort bewegen.
Hebt sich diese Begrenzung auf wenn ich den Geist an zumbeispiel an ein amulett binde oder unterliegt das Amulett dann diesen Einschränkungen?
Begründet eure Antworten bitte mit Regeln oder Argumenten

Vielen Dank im vorraus

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Mimj
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Mimj »

ich würde sagen, das Amulett kann sich frei bewegen, aber der Elementargeist kann sich dann zur Erfüllung von Diensten nicht weiter vom Amulett entfernen als vorher vom Beschwörungsort.
Regeln hab ich dafür aber leider grad keine.

Oxijohn
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Oxijohn »

Okay dann werde ich das wohl mit meinem Sl klären müssen. Aber mal angenommen das ist nicht der Fall was glaubt ihr könnte ich eine Beschwörung auf einer Decke oder so etwas durchführen um den Beschwörungsort sozusagen herumtragen zu können?

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pseudo
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von pseudo »

Ort bedeutet immer in DSA ein Punkt in Relation zum Deremittelpunkt. Eine Decke ist ein Objekt.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

Oxijohn
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Oxijohn »

Schade aber danke für die schnelle Antwort.
Wie steht es mit der Sache mit der Bindung gibt es dazu klärende Regeln?

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pseudo
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von pseudo »

Bei Bindung steht zumindest, dass das Wesen sich nicht mehr als 100 Schritt vom Bindungsobjekt/ort/person entfernen kann. Ich würde das als Ersatz für die andere Beschränkung annehmen.
Kannst du eventuell mal eben die Seite nennen, auf der die Limitierung für Diener steht, ich bin atm zu blind das zu finden.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

Oxijohn
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Oxijohn »

Es handeln sich um die Seiten 201-203 im W.d.Z (4. überarbeitete Edition)
auf welchen die Elementare beschrieben werden.
In den Beschreibungen der Elementargeister ist jeweils als Strecke angegeben wie weit sie sich maximal von dem Beschwörungsort entfernen können.
Und da im Dienst Bindung (S. 182) nicht explizit steht das diese Begrenzungen aufgehoben werden bin ich mir unsicher.
Gerade weil ich den Vorschlag sich einen Elementargeist sozusagen 'auf Vorrat' als z.B Heiler zu binden recht oft gelesen habe.

Dingsi
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Dingsi »

Oxijohn hat geschrieben:Und da im Dienst Bindung (S. 182) nicht explizit steht das diese Begrenzungen aufgehoben werden
... deute ich es so das sie auch nicht aufgehoben werden. Da die meisten Aventurier auch keine rastlosen Wanderseelen sind und Elementargeister relativ schnell und unkompliziert zu beschwören sind, ist das in meinen Augen auch kein Problem.

Mike
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Mike »

Oxijohn hat geschrieben:Es handeln sich um die Seiten 201-203 im W.d.Z (4. überarbeitete Edition)
auf welchen die Elementare beschrieben werden.
In den Beschreibungen der Elementargeister ist jeweils als Strecke angegeben wie weit sie sich maximal von dem Beschwörungsort entfernen können.
Und da im Dienst Bindung (S. 182) nicht explizit steht das diese Begrenzungen aufgehoben werden bin ich mir unsicher.
Gerade weil ich den Vorschlag sich einen Elementargeist sozusagen 'auf Vorrat' als z.B Heiler zu binden recht oft gelesen habe.
Ich glaube das ist aus Balancing Gründen so gewählt worden. Elementargeister sind unheimlich leicht und günstig zu beschwören. Kann man die noch beliebig mit rumtragen und hat so einen persönlichen Heiler/Kämpfer dabei wäre das zu stark. Möchte man selbiges haben muss man in einen Dschinn investieren. Dieser und der elementare Meister haben dann Einschränkungen wie auf WDZ 182: Gegenstannd muss "in zur Mächtigkeit des Wesens passender Mindestgröße" sein.

Gebundene Elementare wären sonst einfach der bessere Zauberspeicher.

Oxijohn
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Oxijohn »

Ich habe mich mit meinem SL jetzt darauf gereinigt das sich die Begrenzungen aufheben, ich aber nur eine begrenzte Anzahl an Geistern binden kann.
Und danke euch für eure Hilfe

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Thorix
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Thorix »

Oxijohn hat geschrieben:[...], ich aber nur eine begrenzte Anzahl an Geistern binden kann.
Das sowieso ;-)
Nennt sich Artefaktkontrolle und gebundene Elementare haben da ziemlich reingehauen mein ich.. Jeder Elementar halbiert die AK? Ich glaube so war das.. im WdA nachzulesen ;)

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Freibierbauch
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Freibierbauch »

Thorix hat geschrieben:
Oxijohn hat geschrieben:[...], ich aber nur eine begrenzte Anzahl an Geistern binden kann.
Das sowieso ;-)
Nennt sich Artefaktkontrolle und gebundene Elementare haben da ziemlich reingehauen mein ich.. Jeder Elementar halbiert die AK? Ich glaube so war das.. im WdA nachzulesen ;)
Das gilt nur für beseelte Artefakte.
Aber die Kontrollprobe zur Bindung ist um die schon gebundenen Wesen erschwert.

Gerade bei Elementaren hat der Meister hier auch die Möglichkeit regulierend einzugreifen, indem er vorgibt, wie gern ein Elementar einen Dienst ausführt. So kann er, wenn es ihm zu viel wird, vll mal dafür sorgen, dass die Kontrollproben nicht klappen und die Asp für eine Beschwörung umsonst waren, oder wenigstens wesentlich schlechter in Dienste umgewandelt werden.

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Thorix
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Thorix »

nachgelesen: die Artefaktkontrolle halbiert sich "für jedes beseelte Artefakt, was man mit sich führt oder für jede Wesenheit, welche persönlich an den Träger gebunden ist".
Streng genommen sind damit an Gegenstände gebundene Elementare nicht dabei, das stimmt allerdings.. Aber halte ich für ungenaue Formulierung, imho fällt das hier unter beseeltes Artefakt und hat volle Gültigkeit. Schon aus balance-Gründen.

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Ingrosch
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Ingrosch »

Interessant...
In SRD 33 hieß es zumindest noch "Vor allem beseelte und besessene Artefakte üben starken Einfluss auf den Geist des Trägers aus [...] Für jedes beseelte Artefakt, das man mit sich führt, halbiert sich die Artefaktkontrolle."
Das sollte eigentlich ein guter Hinweis sein, dass auch besessene Artefakte darunter fallen, weil diese nicht nochmal irgendwo in dem Kasten auftauchen, aber ja wie geschrieben einen starken Einfluss haben sollten. Ich nehme an, an dieser RAI-Lesart hat sich auch mit WdA nichts geändert.
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Na'rat
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Re: Fragen zur Ortsgebundenheit von Elementargeistern

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Jenseits der Regeln hängt die Beantwortung der Eingangsfrage hauptsächlich davon ab: Wie mächtig sollen Elementare sein und wie wenig Persönlichkeit sollen sie haben?

Der Wunscherfüllungsklave, der total individuell ist, aber bequem überall hin mitgenommen und eingesetzt werden kann ist wohl die offizielle Antwort.

Ich halte diese aber nicht für sonderlich sinnvoll, insbesondere wenn man Elementare denn als Individuen darstellen will. Den Gärtnerdschinn aus Zorgan wünscht man nicht mal eben in die schicke Holzschale und lässt ihn im Yeti-Land Steckrüben ziehen. Es muss eine ganz bestimmte Holzschale sein, deren Beschaffung allein aufwändig wäre, dann verlässt der Dschinn vielleicht seine Heimat. Steckrüben zieht er schon gar nicht, erst recht nicht in der Kälte. Aber ein kleiner Garten mit Hibiskus, im Ewigen Eis, dass wäre schon eher was.

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