Es geht mir um die Artefakterschaffung mittels Stapeleffekt und Bannbaladin.
Ist es wirklich korrekt, wie Sumaro sagt:
Wenn ich mir jetzt vorstelle jemand erschafft mit Bannbaladin ZfW15 und 3 Stapeln ein Artefakt dann heißt das für mich noch lange nich, dass dadurch bis zu 30 Zfp* gegen die MR gerechnet werden, oder ist das so? Weil Erleichterungen durch doppelte ZD kommen ja jedem Bannbaladin des Stapels zu gute. Genau so aber auch jede Erschwernis wie zB durch Erschaffung im Limbus +7 weil der Spruch nicht ausgesprochen werden kann (SpoMod.. /2 für Gildenmagier).Naja, gerade bei Herrschaftsmagie kann man mit Stapeleffekt in Artefakten sehr viel höhere MR knacken als es der normale Herrschaftsmagier so aus dem Handgelenk kann.
Somit ist meine Frage, ob die MR für JEDEN Stapel berechnet werden muss oder eben nur final ein einziges mal.
Habt ihr dazu eine Regelstelle? Ich habe nochmal Wege der Alchemie gewälzt und nichts gefunden.
Weil wenn man MR wie andere Erschwernisse auch bei jedem Zauber des Stapels berücksichtigen muss kann es sein, dass auch ein 8er Stapel scheitert, weil eben jeder einzelne an der MR scheitert.
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- Fenia