Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schießen?

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Ryneld
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Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schießen?

Ungelesener Beitrag von Ryneld »

Hallo!


Ich sehe derzeit bei diesen ganzen Aktionen / KR bzw. diesen freien Aktionen nicht durch und werde aus dem Text im RW auch nicht ganz schlau.
Wo ist regeltechnisch der Unterschied zwischen einer Aktion und einer freien Aktion?
Eine Kampfrunde besteht aus einer Aktion (Angriff) und einer Reaktion (Parieren), korrekt?
Könnte ich also 2x pro Kampfrunde schießen mit bspw. einem Kurzbogen + Schnellladen?

Könnte mir das bitte jemand erklären? Das wäre super nett!

Liebe Grüße!

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Vistella
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von Vistella »

schaust du Grundregelwerk S. 228(Taschenbuchausgabe), Kapitel Kampf, Unterpunkt Handlungen.

dort steht aufgelistet, was als Aktion und was als freie Aktion zählt.

In einer KR hast du 1x Aktion, 1x Verteidigung, 1x freie Aktion (steht auch auf der Seite)

2x die runde angreifen geht nicht, dafür bräuchtest du 2 Aktionen, man hat aber nur eine

Ein Kurzbogen hat eine Ladezeit von 1 Aktion, dh du kannst normal nur einmal alle 2 KR schießen. Durch Schnellladen wird die Ladezeit um 1 reduziert auf 0, dh du kannst mit einer freuen Aktion nachladen. Das erlaubt dir 1x pro KR zu schießen

Ryneld
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von Ryneld »

Hallo!


Vielen Dank! D.h. ich lade quasi in der freien Aktion nach, schieße mit der Aktion und kann dann noch ggf. ausweichen. Korrekt?

Liebe Grüße!

Weynard
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von Weynard »

Richtich.

Theoretisch könntest du sogar noch parieren. Nur bekommst du ab der zweiten Verteidigung Erschwernisse von je 3, sodass dann spätestens bei der vierten AT auf dich Schluss sein dürfte.

Ryneld
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von Ryneld »

Weynard hat geschrieben:Richtich.

Theoretisch könntest du sogar noch parieren. Nur bekommst du ab der zweiten Verteidigung Erschwernisse von je 3, sodass dann spätestens bei der vierten AT auf dich Schluss sein dürfte.
Aber wenn ich gerade geschossen habe, habe ich ja noch den Bogen in der Hand.
Da dürfte ich ja nie parieren können ?

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Sarrangril
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von Sarrangril »

Nach Meisterentscheid. Ich würde meinen Spielern erlauben, mit dem Bogen zu parieren, was diesen dann aber vermutlich unbrauchbar macht.. also wäre nur ausweichen eine intelligente Option.

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X76
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von X76 »

Grundsätzlich hat ein Wesen mit Schips (z.B. Helden) die Möglichkeit mehrere Verteidigungen pro Runde durch zu führen. Die Art der Verteidigung (Ausweichen oder Parade) spielt dabei keine Rolle - man darf also z.B. auch mehrfach ausweichen oder z.B. auch parieren und ausweichen. Jede auf die erste Verteidigung folgende wird jedoch um 3 schwerer und natürlich kann man pro Angriff nur einen Verteidigungsversuch unternehmen (RW S. 232).

Auch der Bogenschütze kann eine Parade machen, welche aber mangels geeigneter Waffe auf eine Raufen PA hinausläuft. Da man durch einen bewaffneten Gegner in diesem Fall trotz geglückter PA den vollen Schaden erleidet (RW S. 235) ist es meist besser aus zu weichen.

Dennoch kann es Situationen geben, in denen man lieber pariert als ausweicht weil der PA Wert oft höher als der AW Wert ist. Vielleicht möchte der Schütze ein PA Manöver anwenden oder aber was wahrscheinlicher ist einem feindlichen Manöver entgehen. Bei Manövern die einen zu Fall bringen usw. ist der Schaden oft gering, aber der Sturz oder ähnliches die eigentliche Bedrohung (welche eine gelungene PA sehr wohl stoppt!)

Außerdem kann man waffenlose Angriffe natürlich mit Raufen parieren ohne Schaden zu erleiden.

Als Angegriffener hat man wie gesagt stets die Wahl bei der Verteidigung und kann sich die gerade günstigere Möglichkeit aussuchen und das sowohl bei einem Einzelangriff als auch im Fall mehrfacher Verteidigungen in einer Runde!

Edit:
Das funktioniert allerdings nur, solange der gesamte Schussvorgang (Laden, Zielen, Schießen etc.) nicht länger als 1 Aktion dauert. Ansonsten gilt der gesamte Vorgang als längerfristige Handlung welche nicht unterbrochen werden darf (S. 245) da diese sonst sofort abgebrochen wird, wozu u.a. auch eine Verteidigung zählt (S. 229).

Sollte man währenddessen abgelenkt werden (z.B. weil man Schaden durch einen Treffer bekommen hat, muss man eine Probe ablegen [ebenfalls S. 229] um die Aktion erfolgreich zu Ende zu bringen).

Kurze Anmerkung zum Schluss, da dies häufig übersehen wird:

In Nahkampfdistanz (korrekt: Angriffsdistanz RW S. 230) kann der Schütze, sobald er sich in Kampfhandlungen befindet (führen Angriffs- oder Verteidigungsaktionen aus) nicht mehr schießen (RW S. 241 Einleitung). Um wieder Fernkampfangriffe ausführen zu können, muss er erst die Angriffsdistanz verlassen und dies erfolgt über die Regeln zur "Flucht" (S. 237).

Weshalb die meisten Schützen auch eine Seitenwaffe für den Nahkampf bei sich tragen und diese ziehen, wenn sie in den Nahkampf verwickelt werden. Eine Flucht ist nämlich risikoreich und alles andere als einfach. Ganz zu schweigen davon, dass man erst einmal genug Abstand zum Verfolger aufbauen muss, damit man auch genug Zeit für einen weiteren Schuss hat. :wink:

Ryneld
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Re: Aktionen / KR / freie Aktion? Wie häufig kann man schieß

Ungelesener Beitrag von Ryneld »

Super, vielen vielen Dank! :)

Das mit Nahkampfdistanz hatte ich tatsächlich übersehen. Damit hat sich das ja in jedem Fall erledigt.

Liebe Grüße

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