Objektsegen und permanent eingebundene Liturgien

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
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Reblaus
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Objektsegen und permanent eingebundene Liturgien

Ungelesener Beitrag von Reblaus »

Hallo,

da es im Karmale Artefakte Thread auch schon zu der Frage kam wollte ich hier mal die Meinungen wissen wie ihr es mit Karmalen Artefakten handhabt.
Laut WdG ist es möglich ein permanentes Karmales Artefakt zu erschaffen, notwendig dazu ist der Objektsegen Grad IV und eingebunden werden kann eine andere Liturgie mit Grad I.
Den Ansatz den ich mit meinem Spielleiter weiter verfolgt habe, ist jener das sich mit jeder Aufstufung des Objektsegens auch eine höhere Liturgie einbinden lässt, also Objektsegen Grad V und andere Liturgie Grad II, u.s.w.
Wichtig dabei ist zudem das mit jeder Anwendung der eingebundenen Liturgie der Anwender die darin enthaltene Entrückung erfährt. Der Aspekt wurde aus der Beschreibung der Liturgie Schattenlarve (WdG S.275) abgeleitet.
Damit lassen sich sehr mächtige Artefakte erschaffen, die jedoch auch permanente KaP erfordern die ja nicht zurückgekauft werden können.
ich werde dazu einige Beispiele im Karmale Artefakte Thread posten.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt,

Gruß die Reblaus.

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Muhadib
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Ungelesener Beitrag von Muhadib »

Kann vielleicht jemand die wichtigen Stellen dazu mal zitieren. Ich hab nur AG und da ging sowas wie Liturgien einbinden nur mit Objektweihe (nicht mit Objektsegen) aber dann auch nicht permanent sondern nur für LkP* Wochen und nur zur einmaligen Auslösung. Der benötigte Grad der Objektweihe war dann um 2 höher als der Grad der eingebundenen Liturgie. Wie hat sich das denn geändert?

Edit: HIER mal ein Link zu einer alten Diskussion über die AG-Regelung.

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Reblaus
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Ungelesener Beitrag von Reblaus »

Auszug WdG S.257 Objektweihe:

Grad V: Auf diesem Grad können Liturgien bis Grad III zur einmaligen Wirkung in das automatisch zweifach gesegnete Objekt gebunden werden oder Objekte mit der oben beschriebenen Grad II Wirkung permanent geweiht werden.

Also Objektweihe Grad V entweder einbinden von Liturgien mit Grad III zur einmaligen Nutzung oder einbinden von Liturgien mit Grad II und permanenter Wirkung

Das ist die Grundlage auf der Wir aufgebaut haben und wo wir dann gesagt haben wenn Grad V mit Grad II permanent möglich ist, dann muss auch Grad IV mit Grad I möglich sein und auch die höheren Varianten...

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Muhadib
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Ungelesener Beitrag von Muhadib »

Wenn das so das Zitat ist:
Reblaus hat geschrieben:Auszug WdG S.257 Objektweihe:

Grad V: Auf diesem Grad können Liturgien bis Grad III zur einmaligen Wirkung in das automatisch zweifach gesegnete Objekt gebunden werden oder Objekte mit der oben beschriebenen Grad II Wirkung permanent geweiht werden.
Ist das die falsche Schlussfolgerung:
Also Objektweihe Grad V entweder einbinden von Liturgien mit Grad III zur einmaligen Nutzung oder einbinden von Liturgien mit Grad II und permanenter Wirkung
Das ist nämlich der gleiche Text wie in AG und zur ERklärung klick mal auf meinem obigen Link.

Ums kurz zu machen: Das Grad 2 bezieht sich auf die Objektweihe vom Grad 2 und nicht auf mögliche einzubindende Liturgien.

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Reblaus
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Ungelesener Beitrag von Reblaus »

ok, wenn man das so betrachtet dann muss ich unsere version als hausregel betrachten.

ich find sie trotzdem nicht schlecht weil man so doch mal mehr als geweihter was unternehmen kann

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Muhadib
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Ungelesener Beitrag von Muhadib »

Na dann bin ich ja beruhigt, dass sie da doch nichts geändert haben. Einfach so durch die Objektweihe permanent wirkende Liturgien die sonst eventuell nur recht kurz gewirkt hätten fände ich ich ziemlich schlecht. Rein vom Hintergrund sind mir auch nur wenige solcher karmalen Artefakte bekannt und deine Interpretation hätte da ja zu einer Inflation führen müssen.

Objektweihe ist eher ein APPLICATUS als ein INFINITIUM.

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Reblaus
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Ungelesener Beitrag von Reblaus »

ich finde unsere interpretation dennoch ok. wir spielen G7 und da ist bissel mehr karmale kraft doch schon sehr nützlich. und eine inflation würde es sicherlich nicht geben, denn ich überlege mir sehr genau wofür ich meine pKaP ausgebe, denn ich kann die nicht zurückkaufen. außerdem hat ja der gott auch immer ein auge auf die geweihtenschaft und würde falls ne inflation im gange wär eben die regeneration einschränken...

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Ungelesener Beitrag von wolf-the-white »

Naja diese Diskussion gab es ja schon öfters.
Ich stimme hier Muhadib voll und ganz zu.

pKaP sind jetzt keine Große Einschränkung, da man diese ja doch bekommen kann und Lithurgien oft auf niedrigen Graden sehr starke Effekte haben, speziell auf mehrere Ziele.

Objektweihe ist neben der Waffenweihe, hauptsächlich dazu da Lithurgien aus der Hand zu geben, schließlich hat man nicht immer Geweihte zur Hand.

Und nur weil Arefaktmagie extrem aufgewertet worden ist .. vermutlich etwas zu viel, ist da kein Grund da karmal nachziehen zu wollen.

Effekte wie du sie beschreibst sind heiligen Artefakten vorbehalten, von denen kann es ja auch ein paar mehr geben als beschrieben, aber einfach erschaffenwerden die sicherlich nicht.

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Wenn du bösartige geweihte Dinge haben willst, probier mal die Grad VI-Variante mit einem Praiosgeweihten, der einen einmaligen Praios' Magiebann in eine Waffe spricht. Bis er ausgelöst wird, gilt die Waffe gemäß WdZ als Verletzend gegen alles, was von der Liturgie betroffen wird. Im speziellen: Sämtliche Dämonen, Chimären, Untote, Geister und Elementare sowie andere Wesen nach Meisterentscheid (höchstwahrscheinlich Paktierer).

Die 3 pKP tun zwar weh, aber die Waffe danach auch...

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Torben Bierwirth
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Ungelesener Beitrag von Torben Bierwirth »

Unsere (Haus-)Interpretation ist, dass mit der Objektweihe nur eine Basis geschaffen wird, eine Liturgie zu tragen.
Im Falle der Objektweihe V ist es so möglich einen Gegenstand permanent zu weihen, so dass dieser immer wieder mit einer Liturgie bis zu Grad II belegt werden kann- "permanent" bezieht sich dann auf die Weihe des "Basisobjekts".

Die Liturgie (II) wirkt in diesem Fall einmalig, kann in folgenden Zeremonien allerdings immer wieder erneuert werden. So bleiben göttliche Artefakter mit "karmalem Infinitum" eine Seltenheit. Der Geweihte erhält die Möglichkeit einen Gegenstand mit Liturgien zu belegen, ohne andauernd die permanenten Kosten für die Weihe selbst zahlen zu müssen- allerdings auch nicht vollständig umsonst, die eingesprochene Liturgie muss natürlich bezahlt werden.

Wahrscheinlich eher näher an einer Hausregel, als an dem Regeltext, allerdings waren ja Meinungen gefragt.

Edit: Bin jetzt mal vom permanenten Fall (5/2 Objektweihe/Nutzliturgie) ausgegangen, nicht die einmalige Objektweihe (5/3)
Zuletzt geändert von Torben Bierwirth am 13.03.2009 22:29, insgesamt 1-mal geändert.

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wolf-the-white
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Ungelesener Beitrag von wolf-the-white »

Also in 4.0. (AG 103f) steht noch wörtlich das die Weihe mit ausgelöster Liturgie verschwindet.

Problem bei geweihten Gegenständen ist ja die Wd und ich meine nicht die maximale Dauer sondern die Bedingung sich gottgefällig zu verhalten. Da dies die Weihe immer beendet (auch permanente).

Caligo
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Ungelesener Beitrag von Caligo »

bei "permanent" gebundenen Liturgien würde ich nicht davon ausgehen, dass diese verschwinden, weil der Träger sich nicht gottgefällig verhält, sondern, dass der Träger einfach keinen Nutzen mehr daraus zieht. Das Objekt wartet dann sozusagen auf einen gottgefällig(er)en Träger.

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wolf-the-white
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Ungelesener Beitrag von wolf-the-white »

Naja da sin die Regeln wirklich eindeutig. Dies ist auch ein Grund dafür, das Geweihte sich von ihrer 'Waffe' normalerweise nirgends trennen müssen.

Deswegen werden Träger von geweihten Gegenständen ja auch vorher geprüf, weil es ja recht sinnlos wäre diesen welche zu eben wenn dies nicht lange hält.

Bei heiligen Artefakten geb ich dir vollkommen recht die müssen schon aktiv entweiht/geschändet etc werden.

Gerade mit der erhöhten KE Regeneration die es wohl in 4.1. gibt sehe ich da gar kein Problem mehr drin.

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