Die Aussage bezweifele ich nicht.. Der Moralkodex verlangt darüber hinaus auch die Sicherung der Totenruhe.
Ich bezweifele nur, daß jemand, der Bereits in Borons Hallen eingegangen IST zurück geschickt werden kann.
Die Texte in WdG, WdZ und den alten Publikationen MGS bzw AG legen nahe, daß die Prüfung lediglich am Eingang zu Borons Hallen stattfindet. (Hat noch offene Rechnungen - kommt wieder zurück; hat alles erledigt - kann eintreten.)
Auch leuchtet Robaks Argumentation ein, daß in einer Welt mit klarer Seele-Körper-Trennung (wie in DSA) Grabbeigaben von beschränkter Sinnhaftigkeit sind.
Die Totenruhe soll mMn hauptsächlich deswegen eingehalten werden um das Erheben des KÖRPERs zum Untoten zu verhindern, nicht um irgendwelche Seelengeschichten zu machen, da ich wie gesagt eine nachträgliche Rückgängigmachung des Eingangs ins Totenreich für unmöglich halte.
Nein, ich glaube nicht daß man das standardmäßig machen soll.Zwischenfrage: Sollte man nicht bei einigen Leichen sicherheitshalber den Kopf abtrennen? Was sagt Boron dazu?