Dämonenbeschwörung - böse?!?

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
LastHope
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Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von LastHope »

Sollte dies der falsche Teil im Forum sein, bitte ich das Thema entsprechend zu verschieben.

Aber erstmal die Zwölfe zum Gruße.

Im Jahre 1025 BF trifft in einem Wachturm beim Greifenpass eine Gruppe auf eine Schwarzmagierin. Die Magierin (NSC) hat bei einer Dämonenbeschwörung gepatzt, wodurch die Gruppe erst richtig aufmerksam wurde.
Ein Thorwaler, Phexgeweither und Magier aus Punin betretten den Turm und finden bei der Magier einen Dämonen der sich am ihren Leben labt.
Der Dämon wird vertrieben und es ist eindeutig, dass die Magierin den Dämonen beschworen hat (Beschwörerzirkel etc.)
Thorwaler und Phexgeweither wollen gleich weitermachen und die böse Dämonenbeschwörerin hinrichten, diese ist zu dem Zeitpunkt bewußtlos.
Hier schreitet nun der Puninmagier ein und behauptet, dass die Magierin nichts böses gemacht hat. Der Dämon in ihrem Turm mit Bannkreis und Schutzkreis beschworen wurde und kein Schaden (außer an der Magierin selbst entstanden ist).
Dämonenbeschwörung an sich sei kein Verbrechen und als Teil der schwarzen Gilden geduldet. Ein Hinrichten der Magierin wäre Mord und strafbar, dies würde im Mittelreich auch streng verfolgt.
Wenn überhaupt müsste die Magierin vor einer Gilde verurteilt werden.

Später am Abend fragten wir uns, wie es in Aventurien wirklich aussieht. Die Dämonkriege sind kaum vorbei. Die schwarzen Lande immer noch eine Bedrohung etc. Da wir eine recht junge Gruppe sind und noch recht mit dem Lesen der ganzen Bücher beschäftigt, bitte ich mal um eure Einschätzung.

Lag der Magier mit seiner Aussage falsch oder richtig?

In einem der ersten Abenteuer hatte die Gruppe bereits einmal ein "Nest des Bösen" ausgemerzt. Leider mit viel Kollateralschaden (Nur der Alchemist und der Ritter waren böse, leider musste der fälschlich für den Alchemisten gehaltene Koch und alle Wachen auch dran denken). Der Magier versucht immer noch zu sühnen und unnötiges töten zu vermeiden, doch hatte er hier auch recht?

Danke schonmal.

Möget ihr immer einen handbreit Wasser unter dem Bug haben und die Segel voller Wind.

P.S. meiner einer ist der Magier ;)
Möge immer eine handbreit Wasser unter deinem Kiel sein,
und deine Segel voller Wind.

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Twix
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Twix »

Der Puniner hatte Recht,


WdZ S.300


Vor der ganzen Sache mit Borbarad wäre das nicht mal innerhalb der Gilden ein Problem gewesen.


Allerdings.
Habt ihr gegen den Dämon gekämpft?
Hat er euch verwundet?

Dann hat sie nicht mehr Recht.
Dann kann man dies als tödlichen Angriff mittels dämonischer Kräfte seitens der Magierin auf euch auslegen. (Angriffe mittels Magie gelten immer als Vorsatz)
Unfähigkeit schützt bei magischen Straftaten eigentlich nicht vor Strafe.

Ist halt dann die Frage ob man das will.
Zuletzt geändert von Twix am 09.01.2017 21:06, insgesamt 1-mal geändert.

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Curthan Mercatio
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Curthan Mercatio »

Dämonenbeschwörung ist verboten. Die Todesstrafe gibt es jedoch nur, wenn es dabei zum Tod oder zu einer Verstümmelung kommt. Ansonsten steht auf die Dämonenbeschwörung für Gildenmitglieder (und um ein solches dürfte es sich handeln) 'nur' die Disvocatio (Enthebung aller Gildenämter) und Disliberatio (Auschluss aus allen Bibliotheken und Werkstätten) plus Strafen für eventuell entstandene Schäden. Da hier kein weiterer Schaden entstand, halte ich die Todesstrafe für unangemessen.

Unabhängig davon haben die Helden aber nicht die Befugnis, über die Magierin zu richten. Für solche Fälle dürfte das Gildentribunal zuständig sein. Eventuell gäbe es bei 'Gefahr in Verzug' Ausnahmen geben, aber das ist hier nicht der Fall. Insofern haben beide Recht: Dämonenbeschwörung ist ein Verbrechen, aber die Dämonenbeschwörerin sofort hinzurichten ebenfalls.
Neu: Jahresrückblicke - Reaktionen auf Ilaris und Wo wir es verkackt haben.

FrumolvomBrandefels
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von FrumolvomBrandefels »

Dämonenbeschwörung an sich sei kein Verbrechen und als Teil der schwarzen Gilden geduldet
Zu 1025 BF sehen die Praioten die Sache sicherlich anders. Bei der Schwarzen Gilde kommt es auch stark auf die Akademie darauf an. Gern gesehen sind alle bei den Praioten nicht.
Später am Abend fragten wir uns, wie es in Aventurien wirklich aussieht. Die Dämonkriege sind kaum vorbei. Die schwarzen Lande immer noch eine Bedrohung etc. Da wir eine recht junge Gruppe sind und noch recht mit dem Lesen der ganzen Bücher beschäftigt, bitte ich mal um eure Einschätzung.
Bei uns in der Runde - womöglich sehen das andere anders - gibt es bezüglich Dämonenbeschwörung eine klare Meinung: Nein, selbst wenn die Intention gut ist.

Ja Magier unterliegen einem eigenen Gesetz. Dämonenbeschwörungen führen aber im Normalfall zu unangenehmen Konsequenzen, aber nicht unbedingt Kopf ab

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AngeliAter
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von AngeliAter »

Greifenpass?
Welche Rechte hat da schon die schwarze Gilde? Formel? Jap.
Werden diese Rechte ausgeübt? Sehr zweifelhaft... besonders, da es sich ja scheinbar um eine unfähige Magerin handelt und wenn die schwarzen was verabscheuen, dann jemand, der seine Kräfte nicht unter Kontrolle hat.
Das Stockholm-Syndrom ist eine anerkannte Methode um neue Freundschaften zu schließen.

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hexe
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von hexe »

Das sind sehr viele Fragen auf einmal...

Ist Dämonenbeschwörung böse? Es stört auf jeden Fall die göttliche Ordnung, ob das böse ist muss jede Weltanschauung für sich entscheiden.

Ist Dämonenbeschwörung verboten? Ja und Nein, kommt auf die Gesetze an. In Rashdul bringen wir das den kleinen Kindern bei - seit 3000 Jahren. Also das ist sehr von der aktuellen Lage abhängig.

Heiligt der Zweck die Mittel? Weiß keiner. Ein Gotongi um den menschenhandelnden Pädophilenring auszuspionieren, um ihn hoch nehmen zu können. Gut oder Böse?

Bewusstlose, wehrlose Verbrecher (?) umbringen? Erlaubt? Verboten? Gut? Böse? Weiß nicht?


Dass Thorwaler alles erschlagen was sie nicht kennen, liegt in ihrer Kultur.
Dass ein Geweihter etwas verschnupft auf Dämonologie reagiert, ist verständlich.
Dass ein Gildermagier die Kollegin erst mal vor einem Lynchmob bewahrt, ist nicht verwunderlich.
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Andwari
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

"Die Praioten" sind allerdings auch nicht da - und wären so lange ebenfalls weder zuständig noch zu direkten Maßnahmen berechtigt, wie es sich nicht um einen entsprechend bevollmächtigten Inquisitor handelt o.ä.
Gerade Praioten sollten sich an Zuständigkeiten und Verfahrensregeln halten, ist nämlich ihr Steckenpferd.

Also: Die Magierin hat ein Verbrechen begangen, für das sachlich erst mal das örtlich passende höhere Gericht zuständig ist - ob die Helden jetzt genau wissen, ob das der Baron von Twergentrutz, oder der Graf von Wengenholm ist oder annehmen, der Landgraf von Gratenfels sei zuständig?
Jeder von denen würde auf die Ansage der Magierin, sie sei Gildenmagierin erst mal wissen, dass damit evtl. seine Zuständigkeit nicht mehr gegeben ist - sobald klar wird, dass sie nicht zur weißen (oder grauen) Gilde gehört, ist sie wieder bei demselben Baron/Grafen vor Gericht.
Ob der das vllt. aktiv abgeben oder sich "Berater" holen will, weil er die fachlichen Regelungen gar nicht kennt ... ist Sache des Barons/Grafen. Zumindest, solange da kein richtig großes Fass aufgemacht wird und jemand so viel Druck auf die oben Genannten ausübt, das die ihr Richteramt zugunsten dessen abtreten.

Die Schwarze Gilde ist in der Gegend eigentlich bedeutungslos - d.h. die Magierin sollte besser anderweitige Fürsprecher haben, wenn es zu einem Prozess kommt.

Die Helden haben ihr gerade das Leben gerettet, sie sieht vmtl. erst mal aus wie eine "Magierin" und nicht wie eine "Schwarzmagierin" (die genauso aussehen wie die geschätzten Kollegen des Puniners) - außerdem eine die sich einen Turm samt schöner Bücher leisten kann.

Wenn die Helden also 100%ig gesetzeskonform handeln wollen, droht ihr eine Strafe, die sie nicht wirklich bedrückt (Disvocatio und Disliberatio in der Schwarzen Gilde, eine Schuldspruch der Jahre dauern kann) oder sehr von örtlichen Gegebenheiten abhängt - und man muss sie vllt. nicht mal halbtot irgendwo hin schleifen, sondern kann das auch nach Rückkehr nach Gratenfels o.ä. "melden." Der Puniner Magier wäre derjenige, der hier und jetzt beurteilen muss, ob die Dame eine unkontrollierbare Gefahr für die Umwelt darstellt oder eine eigentlich kompetente Magierkollegin ist, die gerade echt Pech (und Glück) hatte. Natürlich wäre das für nur 99%ig gesetzeskonforme Helden eine Gelegenheit, sie in einen gräflichen Kerker zu verfrachten und sämtliche konfiszierten Gegenstände gleich mal nach Punin schaffen zu lassen.

Dass eine halbtote und zuvor erfolglose Dämonologin brandgefährlich sein kann und ihr Abtransport ggf. ein massives logistisches Problem darstellt, steht auf einem anderen Blatt.

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Na'rat
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Im offiziellen Aventurien darf wohl gelten, Dämonen sind harmlos, schlimmsten Fall ein Werkzeug.

Die Kirchen nicken seit Jahrhunderten den Umgang mit diesen ab. Mit Borbarad gibt es für dieses Werkzeug nur ein paar Auflagen mehr oder keine grundsätzliche Kehrtwendung.
Das Wirken von Borbarad und seinen Schergen interessiert auch nur dessen unmittelbarer Nachbarn und auch nur diese vielleicht, alle anderen sind schon längst wieder zur Tagesordnung über gegangen.

Einzige Ausnahme, Weißmaraskan, die gehen mit einer Entschlossenheit gegen Dämonen, deren Beschwörer und das bloße Wissen wie man sie ruft vor, dass selbst ein erzreaktionärer Bannstrahler nur anerkennend nicken kann.
Witzigerweise hat sich die weißmarakanische Magierakademie einem Haufen angeschlossen, dessen wichtigsten und größten Organ ein Ex-Paktierer vorsteht und dessen wichtigste und größte Schule eine Hochburg der Dämonenbeschwörung ist.

Fragt sich nur, ob man ein so wenig nachvollziehbares Aventurien will.

Jeordam
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Ach ja, das gute alte Über den Greifenpass. Mein allererstes kommerzielles Abenteuer. DSA 3. 1020 BF, nicht 1025 BF. Was auch recht wichtig ist. Borbarad hat gerade erst mit der Invasion begonnen. Dämonenbeschwörung ist noch vollkommen und absolut legal und moralisch keineswegs anrüchig. Das wird sich in den nächsten paar Jahren zwar ändern, aber zur Zeit ist selbst bei einer völlig vermasselten Beschwörung mit Todesopfern! die Höchststrafe lediglich... Nachsitzen in der Akademie inklusive Auffrischungskurs zur Beschwörung.

Ganz davon abgesehen darf die gute Domaris von A'Tall ausschliesslich vor einem Gildengericht angeklagt werden. Auch später noch. Jedes bisschen Selbstjustiz ist nicht nur Mord, sondern auch (modern) Amtsanmassung bzw. (aventurisch) "Schändlich Hämmern an den Grundfesten Deres".

Soweit zur inneraventurischen Geschichte. Ausseraventurisch kommt noch hinzu, das mit DSA 4 Dämonologie verteufelt wurde. In DSA 1-3 war das noch eine ganz normale Spielart der Magie und stand sogar unter dem besonderen Schutz Hesindes. Mit Borbaradkampagne/Jahr des Feuers, also in etwa während des Wechsels DSA 3 zu 4, kam dann der RetCon. Über den Greifenpass wurde aber vorher veröffentlicht und muss unter diesen Umständen betrachtet werden.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Na'rat
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Jeordam hat geschrieben:A Jedes bisschen Selbstjustiz ist nicht nur Mord, sondern auch (modern) Amtsanmassung bzw. (aventurisch) "Schändlich Hämmern an den Grundfesten Deres".
Aber die Feinde der Schöpfung, die von den Göttern auf dem Sternenwall gegen diese verteidigt wird, herbeizurufen ist so gar nicht schändlich. :???:

Sinnvoller scheint, dass man sich mal zusammensetzt und darüber redet, ob man Gut und Böse in der eigenen Spielwelt haben will.

Jeordam
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Genau.

Der aventurische Hintergrund zur Dämonenbeschwörung ist (wie du des öfteren auch sagst) der letzte Rotz. Gerade wegen dieses RetCons. Weil man den bestehenden Hintergrund weiter mitgeschleppt hat statt frisch anzufangen.
Insbesondere wenn man ein Kaufabenteuer prä-RetCon mit Hintergrundwissen post-RetCon verbindet.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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X76
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von X76 »

LastHope hat geschrieben:Thorwaler und Phexgeweither wollen gleich weitermachen und die böse Dämonenbeschwörerin hinrichten, diese ist zu dem Zeitpunkt bewußtlos.
Die Halsgerichtsbarkeit (Todesurteile) liegt beim Hochadel, wird in seltenen Fällen in Übereinkunft aber auch von Kirchen ausgeübt (z.B. Boron bei Vergehen wie Nekromantie und Leichenschändung).

Ein Geweihter kann zwar Richter sein, jedoch nur dort wo es unzumutbar ist den zuständigen Richter auf zu suchen (je nach Art des Verbrechens sind einige Tage bis Wochen zumutbar). Ein Notgericht aus unbescholtenen und angesehenen Schöffen ist die bessere Alternative, aber auch nur für den Notfall da (WDG S. 33, Einhorn 2). In der Regel müsste man sich also an den nächsten Baron oder besser Grafen wenden.

Grundsätzlich gibt es in 12 Göttlichen Landen keine Vollstreckung ohne Geständnis, denn dieses ist unabdingbar und wird allgemein als wichtiger Teil der Seelenreinigung betrachtet (ebenso wie die Hinrichtung selbst). Das Geständnis kann bei "ausreichender Sachlage" auch durch die Folter erreicht werden. Nur in seltenen Fällen (z.B. Verurteilung in Abwesenheit) bricht man mit dieser wichtigen Grundlage.

Gerade für einen Geweihten ist das Hinrichten der Bewusstlosen also kein gangbarer Weg, denn als Geweihter sollte man natürlich besonders um das Seelenheil eines Todeskandidaten besorgt sein. Sie sollte also wenigstens wach und geständig sein, bevor sie getötet wird.

Rein rechtlich genießen Gildenmagier eine ganze Reihe von Sonderrechten, die bei einer Verhandlung ebenfalls berücksichtigt werden müssten. Ebenso spielt es eine Rolle, ob der Geweihte überhaupt als Geweihter auftritt (wichtiger Unterschied -> Angriff des Dämons nur auf einen "Normalo" oder ein schwerverbrecherischer Angriff auf einen Geweihten).

Insgesamt kommt dabei viel zu viel zusammen für ein halbwegs ordentliches Gericht und erst Recht für eine Schnellvollstreckung im Turm. Natürlich können die Helden die Dame erschlagen und vermutlich kämen sie sogar ungestraft davon, aber es wäre auf keinen Fall Rechtens.

Absolutes Minimum mit einer großen Portion "Amtsgewalt nach großzügiger Auslegung" (kein ordentlicher Richter in zumutbarer Entfernung, unzumutbar hohe Gefahr die von der Magierin ausgeht etc.) wäre ein Schnellgericht vor Ort. Da sich der Gruppenmagier jedoch auf die Seite der Kollegin stellt, könnte das hart auf den "anmaßenden" Geweihten zurück fallen. Im schlimmsten Fall geht es vor ein spezielles Hochgericht, da weltliche Herrscher, Magiergilden und Kirche betroffen sind und das kann sehr lange dauern. Mit Reisen und Abenteuer erleben ist dann ersteinmal für längere Zeit Schluss.

Die Dame beim nächsten Adelssitz ab zu geben und seine Aussagen zu hinterlegen, ist da die deutlich sichere und vor allem auch Gruppen freundlichere Lösung.

Nur weil der Dame möglicherweise (!) die Hinrichtung oder zumindest eine schwere Strafe droht, heißt das noch lange nicht dass man sich an ihrem Besitz vergreifen darf. Einen Phexgeweihten kümmert das aber vermutlich weniger. :wink:
Jeordam hat geschrieben:aber zur Zeit ist selbst bei einer völlig vermasselten Beschwörung mit Todesopfern! die Höchststrafe lediglich... Nachsitzen in der Akademie inklusive Auffrischungskurs zur Beschwörung.

Ganz davon abgesehen darf die gute Domaris von A'Tall ausschliesslich vor einem Gildengericht angeklagt werden. Auch später noch.
Das klingt sehr weit her geholt. Hast Du dafür Quellen oder ist das nur Deine Meinung?

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Cifer
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Cifer »

@Jeordam
Ganz davon abgesehen darf die gute Domaris von A'Tall ausschliesslich vor einem Gildengericht angeklagt werden. Auch später noch. Jedes bisschen Selbstjustiz ist nicht nur Mord, sondern auch (modern) Amtsanmassung bzw. (aventurisch) "Schändlich Hämmern an den Grundfesten Deres".
Das ist nicht der Fall. Ein weltliches Gericht ist vollkommen ausreichend, die Schwarze Gilde hat nur das Recht, einen Beisitzer zu entsenden (jaa...). Nur die Weiße Gilde verhandelt alle (weltlichen) Anklagen gegen ihre Mitglieder selbst, wozu sie angeklagte Magier gegen Lösegeld freikauft (und tatsächlich auch freikaufen muss). Der Status der Grauen ist ungeklärt - in DSA3 hatten sie noch das Recht (nicht die Pflicht), Mitglieder auszulösen, in 4.1 fehlt der entsprechende Passus.

Richtig ist aber, dass formaljuristisch gesehen die Helden, wenn sie die Magierin direkt töten, während sie nicht in einem Kampf mit ihr verwickelt sind, einen Mord begehen. Ob man sie später dafür verurteilt, ist eine andere Sache.


Ansonsten wäre erstmal noch zu klären, ob ihr wissen wollt, ob Dämonenbeschwörung böse ist oder ob sie illegal ist. Für ersteres müsste man wohl die große Moraldiskussion aufmachen, letzteres ist relativ eindeutig: Vor der Borbaradkrise nein, danach ja. An dieser Stelle wäre es dann wichtig, ob der Dämon euch tatsächlich verletzt hat. Sollte dem so sein, hat die Magierin ziemlich schlechte Karten, sofern das ganze vor ein Gericht kommt.
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Twix
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Twix »

Um das nochmal genau zu sagen.-
Auch nach der Borbaradkrise ist simple Dämonenbeschwörung irgendwo in der Pampa im Mittelreich nicht ILLEGAL nach weltlichen Recht! WDZ S. 300 Dämonologie und Recht.
Oder worauf stützt sich die Illegalität?

Allenfalls die Gilde KANN da einschreiten, wenn Beschwörer Gildenmitglied ist und entsprechende Gildenstrafen verhängen.
Das dürfte hier aber wohl kaum der Fall sein, dass die schwarze Gilde da ein Interesse an Verfolgung hat.

Andwari
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Twix
Die Dämonenbeschwörung ist nach weltlichem Recht insoweit illegal, wie der CA weltliches Recht ist. Und das ist er - d.h. die Magiergilden haben irgendwann mit dem Reich einen schön bunten Vertrag abgeschlossen (namens CA), der detailliert regelt, welche Sonderregeln gelten für
a) gruppeninterne Angelegenheiten innerhalb der Magiergilde
b) Verhältnis von Magiergilde zu Reichsinstitutionen
c) Verhältnis von einzelnen Mitgliedern zum Reich, als weiterhin Reichssubjekte
d) was passiert, wenn einer der Gruppe Probleme mit einem Nicht-Gruppenmitglied im Reich hat (da fällt der komplette Bereich Skriptenrecht und Durchsetzung von Dienstleistungsprivilegien darunter).

Dass Dämonenbeschwörung per se irgendwie strafbar ist (post-Borbarad) geht aus dem Punkt unten links mMn eindeutig hervor. Da steht zwar "Gildenverbrechen" - aber auch, dass das Länderbezogen ist (was nur Sinn macht, wenn die entsprechenden Länder das gefordert haben) und dass gildenlose Zauberer deutlich schwerer bestraft werden.
=> Man könnte das als gildenintern sehen, dann hätten aber die Reiche den Magiern mal eben als "Zuckerl" genehmigt, jeden Zauberer vor ihr Tribunal zu zerren und nach Gutdünken abzuurteilen um ihn dann (irgendwann permanent) seine Zauberkraft zu nehmen und in einem Gilden-Steinbruch versauern zu lassen. So funktioniert das nicht.
Dass die Reiche generell Dämonologie nicht toll finden, jeder dafür bestraft werden kann - und die Gilden für sich Erleichterungen, Ausnahmen usw. rausgehandelt haben, weil sie das ja kontrollieren können, ist da viel besser mit der aventurischen Umwelt vereinbar.

Was die Schwarze Gilde angeht: Dass eine Gilde, die aktuell im MR keine einzige Akademie betreibt, die prinzipielle Gültigkeit des CA auch für ihre Mitglieder raushandeln konnte, ist nur nachvollziehbar, wenn man
- einen massiven Willen der beiden anderen Gilden kurz nach den Magierkriegen unterstellt, damals auch reichsangehörige Kollegen aus Fasar (sonst noch wer?) dabei haben zu wollen, weil man als Magierzunft insgesamt gerade extrem angeschlagen ist und vllt. die Akademie in Fasar noch etwas politisches Gewicht hat, während vor Punin schon zum dritten Mal fackelschwingender Mob aufläuft.
- man eine fortdauernde Reichsidee unterstellt, die den Kaiser zum Universalherrscher stilisiert und er deshalb auch heute noch kaum Probleme hat, internationalen Organisationen weltweite Privilegien auszustellen (die in Olport halt vorübergehend nur das gelten, was der dortige Barbarenfürst gelten lässt).

Also:
Die jeweilige Landesherrschaft darf, und wird direkt selbst einschreiten, wenn irgendwer in ihrem Gebiet schwefelstinkende Abscheulichkeiten verbreitet. Anschließend kann sie selbst urteilen, solange der Schwefelstinker nicht Weißmagier ist - bei einem Graumagier müsste man formal richtig rechtzeitig (?!) vorher eine Nachricht an (irgendeine?) Akademie der Gilde schicken:
"Einer von Euren Leuten hat bei mir schwere Verbrechen begangen, ich lehne eine Auslösung ab, Eure Akademie darf einen wohlerzogenen und unbescholtenen Magier schicken, meinem Gericht (15. TRA) zu lauschen. Meine Beisitzer sind Baron Alrik und Hofkaplan Praioslieb."

Wären rein magische Verbrechen wirklich allein Gildenangelegenheit, dann müssten wir im vorliegenden Fall halt vmtl. weltliche Begleiterscheinungen finden: Brandstiftung an einem Wohngebäude, travialästerlicher Angriff auf ein Heim (durch den Dämon, auf den Wohnturm), Verbreitung von Schrecken in der Bevölkerung, ungenehmigter Betrieb einer Beschwörungsstätte ... irgendwas ist immer, sofern es irgendwer mitkriegt und der Dämon nicht sauber geputzte Räume hinterlässt.

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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Zorjan »

Wäre der Effekt von "Dämonenbeschwörung ist illegal" nicht automatisch die Schliessung der Puniner Akademie? Immerhin lehren die den Invocatia Minor mit +7 als Hauszauber.
Mit der Aussage von WdZ S.300 werden die alle ihrer Ämter enthoben, oder möchte mir irgendwer erzählen die lernen den Zauber nur theoretisch und haben den niemals geübt?

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Gorbalad
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Die haben einen Dispens für 'Innerhalb der Akademiemauern' und lehren den offiziell um die Erforschung und Bekämpfung von Dämonen zu ermöglichen.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Assaltaro
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Assaltaro »

Das Problem ist wirklich, dass die besten Entschwörer auch selber Beschwören können.

Auch in der Selbstverteidigung lernen wir gerade zuerst den Kampf mit dem Messer um danach zu verstehen, wie man einen Messerangriff abwehren muss.

Mit Dämonen ist es dasselbe. Selbst bei meiner Perricumer Magierin (weiß) habe ich die Invocationen zumindes aktiviert. (was nach WdH auch erlaubt ist)
75% Method Actor, 71% Storyteller, ..., 17% Power Gamer

Ja ich betreibe "Blümchen"-Rollenspiel und ich steh dazu.

Bin ich froh DSA5 zu spielen. Nicht mehr alle Kämpfer waren in der Fasarer Arena!

Meine Helden

Aus Liebe zu Aventurien ertrage ich die Regeln.
... Sc*** Steigerungsregeln (4.1)
....Sc*** Kampfregeln

Jeordam
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Cifer hat geschrieben:@Jeordam
Ganz davon abgesehen darf die gute Domaris von A'Tall ausschliesslich vor einem Gildengericht angeklagt werden. Auch später noch. Jedes bisschen Selbstjustiz ist nicht nur Mord, sondern auch (modern) Amtsanmassung bzw. (aventurisch) "Schändlich Hämmern an den Grundfesten Deres".
Das ist nicht der Fall. Ein weltliches Gericht ist vollkommen ausreichend, die Schwarze Gilde hat nur das Recht, einen Beisitzer zu entsenden (jaa...). Nur die Weiße Gilde verhandelt alle (weltlichen) Anklagen gegen ihre Mitglieder selbst, wozu sie angeklagte Magier gegen Lösegeld freikauft (und tatsächlich auch freikaufen muss). Der Status der Grauen ist ungeklärt - in DSA3 hatten sie noch das Recht (nicht die Pflicht), Mitglieder auszulösen, in 4.1 fehlt der entsprechende Passus.
Jein. Du hast für weltliche Verbrechen vollkommen Recht. Körperverletzung, Mord usw., auch mittels Magie. Das reine Beschwören ist aber nur durch den CA verboten (aber erst fünf Jahre nach dem bespielten Abenteuer) und läuft damit über die Gildengerichtsbarkeit.

Was mich aber gerade ein bisschen stört, ist das alle mit post-Borbaradschen Gesetzen und Moralvorstellungen argumentieren, die zur Zeit des bespielten Abenteuers noch ncht existieren.
Die betroffene Magierin ist per Abenteuerdefinition eine von den Guten TM, legal und moralisch vollkommen im Recht, die den Dämon zur Kommunikation mit einem Weissmagier (der als absolut Guter TM gesetzt ist und den örtlichen "Oberpolizist" zum Schwiegersohn hat), in Gratenfels, einer Stadt in den Nordmarken!, mit u. a. einem wichtigen Praiostempel! nutzen will, anstatt einen Brief zu schreiben, der nicht einmal einen ganzen Tag brauchen würde.
Veröffentlichungshistorisch schlägt es in diesselbe Kerbe, wie Rohezal (gesetzt als "Weissester der Weissen"), der ebenfalls Dämonen beschwört. Ebenfalls ein Produkt der 90er.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Herr der Welt
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Herr der Welt »

Das Problem ist wirklich, dass die besten Entschwörer auch selber Beschwören können.
Die besten Entschwörer verfügen über Gardianum, Pentagramma (natürlich mit Pentagramm in der Tasche), die SF Exorzist, ggf. noch Bann-/Schutzkreise. Beschwörungskenntnisse helfen nur, wenn man Reversalis mit Beschwörungszauber kombiniert, was aber nur bei niederen Dämonen einigermaßen praktikabel ist (v.a. wenn sie manifestiert sind/über Existenz verfügen).
Aus dem Grund wird in der praktisch ausgerichteten Schule der Austreibung auch kein Beschwörungszauber standardmäßig unterrichtet (trotz Hauszauber Reversalis). Was man im puniner Elfenbeinturm meint, Sinnvolles zu erforschen, ist eine andere Sache.

Ich würde es auch stimmiger finden, wenn Kenntnisse in der Beschwörung Einfluss auf die Bannung beschworener Wesen hätten (wenn auch nicht gleich skaliert wie der Einfluss auf die Beschwörung). Das würde der Forschung unter Zuhilfenahme von Dämonenbeschwörungen und der Vermittlung entsprechender Kenntnisse eine stärkere Rechtfertigung verleihen und natürlich gleichzeitig die Anrüchigkeit gewisser Magier steigern, die sich mit Dämonenkram beschäftigen bzw. das Forschungsgebiet als zweischneidiges Schwert interessanter gestalten. Aktuell hat man nur die Begründung: Die Dinger müssen beschworen werden, damit man sie bannen kann.
Wer weiß, ob DSA5 dahingehend noch neue Regeln bringen wird. Derzeit sind Be- und Entschwörung auch dort entkoppelt.


Ich würde Dämonenbeschwörung rückwirkend gerade im Mittelreich als schon immer verboten ansehen, wenn auch weniger scharf gesetzlich verankert wie seit den 1020er Jahren (oder aber das ist die Zeit, in der altes, lange bestehendes, aber aufgrund mangelnder Anwendungsfälle wenig gebrauchtes Recht wieder stärker zu etablieren). Erfahrungen mit gewissen Dämonenschlachten - und ich meine nicht die dritte - und Magierkriegen, bei denen man gewöhnlich gegen die Dämonenbeschwörer stand (die noch etwas mehr aufgeboten haben) und siegte bzw. durch Dämonenbeschwörer gewirktes Unheil großes Leid erfuhr, dürften als Begründung mehr als hinreichend sein.
Ich sehe den Grund für eine frühere laxe Regelung eher irdisch: Man hat sich noch keine Gedanken gemacht bzw. es tatsächlich als eine Magiespielart betrachtet. Klar, denn Dämonenregeln und ausführlichere Hintergründe kamen erst später; wenig überraschend: mit der G7. Und mit ihr kamen dann auch die Anpassungen. Nur traut sich DSA selten, so etwas als RetCon zu setzen, sondern versucht es - was selten gut gelingt - als organische Spielweltveränderung zu verkaufen.


@Zur Spielsituation:
Was Domaris in ihrem Turm macht, ist solange kein Problem, bis es den Turm verlässt. Die SC sind erst einmal in ihren Turm eingedrungen. Und wenn man dort eine bewusstlose Magierin inmitten eines Beschwörungskreises findet, kann dafür auch jemand Anderes verantwortlich sein. So einen Zauberpatzer kann man schlecht riechen. Die Situation erscheint mir keinesfalls eindeutig zu sein; nicht, bevor man mindestens die Magierin selbst befragt hat.
Ermordung einer Bewusstlosen ist besonders hinterhältig. Dem mgwl. abergläubischen Thorwaler (Typ Pirat/Söldner) mag das egal sein (und von Recht hat er mglw. keine Ahnung), der Magier hat berechtigte Einsprüche erhoben und der Phex-Geweihte sollte eigentlich (egal, welche Ausrichtung er pflegt) gegen den Lynchmob und nicht auf dessen Seite stehen. Ich spekuliere natürlich lediglich über die SC.
Domaris ist übrigens keine Schwarzmagierin, sondern gehört der Grauen Gilde an und hat u.a. in Punin studiert - der Magier könnte sie also kennen. Ob sie für ihren Turm einen Dispens hat, weiß ich nicht - und die SC wissen das auch nicht. Am ehesten dürfte man sich an Balthusius wenden können, den man praktischerweise gerade zu befreien sucht.
Was mich aber gerade ein bisschen stört, ist das alle mit post-Borbaradschen Gesetzen und Moralvorstellungen argumentieren, die zur Zeit des bespielten Abenteuers noch ncht existieren.
LastHope sagt doch im Eingangsbeitrag, dass das Abenteuer in seiner Gruppe 1025 BF spielt. Wie sollte es ihm also helfen, wenn frühere Regelungen aufgearbeitet werden, die zu dieser Zeit eben nicht mehr gültig sind?
Man gestehe der Frau einfach einen Dispens für ihren Turm zu und jede rechtliche Frage ist geklärt.

Andwari
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Jeordam
Dass das Abenteuer 1025 spielen soll, hast Du gesehen?

Du erweckst den Eindruck, es gäbe aventurisch eine absolut vom weltlichen Recht getrennte Magiegesetzgebung unter Hoheit der Gilden - das ist mMn schlicht falsch bzw. irreführend:

Oberste Rechtsautorität ist immer der Kaiser oder eine andere regional herrschende Macht (beeinflusst durch seine starken Provinzherren, Kirchen oder den Hofmundschenk...) - die Gilden haben von dieser Privilegien erhalten, die sie aber nicht auf eine Stufe mit dem Machthaber stellen, sondern ihnen gnädig ein paar Brotkrumen zugestehen.
=> Wenn die weltlichen Autoritäten der Meinung sind, dass die Gilden das intern hinbekommen, dürfen sie intern regeln. Das hat mitunter sehr restriktive Grenzen (z.B. "Akademiemauern").

WdZ S.297ff. erwähnt wie so oft en Normalfall versteckt im Nebensatz und bringt dann ausschweifende Erklärungen, wie es sonst sein kann und wer da welche Interessen hegt:
WdZ S.298 hat geschrieben:Bei mittels Magie durchgeführten Kapitalverbrechen [...] dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen
zwischendrin und hinterher Abschweifungen zu PdL, Inquisition usw. Weltliche Gesetzesvertreter = Graf. Weltliches Kapitalverbrechen = Dämonenbeschwörung, weil darauf u.a. mehrjährige Steinbrucharbeit steht.

Erst wenn klar ist, dass das durch eine privilegierte Person (Gildenmagier) und eben nicht durch den Scharlatan von nebenan durchgeführt wurde und dass der gemalte Beschwörungskreis nicht mit irgendwelchen Vorkommnissen von Schadzauberei in der Umgebung zusammenhing, gibt der Graf das vllt. an ein niederes Gericht oder die Gilden ab - die dann über verbleibende Ordnungswidrigkeiten entscheiden. Bis dahin hockt ein schlecht beleumundeter Verdächtiger selbst bei kleineren Beschuldigungen im feuchtkalten Kerker und der wegen ziemlich viel beschuldigte Ratsherr geht vllt. bis zum Gerichtstermin (wo ggf. direkt im Anschluss wg. Rufschädigung gegen den vorherigen Kläger verhandelt wird) seinen Geschäften nach.

Jeordam
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Ja, habe ich gesehen. Dass das Abenteuer aber für 1020 geschrieben ist, ist aber der mMn entscheidende Faktor. Das ist nämlich das Problem. Es ist ein Abenteuer, das inner- und ausseraventurisch für eine Zeit geschrieben worden ist (und sie voraussetzt), in dem Dämonenbeschwörung nicht das geringste Problem darstellt.
Weil die Gruppe des TE es jetzt wann anders spielen, und mit en Hintergrundinfos der späten 2010er statt späten 1990er betrachten, haben sie jetzt das Problem. Das wird in diesem ABenteuer auch noch öfters der Fall sein. Meisterinformationen: Den Hexenfluch im nächsten DOrf zu brechen kann ein Puniner oder Geweihter gut hinbekommen, den Dharai zu besiegen ist mit 4.1 auch nicht schwer, aber dafür sind die 20+ Orks deutlich gefährlicher als sie mit damals 12 LeP waren.

Wegen der Gildengerichtsbarkeit: (Weltliche) Kapitalverbrechen urteilt der Graf o. ä. ab, ja. Aber Dämonenbeschwörung ist nicht weltlich, sondern per CA verboten. Verbrechen nach CA werden aber von der Gildengerichtsbarkeit abgeurteilt. Nach Garether Pamphlet oder Gesetz Reto §32.1a dürfte ein weltlicher Richter urteilen, aber nicht ausschliesslich nach CA. Und so lange der Dämon nicht bei einem weltlichen Verbrechen beteiligt war, ist nur der CA anwendbar und die weltlichen Richter aussen vor.
Zuletzt geändert von Jeordam am 10.01.2017 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
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Satinavian
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

X76 hat geschrieben: Das klingt sehr weit her geholt. Hast Du dafür Quellen oder ist das nur Deine Meinung?
Relevantes Gesetz aus dieser Zeit :

»So eyn Magus beschwöret einen Daimonen, seys eyn Niederer oder eyn Gehörnter, und tut nicht dafür Sorge tragen, dasz der Daimon bleibet unter seynem Banne, sondern fährt hinaus in die umliegenden Lande und richtet Schaden an, so soll ihn seyne Academia für einen ganzen Götterlauf aufnehmen, in dessen erster Hälft er nur niedere Arbeit verrichte, und in dessen zweiter Hälft er in Beherrschung von Daimonenwesen unterrichtet werde. Dann möge man ihn wieder entlassen, auf dasz er seyne Lection gelernt habe.
Hat aber eyn Magus Daimonen mit voller Absichtlichkeit hinausgeschickt, auf dasz er Angst und Schrecken verbreite, so soll der, der diese namenlose Tat vollbrachte, in den finstersten Keller der Academia geworfen werden, und mit Zaubern dorten festgehalten werden. Auf immer soll er den Rest seines erbärmlichen Lebens in dieser Kammer verbringen, bis der Tod ihn hole.«
Fol. IV, § 45

Vor Borbarad ist der ganze Krempel im Mittelreich ziemlich legal, was Domaris A'tall da gemacht hat (Botendifar beschwören) unter rechtschaffenen Magiern nicht so unüblich und dass es daneben gegangen ist, vor allem peinlich. Dispens war nicht nötig.

Wenn man so ein Uraltabenteuer auf nach Borbarad verlegt, sollte man in der Tat der Dame einen Dispens zugestehen oder das Ritual mit irgendwas anderem ersetzen.
Zuletzt geändert von Satinavian am 10.01.2017 12:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Eadee »

Die Kenntnisse zur Dämonenbeschwörung helfen den Kontrollwert für Dämonen zu erhöhen. Dieser ist relevant wenn man versucht die "Übernahme der Beherrschung" durchzuführen (WdZ 192). Für 6 bzw 10 AsP bekommt man da unter Umständen die Kontrolle über einen Dämon, wenn das Gelingt ist der Dienst "Zurückschicken" Gratis. Im Vergleich dazu stinkt der Pentagramma mit 11 bzw. 17 AsP kostentechnisch ab. Auch die Dauer der Kontrollübernahme ist fast immer kürzer, man braucht Beherrschungswert/2 Aktionen was bei 95% der Dämonen <6 ist (Ausnahmen sind dann Dämonen wie Karmoth oder Rahastes). Während der Pentagramma gegen niedere 6+1w3 und gegen gehörnte 9+1w3 Aktionen dauert WENN man ein vorgefertigtes Pentagramm dabei hat.

Ich behaupte daher dass ein kompetenter entschwörer durchaus Grund hat sich im Invocatio zu bilden so gut es geht. Dann das Bannschwert nicht vergessen und den Mut via Artefakt/Elixier oder Schnellsteigerung hoch zu pumpen. Dann kann man ganz ohne Pentagramm Dämonen ordnungsgemäß auf ihr Zimmer schicken. 8-)
Hier könnte ihre Signatur stehen.

Andwari
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Jeordam
Problem ist mMn weniger die inneraventurische Zeiteinstufung
wobei 1020 schon fast die Frage "wann genau"? verlangt. Man könnte sich vorstellen, dass da ein Verbrechen vor dem entscheidenden Datum (Konvent ab ING 1020 bis PRA 1021) begangen und einige Monate später nach neuesten Regularien abgeurteilt wird.
sondern mehr wie von Dir angerissen der unterschiedliche Anspruch, den wir heute an Aventurien haben zu dem, wie er vllt. Ende der 90er war - die Schwertfutter-Orks haben bei mir um 25% höhere LeP als von Dir angegeben ;-)

Das Abenteuer ist mMn für seine Entstehungszeit ziemlich "oldschool", liefert brav alle Sorten von aventurischen Monstern, denen man halt mal begegnet sein sollte und stellt sich die Frage nach legaler Dämonenbeschwörung gar nicht - obwohl die im Aventurien von 1020 BF sicher auch schon mal hätte vorkommen können. Man soll die gerade Gerettete nicht erschlagen, Punkt.

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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Boron 1020 glaube ich. Jedenfalls Herbst. Lange, lange vor dem Allaventurischen Konvent. Der CA wurde glaube ich eh erst 1027 aktualisiert. Vorher war noch alles legal.

Jedenfalls ist die gleichzeitig stattfindende Invasion Maraskans und der äussersten Ostküste Tobriens im ganzen Abenteuer noch nicht einmal ein Gerücht wert. Sie existiert in den Nordmarken/dem Kosch noch garnicht.
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Herr der Welt »

@Jeordam:
Das Abenteuer setzt überhaupt keine Zeit voraus. Die Probleme scheinen mir sehr herbeigeredet (oder ein reines Regeleditionsproblem). Wer eine bewusstlose Magierin auf (einen sich nicht zwingenden ergebenden) Verdacht hin tötet, tut das 1020 BF und auch 1025 BF, weil es sich offensichtlich um Raubmörderpack handeln. Normale Leute reden erst einmal mit den Inhabern des Turms, in den sie eingedrungen sind und erkundigen sich wegen der Dämonensache. Und will man die Rechtsfrage aus dem Weg haben, zeigt Domaris eben (1025 BF) ein Gilden-Zertifikat vor, dass ihr gewährt, in ihrem Turm Dämonen zu beschwören, solange die dort bleiben.
Meisterinformationen: Das Fluch-Problem betrifft den Editionswechsel und tritt auch dann auf, wenn man das Abenteuer 1020 BF bespielt - mit DSA4. Will man die Feenwelt unbedingt spielen, kriegt man die auch anderweitig unter. Den Dharai zu besiegen ist völlig optional. Der im Abenteuer ist gefährlicher, weil er nicht umschlingen muss (und der Rettungswurf entfällt), bevor er zerreißen kann.
Die Orks plus Oger soll man laut Abenteuer gar nicht besiegen. Da heißt es: "Ein Kampf gegen solch eine Übermacht wäre tödlich." Will man die Möglichkeit zugestehen, reduziert man eben die Orks.

Jeordam
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Meisterinformationen: Jo, so steht es im Abenteuer. Nur blöd, das man beim Rückeg direkt an den Orks vorbei muss und selbst vollkommen zugesoffene DSA 4 Orks Kampflärm und Krangeknirsche im fünften Stock vom "Vorgarten" aus mitbekommen werden.

Der Dharai war damals nicht optional, sondern unmöglich. Der "Wir-gönnen-den-Spielern-keine-Beute"-Mechanismus eben.
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LastHope
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von LastHope »

WOW! Ihr seid echt heftigt. Vielen Dank für all das Feedback.

Wie das Abenteuer heißt, weiß ich nicht und will ich nicht wissen.
Fakt ist die Gruppe ist 1025BF und das Abenteuer war ein Lückenfüller bevor die große Kampaigne losgeht. Ist recht spaßig, bitte nicht spoilern wird sind noch nicht fertig.
Vorallem sind Abenteuer ja auch Ideen und Leitfäden für den SL, was er draus macht ist wohl in jedem Aventurien ein bisschen anders.

In einem früheren Abenteuer, mittlerweile weiß ich das es "der Alchimist" aus der Drachenstein Story war, haben wir in der Burg halt recht blutig gehaust und aus meiner Sicht auch gemordet. Hier sind wir mit einem blauen Auge und "Gefahr im Verzug" davongekommen, haben uns in der Gruppe aber geeinigt, dass Taten in den Abenteuern auch später noch Konsequenten haben sollten; hinzu d as Mittelreich auch ein funktionierender Rechtstaat ist und wir keine Spielrunde von Mördern und Bösen seinen wollen.

Die Frage nach der Moral stelle ich hier bewußt nicht, das klären wir in der Gruppe.

Mir geht es um das rechtliche Aventurien und das weltliche Aventurien.
Wenn man sich durch die letzten drei Aventurischen Boten Sammelbände ließt und sich bekannten Hörspielen bedient um die letzten Umwälzungen nach Hal bishin zu 1025 zu verstehen, hat man eine Menge vor sich. Vor meinem Wiedereinsteig in DSA, hatte ich es das letzte Mal gespielt, da gab es noch Schmidt Spiele ;)

Den Verweiß auf WdZ 300, nehme ich dankend an. Das klärt schon eine Menge.

Was genau geschah:
- Gruppe macht Rast an einer Wegestation am Greifenpass in deren Nähe ein Magierturm ist.
- Gruppe weiß, vom Auftraggeber, dort lebt eine Schwarzmagerin, die wichtige Informationen hat. Die Schwarze war mit dem Auftraggeber durch Forschung verbunden.
- Gruppe ziert sich ein wenig zur Magierin zu gehen. Wer redet schon freiwillig mit Schwarzmagiern. Eine magische Entladung und ein lila Blitz der in den Turm einschlägt, drängt dann zur Eile.
- Gruppe dringt in den Turm ein. Wird von Mindergeistern angegriffen und findet die Schwarzmagierin bewußtlos in der Turmspitze liegen, auf ihrer Brust ein Dämon, der sich an ihr labt.
- Thorwaler und Phex-Geweither werden durch den Dämon schwer verletzt bei dem Versuch die Magiern vom Dämon wegzubekommen. Können ohne magische Waffen ihm auch nicht sichtbar schaden.
- Magier brennt mit Ignifaxius den Dämon von dieser Welt.
- Durch Bann- und Schutzkreis ist klar, dass hier eine Beschwörung statt gefunden hat, die fehlgelaufen ist.
- Thorwaler und Phexgeweihter wollen die Magierin richten, Puniner verhindert es und erklärt dies wäre Mord, nicht ihre Gerichtbarkeit, alles illegal und überhaupt nicht erneut ein Blutbad und wir müssen mit ihr reden.
- Ob der Dämon der sich an ihr labte, der beschworene war, wird nicht geklärt.
- Magierin wird geheilt und kommt zu Bewußtsein. Sie gesteht die Beschwörung, wollte einen "Nachrichten Dämonen" (Name vergessen) beschwören um dringende Erkenntnisse an den Gruppen-Auftragsgeber zu übermitteln.
- Thorwaler bleibt dabei, Dämonenbeschwörer gehören erschlagen. Phexgeweither wird unschlüssig tendiert aber zu hinrichten und Punier bleibt hart (mit dem Hauptargument, dass es illegal und nicht Götter gefällig sei und das Karma der Gruppe nicht so gut da steht).

Nach WdZ. 300 würde der Magierin ohne Dispens 7 Jahre Steinbruch mit Disvocatio und Disliberatio drohen. Mal sehen was daraus wird und ob wir das als Gruppe weiterverfolgen oder einfach per Bericht abhandeln.

Weiterhin habe ich aus euren Post die Tendenz verstanden, dass die Gerichtbarkeit hier auch beim Adel liegt und die Gruppe nach aventurischer Rechtsauffassung keine Scharfrichter wären oder mit "Gefahr im Verzug" hätte handeln dürfen. Letztlich gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber die Wegestationsbesatzung hätte sich durch aus einen Reim machen können.

Meinem Punier ging es in erster Linie darum, nicht wieder ein Blutbad anzurichten. Im Turm lebt eine Haushaltshilfe und die Wegestation hatte eine handvoll Besatzung. Mein Char fürchtete, dass diese sonst auch in Mitleidenschaft gezogen werden würde und er wollte kein weiteres Blutbad. Die Alpträume aus der Burg des finsteren Ritter und Alchemisten haben in lange verfolgt und viel Sühne gekostet.
Hesinde sei Dank, hat er aber auch seine Goldgier-Probe nicht bestanden, den bei der Magiern wäre einiges zu holen gewesen :)

Viel mehr stellt sich für meinen Char nun die Frage, dass der Vorfall nun Meldepflichtig ist. Das wird sich wohl mit einem Brief nach Punin, wenn auch Regional wohl nicht zuständig regeln lassen und in höhere Hände gegeben und beim nächsten Besuch in der Akademie bezeugt, wollen daraus nun kein Gerichts-Spieleabend machen :)

Danke für all eure Ansichten, half mir wirklich sehr.
Zuletzt geändert von LastHope am 10.01.2017 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
Möge immer eine handbreit Wasser unter deinem Kiel sein,
und deine Segel voller Wind.

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Cifer
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Re: Dämonenbeschwörung - böse?!?

Ungelesener Beitrag von Cifer »

@LastHope
Nach WdZ. 300 würde der Magierin nun 7 Jahre Steinbruch und mit disvocatio und disliberatio drohen. Mal sehen was daraus wird.
Disvocatio und Disliberatio ja, Steinbruch nein, weil die gute eine Gildenangehörige ist.

Der Haken ist in der Tat, dass ihr das Abenteuer nach hinten verlegt habt - in der ursprünglichen Timeline wäre die Beschwörung selbst nicht illegal gewesen, nur das schadensverursachende Versagen bei der Beherrschung. Im ursprünglichen Abenteuer (weiß jetzt nicht, wie dein SL das sonst noch abgeändert hat) wäre sie übrigens auch eine Angehörige deiner Gilde und sogar selbst in Punin ausgebildet, keine Schwarzmagierin. Geht man also davon aus, dass sie eigentlich kein Verbrechen begehen wollte, bietet es sich an, als Retcon ihr einen Dispens für besagte Botendämonen zuzugestehen (wie auch immer sie an den rankam).
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