Moin Leute,
ich habe eine Frage zu den Befugnissen bzw. zur Machtfülle des Reichsregenten.
Ein Reichsregent ist der Stellvertreter des Kaisers des Mittelreichs, falls dieser verhindert oder verschollen ist. Er wird vom Kaiser bestimmt oder von den Reichserzämtern gewählt und übernimmt dann zeitweise die Regentschaft, was einen minderen Herrenfall darstellt.
Was bedeutet das konkret? Kann der Reichsregent beispielsweise Kriege initiieren oder ist es eher eine verwaltende Position (die den Status Quo erhalten soll)? Wenn der Reichsregent beispielsweise zu den Waffen ruft, müssen die Provinzen darauf reagieren? Wie viel Macht hat der Reichsregent wirklich?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Liebe Grüße
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Befugnisse des Reichsregenten
- Nordi
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Befugnisse des Reichsregenten
Meiner Meinung hat er sämtliche Befugnisse des Kaisers, bis auf dass er nicht den Kaisertitel innerhalb seiner Nachkommenschaft vererben kann. Er kann also auch Kriege initiieren, alleine um auf Bedrohungen des Kaiserreichs adäquat reagieren zu können. Manchmal muss ein militärischer Erstschlag erfolgen, bzw. muss man mit der Möglichkeit eines militärischen Ertschlags drohen können.
- Alrik Schwarzleser
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Befugnisse des Reichsregenten
Frag mal Emer, Brin oder Rohal, ob sie formal weniger Befugnisse hatten als der Kaiser.Herz des Reiches S. 28 hat geschrieben:Wer an des Kaisers Statt regiert, wird Reichsregent, -verweser oder -behüter genannt
Schwarzleser seit 2015, bekennender Schwarzleser seit 03/2020
"tl:dr heißt das Problem, denken ist halt unbequem." (Saltatio Mortis: "Brot und Spiele")
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Befugnisse des Reichsregenten
Das Mittelreich ist kein Rechtsstaat im modernen Sinne. Du hast immer die Rechte mit denen du durch kommst und wenn du genug Hausmacht mitbringst kannst du sogar im Heimatkönigreich der verschollenen Kaiserinnenmutter die Königin austauschen oder es zumindest versuchen....
Allgemeingültige Regeln sind im Forum irrelevant so lange ich einen anderen User bashen kann.
frei nach Zelemas
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Befugnisse des Reichsregenten
Brin und Rohal waren keine Reichsregenten, sondern Reichsbehüter. Insofern waren sie nach mittelreichischer Rechtsauffassung, bis auf wenige Symbole und Reichsinsignien, echte Kaiser mit voller Regierungsgewalt und Regalien - und stehen damit auch voll innerhalb der Erblinie (wobei das bei Rohal natürlich eher Theorie war), sie vererben den Herrschaftsanspruch also an den nächsten anspruchsberechtigten Verwandten. Der Reichsbehüter trägt die Gerbaldskrone und verdient die Anrede Kaiserliche Majestät.Alrik Schwarzleser hat geschrieben: ↑14.04.2024 23:08 Frag mal Emer, Brin oder Rohal, ob sie formal weniger Befugnisse hatten als der Kaiser.
Emer war "nur" Regentin. Sie hatte ebenfalls die volle Autorität - wobei das der Lage des Reiches geschuldet sein mag zu der Zeit - hätte aber im Gegensatz zu Rohal und Brin eben nicht dauerhaft auf den Thron sitzen und den Titel vererben können, sondern diesen mit der Volljährigkeit der/des rechtmäßigen Thronerben räumen müssen. Insignien und Anrede entsprechen dem Reichsbehüter.
Für das Tagesgeschäft aber ist der Unterschied bei den dreien aber wohl eher als gering anzusehen.
Bei anderen Regenten mag es so sein, das der Kaiser, der einen Regenten ernennt, diesem gewisse Befugnisse - z. B. Kriegserklärungen an einen anderen Staat - nicht gewährt. Üblich wäre aber wohl, das der Regent volle Befugnisse hat. Er muss sich dann halt auch dafür verantworten, wenn der Kaiser zurückkehrt. Das ist so aber in keinem mir bekannten Hintergrundtext genauer dargelegt, weil bisher fürs Spiel eher unerheblich.
@Darjin Dein Einwurf gilt für jede Frage und jede Antwort hier im Forum, sobald es um die Hintergründe der Welt geht: Wenn ein Stärkerer kommt, der eine andere Auffassung vertritt und durchsetzen kann, gilt das Recht nicht, jedenfalls solange nicht, bis ein noch Stärkerer kommt, der dann wieder nach dem alten und bestehenden Recht agiert. Er ist an dieser Stelle also genau so irrelevant wie an jeder anderen Stelle hier im Forum wenn es um die stehende Lore geht...
Zuletzt geändert von Zelemas am 15.04.2024 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe aber gerade keine Ziege da, meine schwarze Kutte ist in der Wäsche und das letzte Mädel, das meinte sie wäre noch Jungfrau, war keine mehr. Also bitte mal konstruktive Vorschläge jetzt...
- Satinavian
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Befugnisse des Reichsregenten
Der Reichsregent hat alle diese Rechte.Decius hat geschrieben: ↑14.04.2024 19:30 Was bedeutet das konkret? Kann der Reichsregent beispielsweise Kriege initiieren oder ist es eher eine verwaltende Position (die den Status Quo erhalten soll)? Wenn der Reichsregent beispielsweise zu den Waffen ruft, müssen die Provinzen darauf reagieren? Wie viel Macht hat der Reichsregent wirklich?
Was er jedoch nicht hat, ist die Erwartung seiner Untertanen, diese Macht länger auszuüben oder in seiner Dynastie zu behalten. Entsprechend ist es für die Fürsten wesentlich weniger lohnend, sich bei ihm beliebt zu machen und Opfer zu bringen als bei den potentiellen Erben des Kaisers. Das mag in der Praxis seine Macht etwas beschränken im Vergleich zu richtigen Kaisern.
- Denderajida_von_Tuzak
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Befugnisse des Reichsregenten
Was einen Regenten vom Kaiser unterscheidet, auch wenn er theoretisch fast die Befugnisse eines Kaisers hat:
der Regent ist von einem Gremium (meist dem Reichstag oder dem Fürstenrat [der Provinzherrscher], seltener auch einem expliziten Vormundschaftsrat) temporär eingesetzt - und ist diesem Rechenschaft schuldig bzw. kann von diesem abgesetzt/ersetzt werden. D.h., ein Regent sollte tunlichst Einvernehmen mit den wichtigsten Personen im Reich suchen, bevor er irgendwas vom Zaun bricht...
der Regent ist von einem Gremium (meist dem Reichstag oder dem Fürstenrat [der Provinzherrscher], seltener auch einem expliziten Vormundschaftsrat) temporär eingesetzt - und ist diesem Rechenschaft schuldig bzw. kann von diesem abgesetzt/ersetzt werden. D.h., ein Regent sollte tunlichst Einvernehmen mit den wichtigsten Personen im Reich suchen, bevor er irgendwas vom Zaun bricht...