Nein, die brauchst du nicht führen, denn diese Diskussion ist in der Tat sowohl für Rechtstaatlichkeit als auch für Rechtschaffenheit komplett irrelevant. Relevant für eine Rechtstaatlichkeit ist allein, ob es eine Macht gibt, die eine Rechtslage durchsetzen kann, und wenn ja, ob es eine Rechtslage oder eine reine Willkürherrschaft gibt.BenjaminK hat geschrieben:@Jewel Blue
Langsam bin ich ganz raus. Die Diskussion, ob ein Stadtstaat eine Zentralmacht sein kann, braucht man nicht führen.
Rechtschaffenheit wird darüber definiert, ob die betreffende Person oder Institution sich an die Rechte und Pflichten ihres Standes und die der für sie zutreffenden Gottheit(en) hält.
Gibt es eine Rechtslage in den Stadtstaaten ? Eindeutig ja. In kaum einem Stadtstaat herrscht eine Willkürherrschaft.
Halten sich die Akademien an das an ihrem jeweiligen Standort geltende Recht ? Eindeutig ja.
Gibt es darüber hinaus von Gottheiten geltende Gesetze oder Pflichten ? Keine einheitlichen und schon kaum welche, die sich nicht mindestens teilweise widersprechen.
Halten sich die Akademien und die Schwarze Gilde an die einheitlichen von den Gottheiten wie auch immer gegebenen Gesetze ? Soweit erkennbar, ja. Zumindest ist nichts gegenteiliges beschrieben. Paktierer und Borbaradianer werden verfolgt und gehören nicht zur Gilde, sofern entsprechendes erkannt wird.
Kurz um : Alle Voraussetzungen für Rechtschaffenheit der Schwarzen Gilde, ihrer Akademien und ihrer Angehörigen ist gegeben.
Betrachtet man weiterhin, dass das Gegenteil von Rechtschaffenheit von Definition her der Frevel ist, wäre die Aberkennung der Rechtschaffenheit eine Gleichsetzung mit der Behauptung, Mitglieder und Akademien der Schwarzen Gilde frevelten. Und dies tun sie offenkundig und erst recht in der Allgemeinheit nicht. Sonst wäre die Schwarze Gilde verboten und verfolgt.
Nein, auch die Diskussion ist per Setzung von Aventurien hinfällig und eindeutig zu beantworten. In Meridiana gilt das Ius Imperii Meridianae eine umfangreiche und fortgeschriebene Gesetzessammlung, die auf sowohl auf dem Kaiser-Menzel-Edikt von 241 BF als auch auf dem Codex Pax Aventuriana von Rohal dem Weisen von 475 BF basiert und mit letzterem Ursprung einen ähnlichen folgt, wie die Mittelreichische oder Horasische Gesetzgebung.BenjaminK hat geschrieben:Ebenso wenig muss ich eine Diskussion führen, ob Meridiana eine funktionierende Regierung aufstellt, die auf einem Rechtskanon beruht oder doch nur die Mächtigen Privatiers ein Kräftegleichgewicht erreicht haben.
Al'Anfa hat ein nominelles Staatsoberhaupt, eine Kirchliche Instanz, die jedes Gesetz bestätigen muss und einen Rat, der gut zur Hälfte mit Geweihten der Kirchen Borons und Praios' besetzt ist.
In den Tulamidischen Stadtstaaten gibt es ebenfalls ein Staatsoberhaupt oder einen Rat, welcher die Gesetze erlässt. Eine Gewaltenteilung ist hier genauso stark oder schwach gegeben wie in MR und HR.
Und auch in Mittel und Horasreich regiert am Ende doch der Stärkere. Kaiser wird, wer die größere Macht hinter sich vereint. Erbfolge wird im Zweifelsfall entweder mit dem mächtigeren Freund oder einer Fehde oder dank sozialverträglicherem Frühableben des Konkurrenten geklärt. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung folgt den Wünschen und meist zu Gunsten der Mächtigeren. Wo ist also der Unterschied ?
Selbst vor dem Garethischen Richter wiegt das Wort des Ranghöheren mit den mächtigeren Fürsprechern unabhängig von der wahren Sachlage schwerer und Gefälligkeiten und Zuwendungen können ein Urteil milder oder härter ausfallen lassen. Was Kapitalverbrechen angeht urteilt der jeweilige Lehnsherr oder dessen Lehnsherr. Ob er sich dabei auch von eigenen Interessen leiten lässt, ist ihm überlassen. Aber er wird sie sehr vermutlich nicht komplett ignorieren oder ihnen gar schaden. Und wer am Ende Reichsrichter wird, ist immer ein Rutenlauf, die Interessen der mächtigsten Adelshäuser nicht zu sehr zu stören...
Nein, ich sehe keinen Unterschied zwischen dem Grad der Rechtstaatlichkeit einer Feudalherrschaft, die ihre Interessen wahrt und dafür auch mal Kirchen verbietet mit städtischen Richtern, die sehr weite Ermessensspielräume haben und mehrheitlich aus den Reihen von Patrizierfamilien stammen auf der einen Seite und einer tulamidischen oder südaventurischen Ständegesellschaft, wo reiche und mächtige Familien oder Personen sowohl die Gesetze machen, als auch die Richter bestimmen, welche wie im Mittelreich auch, das Gesetz so auslegen, wie es den jeweiligen Interessen zumindest nicht zuwider läuft.
Du kannst den Unterschied aber gern versuchen konkret aufzuzeigen.
Erst einmal ist jede von einer Institution (z.B. der Weißen Gilde) sich selbst oder ihren Mitgliedern egal ob offen und "deterministisch" durch Vorschriften und Ordnungen oder im Einzelfall auf Antrag erteilte Abweichung von der Norm noch immer eines : Selbstausgestellt!BenjaminK hat geschrieben:Du siehst keinen Unterschied darin, ob eine Erlaubnis ganz offen und deterministisch durch Vorschriften und - im Vorfeld konstitutionell festgelegter - Ordnungen nachvollziehbar ist, oder Einzelfallentscheidungen das Mittel der Wahl sind.
Nicht der CA, ein gildenübergreifendes und mit den weltlichen Herrschern und den Kirchen wenigstens abgestimmtes und verhandeltes Vertragsrecht erlaubt die Ausnahmen sondern ein Gremium innerhalb der selbst betroffenen Institution.
Die Rüstungserlaubnis und die längeren Schwerter seien hier nur ein Beispiel. Aber es gibt auch andere. Wenn ein Mitglied oder ein Orden einer Institution bei dieser Institution eine Ausnahmeregelung von einem über der Institution noch angelegten und geltenden Vertragsrechtswerk beantragen kann, und die Institution diese Ausnahmegenehmigung ohne Rücksprache mit den Vertragsrechtspartnern erteilen kann und dies auch tut, dann stellt dies für mich eine, egal wie geduldig dafür Papier gewälzt und beschrieben wurde, willkürliche und einseitige Vertragsänderung durch die Institution dar.
Und ja, ich sehe die PdL und die Schatten durchaus als vergleichbar an.Steht ein Magier vor dem Herzog.
Fragt der Herzog: "Wieso trägst du Rüstung und Schwert ?"
Magier: "Kein Problem, ich habe eine Erlaubnis."
Herzog: "Von wem denn?"
Magier: "Meiner Gilde." Zettel zeig
Herzog: "Das war so aber nicht abgesprochen..."
Vergleichen wir doch einfach mal :
Pfeile des Lichtes :
- sind dem Großmeister des Ordens rechenschaftspflichtig
- der Großmeister des Ordens ist allein dem Convocatus Primus der weißen Gilde rechenschaftspflichtig (weder dem kompletten Gildenrat noch der Gilde)
- aufgrund der Personalunion müsste also erst der Convocatus Primus abgesetzt werden, ehe der Großmeister neu besetzt werden könnte, ehe eine Umorganisation oder weitergehende Kontrolle des Ordens möglich wäre.
- Kontrolle durch weltliche Herrscher oder Kirchen : Nicht gegeben. Die können sich zwar bei der weißen Gilde beschweren, aber die müsste erstmal den Convocatus Primus austauschen, um Änderungen erzwingen zu können --> Ziemliche Narrenfreiheit (unabhängig davon, wie stark diese ausgenutzt wird)
- Aufgaben : Bekämpfung von Dämonen; Verfolgung von Hexen und Druiden, "wenn ein Auftrag dies verlangt" (Aufträge werden vom Orden selbst erteilt -__- )
Schatten :
- sind nur ihrem "Großmeister" gegenüber verantwortlich
- dieser stellt in Personalunion den Convocatus Primus der schwarzen Gilde
- für Änderungen innerhalb der Schatten müsste also auch erst einmal eine Person ausgetauscht werden
- agieren in erster Linie im Verborgenen und werden ausschließlich gegen Frevler, Borbaradianer und Co. eingesetzt
Ich sehe keinen Unterschied zwischen einem zwei Orden, deren Anführer sich nur selbst Rechenschaft schuldig sind. Und von weiterführenden Regularien, Durchführungsanweisungen, Prozessergebnissen und dergleichen steht in "Auf gemeinsamen Pfaden" nun wirklich nichts bei der Ordensbeschreibung. Das ist also erst einmal eine willkürliche Eigeninterpretation von dir. Wie du selbst schreibst :
Aber es sollte nicht als offiziell dargestellt werden.BenjaminK hat geschrieben:Das kann man alles machen, denn wie du sagst, jede Gruppe kann Aventurien an die eigenen Wpnsche anpassen.