Für tot erklären nach Verschollenheit

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Horasischer Vagant
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Für tot erklären nach Verschollenheit

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Folgendes trug sich in unserem Aventurien zu:
Ein Spielercharakter aus einer Nebenlinie der Grandenfamilie „Karinor“ wurde mit der Tochter von Messalia di Aragoja (zwangs)verheiratet. Es wurde auch ein Ehevertrag geschlossen wobei die Aragojas Anspruch auf Erbe des SC haben, jedoch nicht umgekehrt! Außerdem musste der Spieler eine erhebliche Mitgift an die Aragojas liefern! (spezielle Ereignisse in unserer Geschichte haben dazu beigetragen) Die Ehe verlief schon seit Beginn nicht allzu glücklich!

Nach rund 1 Jahr Ehe wurde bei einem Piratenüberfall auf See die Tochter der Sklavenhändlerin entführt und gilt nun seither als verschollen!
Mittlerweile sind weitere 4 Jahre ins Land gezogen, ohne Spur oder Lebenszeichen der Vermissten. Ja nicht einmal eine Lösegeldforderung ist eingegangen!

Nun überlegt der Spieler seine Ehefrau für tot erklären zu lassen!
Wie ist da wohl die rechtliche Lage nach Al Anfanischem Gesetz?
Wenn Ihr besondere Ideen habt wie Personen darauf reagieren können – ist auch diese Meinung gern gelesen!


Danke schon im Vorfeld für Eure Beiträge und Meinungen
Liebe Grüße

Vagant
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Jadoran
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Für tot erklären nach Verschollenheit

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Crunch: Wenn ein echter Traviabund geschlossen wurde, müsste eigentlich ein Traviageweihter feststellen können, ob der Bund noch existiert, i.e. sie noch lebt.

Fluff: Vier Jahre reichen sicher nicht bei einer Person aus einer einflussreichen Familie. Unter zehn Jahren läuft normalerweise nichts.Wird denn aktiv nach ihr geforscht?
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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Die Familie Aragoja forscht intensiv, allerdings ohne Erfolg, weshalb die Nachforschungen nachdem die Spuren alle im Sand verlaufen sind, auch eher auf Sparflamme laufen.
Die Nachforschungen des Ehemannes haben sich von Anfang an in Grenzen gehalten, wobei er sicher zu Protokoll geben wird aktiv und intensiv gesucht zu haben!
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Ardor
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Ungelesener Beitrag von Ardor »

AFAIK kann man nach mittelreichischem Recht eine verschollene Person nach 12 Jahren als tot erklären lassen. (Quelle: wenn ich mich nicht sehr irre, stand das in "Land es Schwarzen Auges"). So geschehen bei Kaiser Hal.

Al`Anfa ist natürlich eine ganz andere Sache, da es hier ja konkurrierende Gesetzeswerke gibt. Klassisch wäre vielleicht eine findigen Rechtsgelehrten zu finden, der eine "passende" Regelung recherchiert. Nachdem Boron der 5 Monat des Götterlaufes ist, wären eventuell 5 Jahre eine mögliche Regelung?

Könnte auch eine Fall für den örtlichen Praios-Hochgeweihten sein, oder - da Tod ja zufälliger Weise DIE Domäne der örtlichen höchsten Gottheit ist - es obliegt der Boronkirche (im diesem Fall, da auch eine Grandenfamilie involviert ist gar den Patriarchen selbst) nach entsprechender Meditation/Entrückung die verschollene für tot zu erklären - oder eben nicht.*

Falls sie für Tod erklärt wird ist natürlich ein würdiges Begräbnis nach Al `Anfa Ritus "in Abwesenheit des Körpers" fällig!

@Jadoran Crunch: das ist so ein Fall, wo ich die Liturgie-Regeln für potentielle Plots fast genau so störend finde, wie Bannstrahl-Bomben oder Wahrheitszwangschwüre...

Edit: *Ist vielleicht nicht sehr al´anfanisch (oder vielleicht doch gerade eben?): Amir Honak ist mütterlicherseits ja auch ein "halber Karinor". Könnte helfen (oder eben gerade nicht ;-)
Zuletzt geändert von Ardor am 27.07.2017 09:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

5 Jahre als "Standardfrist" klingt ganz passend - natürlich gibt es in der Ius Meridiana für findige Advokaten Präzedenzfälle und Zusatzprotokolle, die das fast beliebig nach oben oder unten verändern können und gerade bei Grandenfamilien werden die selbstverständlich auch ausgereizt.
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Phelidan
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Ungelesener Beitrag von Phelidan »

Und dann wird es auch sicher Fälle analog zum Seerecht geben: Wer auf See verschollen ist, wird schneller für Tot erklärt.

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Madalena
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Ungelesener Beitrag von Madalena »

Ardor hat geschrieben: 26.07.2017 10:56AFAIK kann man nach mittelreichischem Recht eine verschollene Person nach 12 Jahren als Tod erklären lassen. (Quelle: wenn ich mich nicht sehr irre, stand das in "Land es Schwarzen Auges"). So geschehen bei Kaiser Hal.
Ich hab die Quelle grad nicht zur Hand, aber ich habe in Erinnerung dass die Zwölfjahresfrist wegen Hals besonderer Stellung (als Kaiser und/oder "Gott") galt, und sonst sieben Jahre üblich seien.

Wie Cifer schon sagt wird aber gerade Al'Anfa keine klaren Regeln haben, sondern genügend Präzedenzfälle, Sonderregeln und Gesetze aus dem Jahre sonstwann haben, dass die Juristen da eine Menge diskutieren können. Und am Ende gewinnt für gewöhnlich der, der mehr Mittel aufbringt (um einen langen Rechtsstreit durchzuhalten, den Richter zu bestechen, jemanden einzuschüchtern etc.).
Jede kann maskierte Superheld*in sein. Ihr müsst gar nicht 24/7 bereit stehen oder euer Leben in die Waagschale werfen. Die Maske reicht schon!

Faras Damion
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Ungelesener Beitrag von Faras Damion »

Ist die Brautfamilie dagegen sie für tot zu erklären? Aus Liebe, finanziellen Interesse, Machtpolitik?

Wenn der Spieler sie auf seine Seite zieht (Bestechung, Argumente), ist es sicher einfacher.

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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Die Brautfamilie ist mit Sicherheit dagegen diese Ehe aufzulösen und die Braut für tot zu erklären - immerhin ist es eine Verbindung zu einem angesehenen Grandenhaus! :)
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Faras Damion
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Ungelesener Beitrag von Faras Damion »

Vielleicht haben sie ja schon die nächste Braut parat. ;)

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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Die Braut ist aus der Familie Aragoja und der Bräutigam aus dem Haus Karinor.
Deswegen möchten die Aragojas die Verbindung zum Grandenhaus nicht einfach so lösen! :wink:
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Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Dann wäre doch ein Neuer Vertrag das beste: Die alte wird für Tot erklärt und er heiratet dafür die jüngere Schwester oder eine passende Nichte. Vielleicht wird die Ehe glücklicher. Mesalliancen unterm Geldadel funktionieren ja nun auch am besten (bzw. überhaupt nur), wenn die Paarbildung harmoniert. (Alternativ muss die Schwester des Helden ran und kriegen einen Ehemann aufgebrummt)
Dann könnte man die alte Ehe wegen "böswilligen Verlassens" auflösen.
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AngeliAter
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Ungelesener Beitrag von AngeliAter »

Sicherlich wird man aber die Mitgift bei einer solchen "Zweitverbindung" streichen wollen. Dafür kommt der Kollege ja schneller aus seiner Zwangsehe raus.
Das Stockholm-Syndrom ist eine anerkannte Methode um neue Freundschaften zu schließen.

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Amaryllion
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Ungelesener Beitrag von Amaryllion »

Wir haben bei einer in Khunchom ansässigen Familie (mit teilweise aranischem Hintergrund) sieben Jahre angesetzt. Glücklicherweise kam der Ehemann (der hier der SC war) nach dreieinhalb Jahren aus dem Riesland zurück.
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die Galante
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Ungelesener Beitrag von die Galante »

Lustig wirds, wenn ein für tot Erklärter zurück kommt! :)
(Bei Odysseus ging es sich ja damals knapp aus, soweit ich mich erinnere! :wink: )

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Gorbalad
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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Bei Tom Sawyer nicht so ganz.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

die Galante hat geschrieben: 28.07.2017 07:42Lustig wirds, wenn ein für tot Erklärter zurück kommt! :)
Das kann natürlich auch passieren!
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AngeliAter
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Ungelesener Beitrag von AngeliAter »

Dann wird er aber erst einmal beweisen müssen das er wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt.
Den mit seinem Tode wurde auch sein Erbe verteilt, seine Mitgliedschaften in jeder Organisation (auch als Stadtbürger) gelöscht und selbstverständlich ist die neue Ehe dann auch rechtsgültig (die alte wurde ja als beendet erklärt).
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Jadoran
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Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Anders als im wahren Leben, wird hier ja passieren, was in die Geschichte paßt. Wenn der Meister die ungeliebte Ehefrau an die Piraten entsorgt hat, dann ist sie weg... wenn das Drama ihr bezeutes Auftauchen erfodert, kommt sie wieder und wird von ihren Eltern erkannt, was reichen dürfte. Solange sie nicht bereits eine große Erblasserin war, ist der Papierkrieg auch überschaubar.
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