da die Suche "nur im Betreff der Threads" keine Ergebnisse für die Suche "Adliges Erbe" in "Hintergründe..." ergab, erstele ich mal diesen Thread.
Das Ziel ist, dass wir hier diskutieren können über die Klärung dessen, wie man wohl am besten mit Adliges Erbe + Geweiht in den verschiedenen Kulturen umgeht.
Wirklich geklärt scheint mir das ausschließlich im Mittelreich mit dem Vogtwesen und in Nostergast, wo explizit gesagt wird, dass die Kirchen keine Rechtliche Vormachtstellug gegenüber Naturpriestern wie Dienern Sumus haben, dafür aber durch alle Stände hinweg, vom niederten Junker bis hin zum König Geweihte oder Vollzauberer (siehe Nostria zu DSA 4.1 Zeiten) ihr Erbe antreten dürfen.
Gestartet ist diese DIskussion bereits in Kurze Fragen kurze Antworten:
Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑30.12.2017 22:38FRAGE:
Wie wirkt sich Adliges Erbe + Profession Rondrageweihter im Bornland aus?
Wolfhard von Dunkelstein hat geschrieben: ↑03.01.2018 09:40
Hm, hängt sicher ein Stück vom Spielleiter ab, wie er das ganze auslegt. ICH für meinen Teil behandle in der Hinsicht das Bornland wie das Mittelreich, Geweihte können keine Adelspositionen ausfüllen. Analog zu den Christlichen Ritterorden des Mittelalters; wenn man da eintritt, lässt man sein bisheriges Leben (samt ämtern etc.) hinter sich. Dür wärest also bei mir kein adeliger Rondrageweihter, sondern ein Rondrageweihter aus einer adeligen Familie. Der Adel macht sich natürlich trotzdem bemerkbar (man kennt die Familie, er hat potentiell besser ausrüstung, höfische umgangsformen) aber er wird nicht wie ein Adeliger Erbe behandelt. Da er das de facto nicht ist.
Sollte er doch erben, muss er halt nen Vogt einsetzen, der das ganze für ihn verwaltet, bis sein erbe das ganze irgendwann übernimmt.
Und ich möchte diese Diskussion vom Bornland und von Donnerbach aus ausgehend weiterführen, denn kurze Fragen kurze Antworten ist mir dafür dann doch auf dauer zu Eng.Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: ↑05.01.2018 10:27 Alles klar, aber wie kommt das?
Hat sich das einfach so entwickelt? Oder gilt im Bornland das Garether Pamphlet?
Oder haben die durch die Erfahrung der Dekadenz des Theatrritterordens in deren Endphase und/oder durch die Schrecken der Priesterkaiser unabhängig vom Pamphlet für sich die Erkenntnis gezogen, dass ein Herrscher "nur" Ritter sein darf/soll und nicht geweiht sein darf?
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Zweite Frage zu diesem Themenbereich:
Wie sieht das in Donnerbach aus?
Laut Schild des Reiches und dem Abenteuer Sturmgeboren, dass sich in vielen Teilen wie eine Regionalbanderweiterung zu Donnerbach ließt, ist die Fürstin/der Fürst seit langer Zeit Geweiht.
Ist das Gesetz dort, dass Fürst von Donnerbach und Senneschall des Nordens in Personalunion stehen müssen, oder nur seit ewigkeiten unangefochtene und ungebrochene Tradition?
Sowohl die amtierende Fürstin Aldare als auch ihre Erbin Tielka sind ja geweiht.
Und daran sich anknüpfend: Wie sieht das ansonsten im Dominium aus? Mal abgesehen davon, dass die Stadt Donnerbach eine lächerlich hohe Zahl an Ronnis in der Stadtgarde aufweißt (diese Stadt ist pro Einwohner im Vergleich geweihter und stärker verteidigt als Gareth XD) , scheint durch alle STäde hinweg fast jede Familie einen (Rondra)Geweihten aufweisen zu können, aber zumindest die großen Adelshäuser der Region (siehe Sturmgeboren) scheinen alles nicht-geweihte Oberhäupter zu haben.
Ist das Zufall, Tradition, oder Gesetz, sprich: Sehen die dann doch wieder einen Konflikt zwischen Lehen und Glaube, oder hat nur die FÜrtenfamilie die Pflicht oder das Recht,Geweiht + Adliges Erbe miteinander zu verbinden?
Ich fasse im Folgenden meine Beobachtungen und meine Fragen noch einmal zusammen:
Wie würdet ihr die Kombination Rondrageweihter + Adliges Erbe handhaben...
1) In Donnerbach?
2) Im Bornland
In der Einschlägigen DSA 4.1 Literatur (die einzige, die mir zur Verfügung steht) wie Herz des Reiches, WdH, Schild des Reiches, Wege der Götter, Land des schwarzen Bären, (Rondravademecum als einziges Editionenübergreifendes Werk) und speziell zu Donnerbach der Kampagne Sturmgeboren, kann ich folgende Informationen herauslesen:
1) Im Bornland sind keine amtierenden Bronnjaren Geweihte oder Akoluthen, abgesehen von dem einen der (angeblich) ein Phexgeweihter ist, aber das zähle ich jetzt mal nicht mit, da er das ja nur heimlich ist/wäre.
Ich kann jedoch nicht ersehen, dass das Garether Pamphlet im Bornland Anwendung findet, oder dass es sonst irgendein Gesetz gebe, welches (ähnlich) wie im Mittelreich einen (Rondra)Geweihten dazu zwingt, im Falle eines Erbes das Lehen durch einen Vogt vertreten zu lassen.
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2) In Donnerbach ist es entweder Gesetz, oder seit vielen Jahrzehnten unangefochtene und ungebrochene Tradition, dass der Fürst Donnerbachs Rondrageweihter sein darf oder muss, da eine bisher ungebrochene Personalunion zwischen Fürst des Dominiums und Senneschall der Senne Nord im Amt des Fürst-Erzgeweihten besteht.
Auch Aldares Tochter und Erbin Thalia ist eine Rondrageweihte (Stand DSA4.1, Sturmgeboren)
Die in Sturmgeboren erwähnten wichtigen Adelsfamilien stellen zwar teilweise regelmäßig Rondrageweihte und mit dem Archetypen Iseborn, der ein Bauernabkömmling ist, wird bezeugt, dass durch alle Schichten hinweg Familien Rondrageweihte stellen.
Aber mindestens die in Sturmgeboren wichtigen Adligen, die alle keine Erben sind, sind ungeweiht.
Zwische die Zeilen hindurch vermute ich, dass auch die jeweiligen Familienoberhäupter des Dominiums ungeweiht sind, aber auch hier gibt es keine Texte, die explizit eine Geweihtenschaft erlauben oder verbieten.
Frage also:
Kann mir jemand durch Regeln/Regewerke oder Regionalbände oder ähnliche offizielle Literatur (gerne durch alle Editionen hindurch) gestützt sagen, ob man als Rondrageweihter adliger Erbe sein Lehen im Bornland oder in Donnerbach antreten darf, oder ob man abgesehen von der Donnerbacher Fürstenfamilie, einen Vogt einstellen müsste?