Geweiht + Adliges Erbe in den verschiedenen Kulturen

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Seidoss-Anima von Seelenheil
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Geweiht + Adliges Erbe in den verschiedenen Kulturen

Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Den Zwölfen zum Gruße,

da die Suche "nur im Betreff der Threads" keine Ergebnisse für die Suche "Adliges Erbe" in "Hintergründe..." ergab, erstele ich mal diesen Thread.
Das Ziel ist, dass wir hier diskutieren können über die Klärung dessen, wie man wohl am besten mit Adliges Erbe + Geweiht in den verschiedenen Kulturen umgeht.

Wirklich geklärt scheint mir das ausschließlich im Mittelreich mit dem Vogtwesen und in Nostergast, wo explizit gesagt wird, dass die Kirchen keine Rechtliche Vormachtstellug gegenüber Naturpriestern wie Dienern Sumus haben, dafür aber durch alle Stände hinweg, vom niederten Junker bis hin zum König Geweihte oder Vollzauberer (siehe Nostria zu DSA 4.1 Zeiten) ihr Erbe antreten dürfen.

Gestartet ist diese DIskussion bereits in Kurze Fragen kurze Antworten:
Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 30.12.2017 22:38FRAGE:
Wie wirkt sich Adliges Erbe + Profession Rondrageweihter im Bornland aus?
Wolfhard von Dunkelstein hat geschrieben: 03.01.2018 09:40
Hm, hängt sicher ein Stück vom Spielleiter ab, wie er das ganze auslegt. ICH für meinen Teil behandle in der Hinsicht das Bornland wie das Mittelreich, Geweihte können keine Adelspositionen ausfüllen. Analog zu den Christlichen Ritterorden des Mittelalters; wenn man da eintritt, lässt man sein bisheriges Leben (samt ämtern etc.) hinter sich. Dür wärest also bei mir kein adeliger Rondrageweihter, sondern ein Rondrageweihter aus einer adeligen Familie. Der Adel macht sich natürlich trotzdem bemerkbar (man kennt die Familie, er hat potentiell besser ausrüstung, höfische umgangsformen) aber er wird nicht wie ein Adeliger Erbe behandelt. Da er das de facto nicht ist.
Sollte er doch erben, muss er halt nen Vogt einsetzen, der das ganze für ihn verwaltet, bis sein erbe das ganze irgendwann übernimmt.
Seidoss-Anima von Seelenheil hat geschrieben: 05.01.2018 10:27 Alles klar, aber wie kommt das?
Hat sich das einfach so entwickelt? Oder gilt im Bornland das Garether Pamphlet?
Oder haben die durch die Erfahrung der Dekadenz des Theatrritterordens in deren Endphase und/oder durch die Schrecken der Priesterkaiser unabhängig vom Pamphlet für sich die Erkenntnis gezogen, dass ein Herrscher "nur" Ritter sein darf/soll und nicht geweiht sein darf?

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Zweite Frage zu diesem Themenbereich:
Wie sieht das in Donnerbach aus?
Laut Schild des Reiches und dem Abenteuer Sturmgeboren, dass sich in vielen Teilen wie eine Regionalbanderweiterung zu Donnerbach ließt, ist die Fürstin/der Fürst seit langer Zeit Geweiht.
Ist das Gesetz dort, dass Fürst von Donnerbach und Senneschall des Nordens in Personalunion stehen müssen, oder nur seit ewigkeiten unangefochtene und ungebrochene Tradition?
Sowohl die amtierende Fürstin Aldare als auch ihre Erbin Tielka sind ja geweiht.

Und daran sich anknüpfend: Wie sieht das ansonsten im Dominium aus? Mal abgesehen davon, dass die Stadt Donnerbach eine lächerlich hohe Zahl an Ronnis in der Stadtgarde aufweißt (diese Stadt ist pro Einwohner im Vergleich geweihter und stärker verteidigt als Gareth XD) , scheint durch alle STäde hinweg fast jede Familie einen (Rondra)Geweihten aufweisen zu können, aber zumindest die großen Adelshäuser der Region (siehe Sturmgeboren) scheinen alles nicht-geweihte Oberhäupter zu haben.
Ist das Zufall, Tradition, oder Gesetz, sprich: Sehen die dann doch wieder einen Konflikt zwischen Lehen und Glaube, oder hat nur die FÜrtenfamilie die Pflicht oder das Recht,Geweiht + Adliges Erbe miteinander zu verbinden?
Und ich möchte diese Diskussion vom Bornland und von Donnerbach aus ausgehend weiterführen, denn kurze Fragen kurze Antworten ist mir dafür dann doch auf dauer zu Eng.

Ich fasse im Folgenden meine Beobachtungen und meine Fragen noch einmal zusammen:




Wie würdet ihr die Kombination Rondrageweihter + Adliges Erbe handhaben...
1) In Donnerbach?
2) Im Bornland

In der Einschlägigen DSA 4.1 Literatur (die einzige, die mir zur Verfügung steht) wie Herz des Reiches, WdH, Schild des Reiches, Wege der Götter, Land des schwarzen Bären, (Rondravademecum als einziges Editionenübergreifendes Werk) und speziell zu Donnerbach der Kampagne Sturmgeboren, kann ich folgende Informationen herauslesen:

1) Im Bornland sind keine amtierenden Bronnjaren Geweihte oder Akoluthen, abgesehen von dem einen der (angeblich) ein Phexgeweihter ist, aber das zähle ich jetzt mal nicht mit, da er das ja nur heimlich ist/wäre.

Ich kann jedoch nicht ersehen, dass das Garether Pamphlet im Bornland Anwendung findet, oder dass es sonst irgendein Gesetz gebe, welches (ähnlich) wie im Mittelreich einen (Rondra)Geweihten dazu zwingt, im Falle eines Erbes das Lehen durch einen Vogt vertreten zu lassen.

---

2) In Donnerbach ist es entweder Gesetz, oder seit vielen Jahrzehnten unangefochtene und ungebrochene Tradition, dass der Fürst Donnerbachs Rondrageweihter sein darf oder muss, da eine bisher ungebrochene Personalunion zwischen Fürst des Dominiums und Senneschall der Senne Nord im Amt des Fürst-Erzgeweihten besteht.
Auch Aldares Tochter und Erbin Thalia ist eine Rondrageweihte (Stand DSA4.1, Sturmgeboren)

Die in Sturmgeboren erwähnten wichtigen Adelsfamilien stellen zwar teilweise regelmäßig Rondrageweihte und mit dem Archetypen Iseborn, der ein Bauernabkömmling ist, wird bezeugt, dass durch alle Schichten hinweg Familien Rondrageweihte stellen.
Aber mindestens die in Sturmgeboren wichtigen Adligen, die alle keine Erben sind, sind ungeweiht.
Zwische die Zeilen hindurch vermute ich, dass auch die jeweiligen Familienoberhäupter des Dominiums ungeweiht sind, aber auch hier gibt es keine Texte, die explizit eine Geweihtenschaft erlauben oder verbieten.

Frage also:
Kann mir jemand durch Regeln/Regewerke oder Regionalbände oder ähnliche offizielle Literatur (gerne durch alle Editionen hindurch) gestützt sagen, ob man als Rondrageweihter adliger Erbe sein Lehen im Bornland oder in Donnerbach antreten darf, oder ob man abgesehen von der Donnerbacher Fürstenfamilie, einen Vogt einstellen müsste?
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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Im Land des Schwarzen Bären wird erwähnt, dass eine Weihe und ein damit verbundener Ordensbeitritt (oder auch nur der Ordensbeitritt ohne die Weihe) im Bornland eine gern genutzte Möglichkeit ist, ungewünschte Personen aus der Erbfolge herauszustreichen - entweder, weil sie einfach untauglich sind, oder, weil es sonst eine zu starke Zerstückelung des Erbes geben würde. Allerdings handelt es sich dabei wohl um eine übliche Regelung, keine zwingende - effektiv hat ja jedes Herrschaftsgebiet im Bornland seine eigenen Regeln bezüglich geltender Gesetze, Erbfolge und so weiter.
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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Vielen Dank, damit kann ich as anfangen :)
Und wie sieht das in Donnerbach aus?

Ich finde weder in Schild des Reiches noch in Sturmgeboren Texte, die das Thema behandeln.
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Ungelesener Beitrag von Andwari »

"Adeliges Erbe" gibt es inneraventurisch nicht - das ist ein Vorteil im WdH für SC-Generierung. Das liegt einfach daran, dass die sichere Festlegung bei "Adelige Abstammung", dass derjenige niemals das Familiengut "erben" wird, inneraventurisch nicht existieren kann - so viele Geschwister kann man gar nicht haben, dass die nicht der Ork, Krankheiten und Intrigen wirkungsvoll reduzieren können.

Als Vorteil ist "Adeliges Erbe" Murks - nicht nur weil man für die 6 GP mehr (als Adelige Abstammung) kaum was kriegt, sondern weil es gar nicht zur Idee von "Helden" passt, ruhig als designierter Nachfolger daheim zu hocken, den Eltern beim Altern zuzuschauen und irgendwann zu erben.

Die offiziellen DSA-Hintergrundbeschreibungen sind so dünn, dass man regelmäßig gar keine Alternativen zum Herrscher findet, weil dieser der einzige bekannte Kandidat ist. Die letzen drei Generationen aventurischen Adels haben anscheinend kaum ambitionierte Cousinen, Neffen usw. hervorgebracht - zumindest keine, die überlebten.

Ein Held mit "Adelige Abstammung" und einem längeren Register an Heldentaten steht nicht nur für eine einzelne zu "erbende" Herrschaft auf der Kandidatenliste - sondern viel wichtiger: für alle irgendwie nicht-regulär frei werdende Herrschaften. Die scheinen richtig viele zu sein, wenn man sich all die Familien anschaut, deren aktuelle Bedeutung mit "war ein Kumpel Retos" oder "erwischte bei Hal einen guten Tag" beginnt oder wenigstens stark ansteigt.

@aus der Erbfolge herausstreichen
das funktioniert schon im MR eigentlich nicht - denn der Kleriker kann heiraten, Kinder kriegen und es gibt eigentlich keinen Unterschied, was künftige Ansprüche angeht.

@Vogt
Das ist ein Konstrukt, das auch wieder sehr SC-spezifisch wirkt. Die in der Stadt der Grafschaft ortsansässige Tempelvorsteherin (mit geerbter Baronie in der Grafschaft) kann problemlos ihren Ehegatten als Vogt der Baronie benennen - das deren gemeinsame Kinder später belehnt werden, scheint wenig zweifelhaft. Alternativ muss den Job der (nicht/niederadelige) Verwalter machen, der das sowieso tut und auch als Vogt niemals mehr als ein Sprachrohr der eigentlichen Herrscherin sein wird. In der Grafschaft herrschen noch ein Dutzend Familienmitglieder ... das funktioniert super, so lange man eben kein heckenpennender Abenteurer sein will - mindestens so gut wie eine Karriere beim Reichsheer oder am Fürstenhof.

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Ungelesener Beitrag von Seidoss-Anima von Seelenheil »

Andwari hat geschrieben: 06.01.2018 13:42
Das klingt sehr realistisch, denn, zumindest laut der WIki aventurika (finde die offizielle Quelle nicht), ist die Ehefrau des Grafen von Eslamsgrund eine (hohe) Praiosgeweihte, ich gaube sogar die hiesige Tempelvorsteherin.
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Ungelesener Beitrag von Andwari »

Die Zopfträgerin ist zwar nur angeheiratet - aber klar, das wird keine Beeinträchtigung für deren Kinder sein. Bei vielen Konstellationen dürfte ein designierter Erbe eben nicht zum Geweihten ausgebildet werden, sondern zum Herrscher - und wenn ein Geweihter doch herrschen muss, dann vmtl. aus der Not heraus, dass die geplante Nachfolge nicht mehr funktioniert.

@Bornland
Da ist es notwendig, einen Ahnen zu präsentieren, der in einem bestimmten Kirchenorden war um adelig zu sein - gleichzeitig anzunehmen, dass es dort heute ausschließlich Kirchenorden (derselben Rondrakirche) gibt, die den Job eines Adeligen verunmöglichen, wäre schon sonderbar, oder? Jeder anwesende Theaterritter hat damals schnellstmöglich sein Feld als neue Herrschaft abgesteckt.

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Nepolemo ya Dolvaran
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Ich würde das im Bornland auch abhängig von der jeweiligen Herrschaft machen.
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Nepolemo ya Dolvaran hat geschrieben: 08.01.2018 03:48Ich würde das im Bornland auch abhängig von der jeweiligen Herrschaft machen.
In Goblinogorsk darf kein Magier erben, in Borschtwacht nur ein Mann und in Meskinnshafen nur eine einbeinige, blonde Frau :censored:
Ah, also mal wieder ein klassisches Beispiel für: Was nicht explizit festgelegt ist, obliegt dem Meister/Gruppenentscheid.
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Hesindian Fuxfell
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Mal noch ein Hinweis zu Oberland und Garether Pamphlet:
Das Pamphlet ist von 596BF und das Bornland war bis 755BF mittelreichische Provinz. (Lt. Wiki)
Es ist also sehr gut möglich, dass es auch im Bornland gilt. Es galt dort zumindest ursprünglich auch.
Der dessen Name nicht getanzt werden darf.
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre

Vastin
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so ich möchte auch mal meinen Senf dazu abgeben ^^
ich würde mal davon ausgehen das in Donnerbach eine Weihe die direkte Kontrolle eines Lehens nicht ausschließt, denn das Ganze Dominium Donnerbach von beginn an einem Rondrageweihten beherrscht wurde.
Der Gründer Heleon Ankhrashar von Gareth war Rondrageweihter.

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