Segen des Heims

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
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Teferi
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Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Teferi »

Hi! :)
Weil es keine Kurze Frage ist, bin ich frech und mache einen eigenen Thread.
Folgendes ist Sache:

Die Liturgie "III Segen des Heims" bringt Denkende Wesen dazu, unbewusst die Gebote der Gastfreundschaft einzuhalten. Wer bewusst gegen diese Gebote der Gastfreundschaft verstoßen will muss eine Selbstbeherrschungsprobe erschwert nach Wirkungsstärke ablegen und wird dadurch zum Eidbrecher.

Die Gebote der Gastfreundschaft lauten nach WdG 71:
# " Niemand darf einem anderen ohne zwingendne Grund Aufnahme und Bewirtung verwehren "
# " Gast und Gastgeber dürfen einander nicht schaden "
# " Sie sollen einander achten, schützen und nach Kräften unterstützen wie liebe Verwandte. "
# " Das Gastrecht soll nicht unnötig in Anspruch genommen werden, der Gast dem Gastgeber nicht unzumutbar lange zur Last fallen. "

.

Wir sitzen in einer Burg. Wir werden Belagert.
Unser Traviapriester schreitet die Außenwände der Burg ab und wirkt die Segnung des Heims.

Wird dadurch jeder Feindliche Söldner der über die Mauern springt oder das Tor aufgebrochen hat den oben genannten Gesetzen unterworfen? Ich behaupte nein: Man muss sich unbewusst an die Gesetze der Gastfreundschaft halten per Liturgie - aber wenn man in keinster Weise in einem Gast - Gastgeber Verhältnis sich befindet, wenn man bereits verfeindet miteinander ist - dann greift doch kein winziegr Teil des Gastrechtes - oder doch?

Ist der Segen des Heims damit praktisch die ultimative Verteidigungsstrategie gegen jeden Angreifer?

Braucht es nicht ein Minimum an Freiwilligkeit und Gegenseitigem Verständnis einer Rolle als einander Fremde Personen, als Zufallsbegegnungen oder tatsächlich als jemand der an einen Ort kommt und Gast wird; also, sind nicht solche Menschen die als Belagerer auftauchen, die Geschütze aufbauen etc pp durch dieses kriegerische Handeln vom Gastrecht ausgeschlossen?

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Imrayon Herbstträumer
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Imrayon Herbstträumer »

Es ist eine Liturgie und damit göttliches Wirken, damit lässt sich einiges machen.
Ich würde das als Meisterentscheid werten, wenn einfach ein Feind über die Mauer klettert.

Aber der Traviageweihte sollte denen zu vor kommen. Wenn der Segen mächtig ist oder Travia ihre schützende Hand hält, dann könnte er das Tor öffnen und die Angreifer herein bitten. Unter diesem Umständen sie die Feinde eindeutig Gäste und die Liturgie wirkt. (Das sollte ich bei uns eindeutig mal einbauen!)

Rein als Verteidigungsmaßnahme ist es natürlich Missbrauch, aber was scheren sich schon die Götter um kleine Geweihte...
Zu öfter sollte man es auf jeden Fall nicht machen.
Das Schicksal mischt die Karten, und wir spielen.
(Glück, Glück im Spiel, Brett- und Kartenspiele 15 Falschspiel 15)

Teferi
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Teferi »

Ungefähr so denke ich auch. Ich nehme an, dass etwas ähnliches in Rommilys passiert ist:

Erst als die Belagerer ausgehungert und am erfrieren waren konnte die Traviageweihtenschaft die Tore öffnen und die Belagerer als Gäste einladen - und die Belagerer nahmen diese Gastfreundschaft an, und standen fortan unter dem Zwang die Gastgebote einzuhalten.

Als Kriegs-Beender mag ich eine Grad III Liturgie ehrlichgesagt aber nicht - das ist eher TSAs Territorium, das Friedenstiften nämlich :)

Die Möglichkeit, die Tore aufzustoßen und die Fremden zu begrüßen als Freunde haben die Helden in meinem Fall schon verspielt - und die Tore im Gegenteil massiv verbarrikadiert.

Andwari
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Das Ganze hängt mMn davon ab,
- ob der Angreifer zusätzlich den Drang verspürt, sich ans wärmende Herdfeuer zu hocken und Suppe zu löffeln und
- ob die Verteidiger als "friedliche Hausgemeinschaft" gelten und das unabhängig von den Intentionen des Angreifers zu Schutz führt.

Den ersten Punkt könnte man beim Überfall hungriger Räuber aufs Dorf schon gelten lassen, bei der Strafexpedition der gräflichen Mannen gegen den Raubritter wohl weniger.
Am zweiten Punkt können wir Aventurien aus den Angeln heben - wenn die Ork-Plünderergruppe auf ein derartig friedliches Dorf unter Travias Schutz trifft und dann "nicht mehr kann" müssen wir ein paar Punkte in Aventurien umschreiben. Die Burgen und Wehrtempel der Nordprovinzen sind z.T. genau dafür da, in solchen Fällen Schutz für die Gemeinschaft zu bieten, wäre da nicht Travias Segen drauf, sollte sich der weidensche Burgherr besser umorientieren.

Ein irdisches, ziemlich stark Gastrecht (und -pflicht) betonendes Beispiel, wie man das alles regelt, wäre der Kanun des Leke Dukagjini. Für Aventurien müsste man natürlich ggf. die Stellung von Mann und Frau überarbeiten.

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Leta
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Leta »

In meiner Vorstellung bezieht sich Gastrecht/Gastfreundschaft auf Situationen in denen es angebracht ist. "Segen des Heims" bewahrt mich davor das die Gäste mir in der Nacht die Kehle aufschlitzen oder die Bude ausräumen.

Gastrecht/Gastfreundschaft bezieht sich zu keinem Zeitpunkt auf den Typen der mit einer Waffe auf mich/mein Haus einstürmt.

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AngeliAter
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von AngeliAter »

Ich denke auch nicht das direkt Belagerer damit zu Freunden werden. Was ich aber für möglich halte, das die Belagerer solange dann keine unbewaffneten erschlagen oder vergewaltigen können. Also quasi all das verhindert wird, was einen Krieg so schmutzig macht.
Das Stockholm-Syndrom ist eine anerkannte Methode um neue Freundschaften zu schließen.

Nijoba
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Nijoba »

Etwas spät, aber zumindest ist der Thread noch kein Jahr alt ;)

Deine Aussagen/Zitate sagen eigentlich alles:
Ist der Segen des Heims damit praktisch die ultimative Verteidigungsstrategie gegen jeden Angreifer?
Wer dagegen verstossen will ... muss eine Selbstbeherrschungsprobe erschwert nach Wirkungsstärke ablegen und wird dadurch zum Eidbrecher.

Wieviele Selbstbeherrschungsproben hast du schon versemmelt?
Vermutlich kaum eine.
Warum sollte der voranstürmende Soldat, Söldner, Räuber, der sich gemeinsam mit seinen Kameraden in Wut gebracht hat und von hinten von seinem Anführer angestachelt wird, seine Probe versemmeln?
Der stutzt kurz, wird gepuscht und stürmt weiter.
So wird es wohl gewöhnlich sein.
Vielleicht manchmal auch nicht.
Aber darauf schwören würde ich nicht.

Die Liturgie kann sicher helfen, aber als Universalwaffe ist sie absolut nicht zu bezeichnen.

Was sie natürlich noch tun kann, auch wenn es vielleicht nicht so im Text steht: Sie kann den Frieden und die gegenseitige Unterstützung und Rücksichtnahme zwischen den Belagerten fördern.

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Cifer
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Cifer »

Wieviele Selbstbeherrschungsproben hast du schon versemmelt?
Vermutlich kaum eine.
Warum sollte der voranstürmende Soldat, Söldner, Räuber, der sich gemeinsam mit seinen Kameraden in Wut gebracht hat und von hinten von seinem Anführer angestachelt wird, seine Probe versemmeln?
Warum sollte er es nicht tun? Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, warum man Selbstbeherrschungsproben weniger häufig verhauen sollte als andere Proben. Eher würde ich umgekehrt sagen: Du stellst hier das wichtigste Talent eines jeden Geweihten (Liturgiekenntnis) gegen ein Talent, das für Kämpfer zwar einigermaßen nützlich ist (je nach Verwendung von Wundschmerzregeln), aber das meist deutlich hinter dem Waffentalent zurückstecken muss. Und der Geweihte bekommt hier sogar noch 5 Punkte Vorsprung.
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Andwari
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Travias Liturgien schützen den Gläubigen vor allerlei Unbill, das von außen sein Heim bedrängt - seien es Naturgewalten, Bösewichter oder unheiliges Gezücht. z.T. gilt das sogar für den Reisenden, der entsprechend geschützt wird.

Es krankt etwas an der Abgrenzung der einzelnen Liturgien - Hausfrieden und Segnung des Heims sind da z.T. redundant. Dass das Wirken eines fähigen Geweihten manchmal dazu führt, dass aggressive Handlungen unterbleiben müssen, ist da genau der beabsichtigte Effekt.

Auf Seiten der Verteidiger sollte man eine ausreichende Anzahl "Wehrloser" haben, die von den bewaffneten Verteidigern beschützt werden - dann kann man mMn die volle Bandbreite von RONdra- und TRAvia auffahren. Ansonsten gibt es halt besser und schlechter verteidigte Orte in Aventurien - die Liturgien sind ja nicht so, dass die von Alrik Dorfgeweihtem dauerhaft aufrechterhalten werden und dabei absolut zuverlässig wirken. Wenn der LkW-25-Obermotz da aufgestuft rummirakelt, hat Räuber-Balrik halt abzuziehen.

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Cifer
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Cifer »

Dazu kommt nebenher bemerkt noch eine weitere Schwäche: Das Gelände darf nur LkW Schritt Radius haben. Für größere Festungsanlagen, aber auch für klassische Fluchtburgen (= Mauer um Freifläche, die groß genug für Dorfbevölkerung + wichtige Besitztümer ist), dürfte das kaum ausreichend sein.
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Mit LkW 21 ist das ganz ordentlich.

Wobei noch die Frage nach der Höhe spannend werden könnte. Kugelförmig? Ein Art Kegel durch den Deremittelpunkt?
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Cifer
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Cifer »

LkW 21 ist allerdings jenseits dessen, was ich unter "hat jeder Dorfpfaffe, sollte also in jeder Hintergrundbeschreibung bedacht werden" fassen würde.
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Andwari
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Naja, 21 ist vllt. überdurchschnittlich - aber 15 LkP kann man mit etwas Hingabe schon mal mirakeln - gerade wenn da noch ein paar Mitbeter oder gar die Geweihten der beiden Nachbardörfer am Travia-Feiertag mitwirken (und aufgestufte LkP* Monate sind dann ggf. auch lange).

Ein Platz von 30 Schritt Durchmesser dürfte für die meisten Barons- und Grafenburgen mehr als ausreichen - wir reden da ja nicht von den vorzeitlichen Fluchtburgen, sondern eher von mittelalterlichen Anlagen vor Aufkommen wirksamer Artillerie, die von den wenigen vorhandenen Waffenknecht-Alriks gehalten werden soll. Zudem kann man sich ja überlegen, nur die Vorburg oder nur die Kernburg derartig zu schützen.

Allgemein wieder der Zweifel, warum die Pfaffen der Region strikt auf mickrige LkW zu beschränken seien, wo doch die Heiler oder Schmiede mit denselben Zahlen in ihren TaW keinen Hufnagel rausziehen oder reinhauen können. Die Prämisse "NSC-Aventurier sind zu dumm, halbwegs effizient zu steigern" ist auch nirgendwo formuliert. In unserem Fall wird es bei jedem "Tempelvorsteher" kritisch - und das ist bei den ländlichen Geweihten wirklich nix außergewöhnliches.

Praktisch alle Liturgien skalieren extrem mit dem LkW - weil oft mehrfach die Wirkung skaliert (hier: Dauer = LkP*-Faktor, Radius = LkW-Faktor, Auswirkung = LkP*-Faktor ...)

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Cifer
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von Cifer »

Dass herrschaftliche Gebäude bei Bedarf unter dem Schutz der Liturgie liegen, sehe ich genauso (Betonung auf: Bei Bedarf - vielleicht will auch nicht jeder Baron unbedingt jedem Tagelöhner Gastfreundschaft anbieten müssen).

Dazu kommt allerdings noch die Frage, was genau die Liturgie tut, wenn es Fremden absolut nicht darum geht, als Gast jemanden zu besuchen, wenn sie also weder tatsächlich noch als Vorwand irgendetwas mit dem Gastrecht zu tun haben. Hier würde ich sagen, dass es genau der Vorteil des Hausfriedens gegenüber des ansonsten massiv besseren Segens des Heims ist, dass von ersterem tatsächlich alle kriegerischen Handlungen unterbunden werden(*), während letzterer nur solche unterbindet, die vom Gastrecht verboten werden.

(*) Wobei ich das einschränken würde auf solche Handlungen, die nicht der direkten Verteidigung des Heims, des Gastgebers und der Gäste dienen. Wenn eine Person die Selbstbeherrschungsprobe schafft, sollten die anderen Anwesenden ihm nicht wehrlos ausgeliefert sein.
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ottoantimon
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Re: Segen des Heims

Ungelesener Beitrag von ottoantimon »

Niemand darf einem anderen ohne zwingendne Grund Aufnahme und Bewirtung verwehren "
Damit ist die Liturgie für eine Belagerung unbrauchbar. Weder bitten die Belagerer um freundliche Aufnahme, Unterkunft und Versorgung, noch hätten die belagerten einen Grund es ihnen zu gewähren, oder auch nur die Tore auf zu machen. Eine Einbrecher beansprucht ja auch nicht gleich das Gastrecht wenn er den Fernseher klauen will.
Was man jedoch damit schützen kann wären Verhandlungen, während dessen das Gastrecht vorübergehend gelten kann.

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