DSA4 Das erheben von Untoten spezifika

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Faldegorn
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Das erheben von Untoten spezifika

Ungelesener Beitrag von Faldegorn »

Hallo zusammen

Ich spiele demnächst in einer großen Kampagne eine Nekromantin und Golembauerin.
So habe ich mich jetzt mit den DSA 4.1 Werken zu dem Thema auseinander gesetzt und muss leider feststellen das ich nach dem Lesen der Regeln immer noch einige Fragen habe:

1. Wie ermittle ich die Eigenschaftswerte der erhobenen Kreatur (bei Untoten, bei Golems ist mir das kla) also den Mu, Kl usw. Und nehme ich die anderen Werte einfach aus dem Buch als Basis Werte (das würde ja heißen das jeder Untote des selben Typs die gleichen Lep und so hat egal wer er als lebender war :grübeln: )

2. Kann ich preparierte Untote auch als solche erheben oder muss ich Sie dann als Golem erheben oder anders wie viel darf man an dem Körper des Leichnam verändern damit der als Untoter und nicht als Golem betitelt werden darf

3. Wie ermittle ich die Beherschungsschwierigkeit eines Untoten den ich erheben möchte?

4. Wie funktioniert das mit dem Nachträglichen hinzufügen von besonderen Eigenschaften? Wirke ich den Zauber einfach noch mal und verwende die dann übrigen ZfP? Und habe ich das richtig verstanden das So nur Besondere Eigenschaften (Regeneration 1 und so) noch nachträglich gegeben werden können und keine Werteverbesserungen?

Ich glaub das war erst mal alles

Mir ist kla geworden das für Untote und Golems man oft bei der Erstellund mit dem Meister in Kontakt treten muss, leider erwartet mein Meister ein fertiges Produckt an dem er dann nur feinjustierung vor nimmt wenn nötig,
so das ich auf eure Hilfe baue :lol:

Firnblut
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Ungelesener Beitrag von Firnblut »

1. Wie ermittle ich die Eigenschaftswerte der erhobenen Kreatur (bei Untoten, bei Golems ist mir das kla) also den Mu, Kl usw. Und nehme ich die anderen Werte einfach aus dem Buch als Basis Werte (das würde ja heißen das jeder Untote des selben Typs die gleichen Lep und so hat egal wer er als lebender war
Das ist korrekt. Weiteres bei Punkt 4.
Kann ich preparierte Untote auch als solche erheben oder muss ich Sie dann als Golem erheben oder anders wie viel darf man an dem Körper des Leichnam verändern damit der als Untoter und nicht als Golem betitelt werden darf
Dazu gibt es keine Angabe. Der Einfachheit halber würde ich jede Veränderung, die zu keiner Werteveränderung außerhalb des Rahmens unter Punkt 4 führt, mit den Regeln für Untote erheben und besondere Konstrukte, die auch entsprechende Werte bekommen sollen, mit den Golemregeln.
Faldegorn hat geschrieben: 28.01.2018 17:053. Wie ermittle ich die Beherschungsschwierigkeit eines Untoten den ich erheben möchte?
Die ist bei den einzelnen Untoten angegeben, außer du erhebst mittels "totes handle" und den Golemregeln, dann ergibt sie sich, wie im entsprechenden Kapitel (Golembau) angegeben. Da nicht alle Lebewesen als Untote ausformuliert wurden und es keine Angabe zur Berechnung der Beherrschungsschwierigkeit z.B. einer untoten Qualle gibt, muss man hier einfach das ähnlichste beschriebene Wesen heranziehen.
Faldegorn hat geschrieben: 28.01.2018 17:054. Wie funktioniert das mit dem Nachträglichen hinzufügen von besonderen Eigenschaften? Wirke ich den Zauber einfach noch mal und verwende die dann übrigen ZfP? Und habe ich das richtig verstanden das So nur Besondere Eigenschaften (Regeneration 1 und so) noch nachträglich gegeben werden können und keine Werteverbesserungen?
Bei der normalen Zauberprobe kannst du über Erschwernisse (in Höhe der geforderten ZfP*) und mit ZfP* aus der Zauberprobe sowohl die Werte der erhobenen Untoten verbessern, als auch neue Eigenschaften mitgeben. Eine weitere Zauberprobe oder Anwendung für noch mehr ZfP* ist nicht möglich.

Bevor ich mit den Regeln zu sehr ins Detail gehe, will ich dich auf den Rechenthread für Regeljunkies verweisen, in dem auch Untote durchgerechnet wurden.
Am besten da mal ein wenig nachvollziehen und dann eine eigene Beschwörung durchrechnen und auch gerne dort posten, dann gucken wir drüber ;)

Macaldor
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Ungelesener Beitrag von Macaldor »

Firnblut hat eig alles soweit angesprochen. Al wichtigste Zweitlektüre (neben dem WdZ) würde ich dir vTuU ans Herz legen. Gerade für die verschiedenen Berherrschungs-/Beschwörungsschiwerigkeiten von unterschiedlichen Untoten (und deren Werten) ist dort einiges geboten.
"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich" -Satz des Pythagoras

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Faldegorn
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Ungelesener Beitrag von Faldegorn »

Super das war schon mal sehr hilfreich,
Zwei Sachen irritieren mich leider immer noch.

Zum einen stehen die Eigenschaften (Mut, Klugheit und co) nicht bei den im WdZ oder vTuU beschrieben Wesen dabei, wie ermittel ich also diese?

Und dazu noch ne Frage:

"Die ist bei den einzelnen Untoten angegeben, außer du erhebst mittels "totes handle" und den Golemregeln, dann ergibt sie sich, wie im entsprechenden Kapitel (Golembau) angegeben. Da nicht alle Lebewesen als Untote ausformuliert wurden und es keine Angabe zur Berechnung der Beherrschungsschwierigkeit z.B. einer untoten Qualle gibt, muss man hier einfach das ähnlichste beschriebene Wesen heranziehen."

Was bringt dan bei der Sonderfertigkeit Nekromant der Teil mit der Möglichkeit nach der Beschwörung noch Besondere Eigenschaften zu Verleien?
Das ergibt keinen Sinn wenn man diese besondere Eigenschaften nur bei der Beschwörung vergeben kann :grübeln:

Macaldor
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Ungelesener Beitrag von Macaldor »

Bzgl. der Eigenschaften.
Diese legst du entweder vor der Beschwörungsprobe fest und zahlst sie dann zu einfachen Kosten oder erst danach (teurer). Mit Nekromant kannst du abhängig von den ZfP* dies auch noch nach der Beschwörung tätigen. Normalerweise fallen dabei die 3-fachen Kosten an. Das steht auch im WdZ. Ich meine recht zu Beginn des Kapitels über Invocation.
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Faldegorn
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Ungelesener Beitrag von Faldegorn »

Danke nochmals, so langsam steige ich dahinter auch durch stöbern im Regeljunki

Was die Eigenschaften betrifft, geht es mir um die Ausgangswerte, die alle zu steigern kann nicht richtig sein das wäre zu teuer also müsste ja jede Untotenart Start Eigenschaftswerte haben
Die stehen aber nirgends, soll ich da einfach welche erfinden oder wie ist das zu verstehen ?

Firnblut
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Ungelesener Beitrag von Firnblut »

Korrekt. Bei Untoten hat man leider verpasst alle Eigenschaften anzugeben. Folgende Dinge sind aber gesetzt:

Die Klugheit von Untoten liegt erstmal bei 1.

Untote Tiere verwenden die Eigenschaften eines lebendigen Exemplars, wie es in ZBA steht, modifiziert je nach Verwesungsgrad:
WdZ S. 227 hat geschrieben:Für die Werte des Tierkadavers werden die Werte eines lebenden Tiers der gleichen Art als Basis genommen.
Diese werden je nach Verwesungszustand modifiziert:

Tierkadaver: INI, AT, PA, GS je –2, TP –1, LE nur 90% des Basiswerts

Tierskelett: INI, PA –4, TP, GS je –2, AT –1, Besonderheiten wie Skelett (s.o.)

Die Werte und Besonderheiten eines Tieres finden sich in der ZBA.
Auch in der ZBA hat man allerdings nur "relevante" Eigenschaften der Tiere aufgeschrieben. Das hilft nur bedingt weiter.
Für Humanoide ist nichts festgesetzt, man könnte entweder die Eigenschaften nach ZBA nehmen und wie bei Tieren modifizieren oder die Eigenschaften der konkreten Person, die man erhebt.

So könnte man zumindest mit den körperlichen Eigenschaften verfahren. Bei Intuition, Charisma und Mut steht man dann wieder ohne Ansatz da.


Wenn die Eigenschaften nicht relevant sind, würde ich mir aber auch keinen Kopf darum machen. Wen interessiert denn die Intuition des erhobenen Kriegers? Der hat Kampfwerte und das reicht.

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Faldegorn
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Ungelesener Beitrag von Faldegorn »

Vielen dank, jetzt kann ich starten genau die Info hat mir noch gefehlt :6F:

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