Robak hat geschrieben:Ich zweifele ja nicht daran, dass das Abenteuer Spaß machen kann.
Unterstehe dich auch
Hinzu kommt, dass das Abenteuer in weiteren Regionalspielhilfe kaum noch aufgegriffen wurde obwohl der Sieg über einen Kaiserdrachen ein höchst denkwürdiges Ereignis wäre
Ja, aber dafür kann doch nun mal der Autor gar nichts und es schmälert weder den Spielspaß, noch würde er erhöht, wenn diese Nennungen später erfolgt wären. In unserem Aventurien sind die Helden sagenhafte Drachentöter und werden es immer bleiben. Auch wenn das nie in einer RSH zu lesen war.
Dies lässt die Vermutung zu, dass das Abenteuer zur heutigen Zeit nicht mehr unbedingt als echter Teil des DSA Kanons anzusehen ist.
Oder es lässt die Vermutung zu, dass nachfolgende Autoren mangelhaft recherchiert haben oder schlicht vergesslich waren ...
Wenn alles keine Gültigkeit mehr hätte, was irgendwann mal von späteren Autoren vergessen worden ist, wäre Aventurien deutlich lückenhafter. Kanon ist erst mal alles, sofern es nicht explizit aus dem Kanon entfernt wurde. Das wäre nicht die erste legendäre Tat, die sich dennoch in keiner späteren Publikation wiederfindet oder die bei Bedarf nachträglich aus dem Ärmel geschüttelt würde, obwohl man schon viel früher darüber hätte hören müssen.
Genau die Abzüge für die heutige Spielbarkeit gebe ich dem Abenteuer in dieser Abenteuerbewertung. Genauso wie ich einem Abenteuer aus der DSA Frühzeit, dass mit dem heutigen Aventurien nicht mehr kompatibel ist, Abzüge gebe.
Ich beklage ja auch erklärtermaßen
nicht die Abzüge, sondern den Vorwurf an den Autoren, dass sein Werk von späteren Autoren nicht gebührend berücksichtigt worden ist und den - impliziten - Vorwurf, dass er sich nicht an Setzungen zur Drachenmythologie gehalten hat, die es damals noch gar nicht gab. Das aber ist doch nun wirklich Kappes, weil er für beides nichts kann. Es reichte also völlig für eine heutige Bewertung, darauf hinzuweisen, dass das Abenteuer nicht dem neuesten Standard entspricht und deshalb einer entsprechenden Überarbeitung bedarf, OHNE den Autor dafür in Haftung zu nehmen, als ob er es damals bereits besser hätte wissen müssen.